Dusche und Stahlereinbau????

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Achtung immer VDE beachten !!

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Achtung immer VDE beachten !!

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Autor
Dusche und Stahlereinbau????
Suche nach: dusche (606)

    







BID = 148938

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
 

  


Auch wenn es jetzt etwas zynisch klingen mag:

Das Problem ist weniger, wenn Du geröstet wirst. Dann erübrigt sich ein Strafverfahren und es geht höchstens noch um die Frage, ob Deine Lebensversicherung den doppelten Betrag rausrücken muß, weil es ein Unfalltod war und nicht doch eine elegante Selbsttötung.
Sowas nannte man früher Gottesurteil...

Interessant wird es aber, wenn es einen anderen Nutzer trifft. Dann bist Du aber sowas von am Dransten!

Denn passieren kann latürnich auch mit FI etwas.


Warum beantwortest Du meine Frage nach der Einbauhöhe nicht? Wenn er hoch genug hängt, wäre es ja in Ordnung.
Ansonsten mußt Du eben den Lüfter gegen ein Modell mit Kleinspannungsbetrieb (z.B. 24V~) tauschen.


BID = 148949

Pfendi

Gerade angekommen


Beiträge: 15

 

  

Bringen diese Lüfter auch einen Volumenstrom von 200 m^3/Std? Wenn ich von der Duschwanne messe, dann ist die Mitte des Ventis 2,10, wenn ich vom Boden messe, dann bin ich bei etwa 2,3 Meter.
Gruß
MArio

BID = 148957

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Es ist zwar nicht logisch, aber Onkel VDE stellt auf die Höhe der Unterkante des Gerätes (oder den niedrigsten Punkt der Zuleitung) in Bezug auf die Oberkante des fertigen Fußbodens ab. Bitte daher dieses Maß.

BID = 148963

SPS

Schreibmaschine



Beiträge: 2848

Hallo hier ein Link zum Bad

http://www.elektrogemeinschaft-hall.....1.pdf


Siehe Bilder Schutzbereich 2,25m vom Boden

"Wenn ich von der Duschwanne messe, dann ist die Mitte des Ventis 2,10, wenn ich vom Boden messe, dann bin ich bei etwa 2,3 Meter."

Mitte des Ventis 2,3m ? geht der in den Schutzbereich?

mfg SPS

BID = 148965

Pfendi

Gerade angekommen


Beiträge: 15

2,1 Meter.
Mfg
Mario

BID = 148972

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Leider verloren...

Also Kleinspannungslüfter.
Der kann durchaus die gleich Leistung haben wie einer für direkten Netzanschluß. Muß halt nur ein geeigneter Trafo davor.

Je nach Rohrlänge und -Querschnitt ist es übrigens sinnvoller, statt eines starken Lüfters mehrere schwächere hintereinanderzuschalten (z.B. als Rohreinschublüfter).

BID = 149101

Pfendi

Gerade angekommen


Beiträge: 15

http://www.marley.de/de/produkte/lueftung/ventilatoren/einbau.htm
Tzz, also das finde ich dann unverantw., dass der Hersteller die VDE Norm in keinster Weise aufführt, genau den Lüfter habe ich, und da steht einfach in der Dusche kein Problem, wie kann das sein, es gibt doch ein Gesetz der Produkthaftung, oder?
Gruß
MArio

BID = 149133

Kabelschreck

Gesprächig



Beiträge: 167

Hey

Es besteht noch die möglichkeit den Lüfter in der Wand zu "versenken" . So das er dann im Schutzbereich 2 montiert ist. Dabei sind aber Feuchtigkeitsnester zu vermeiden. Bereich 1 endet an der Ausenkante des Duschbeckens senkrecht nach oben. Falls du dort noch einen Fliesenrand zur Wand hast, ist das der Bereich 2.
Der Hersteller geht bestimmt davon aus das die Lüfter oberhalb 2,25m über der Wanne oder der Dusche montiert werden. Natürlich kann es auch sein das er noch nicht auf den neusten stand in bezug auf die VDE ist. Und es liegt bestimmt eine Zettel bei auf dem steht das der Lüfter nur von einem Fachmann angeschlossen werden darf.

By KS

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Kabelschreck am 12 Jan 2005  7:23 ]

BID = 149139

gretel

Schreibmaschine



Beiträge: 1169
Wohnort: Deutschland

Hallo ,

auch andere Ventilatorenhersteller haben Planungshinweise in Ihren Katalogen.
So z.Bsp. MAICO .

Auch dort wird Installation der 230V Wandeinbauventilatoren in Bereich 1 erlaubt !

Gruss
Gretel



BID = 149149

Pfendi

Gerade angekommen


Beiträge: 15

Also,ich habe bei Marley nochmals angerufen und nachgefragt.Der Techinker sagte mir zu 100 Prozent sei es erlaubt den Ventilator auch in diesen Schutzbereich aufzuhängen, weil er soweit gekapselt ist,das ihm auch ein direkter Wasserstrahl nichts ausmacht.Demnach werde ich ihn jetzt doch dort aufhängen. Danke für die vielen Antworten.
Gruß
MArio

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Pfendi am 12 Jan 2005  9:08 ]

BID = 149163

SPS

Schreibmaschine



Beiträge: 2848

Hallo zusammmen,


Hallo gretel,
Zum Bild Schutzbereiche

siehe
http://www.luefter.at/DOWNLOAD/Pdf/.....n.pdf

Fast gleiche Bild mit Text, rechts in der Tabelle
Seite 16 unten

Bereich 1 nur 24V Ausführung und IP x4 x5

mfg sps



[ Diese Nachricht wurde geändert von: SPS am 12 Jan 2005 10:46 ]

BID = 149178

gretel

Schreibmaschine



Beiträge: 1169
Wohnort: Deutschland

Hallo ,

@SPS
leider ist keine Datumsangabe mitdabei .
Aber mein Katalog ist 2004/2005 datiert .

Denke, dass VDE im Vor-Vorjahr geändert und im Vorjahr (02/2004) wieder auf alten Stand bezüglich Zulassung Bereich 1 mit IP x4 (Bei Strahlwasser IP x5) zulässig ist !


Gruss
Gretel

BID = 149206

Kabelschreck

Gesprächig



Beiträge: 167

Hey

Hatte doch nichts besseres zu tun und bei Maico anzurufen wiso im Bereich 1 Abluftgeräte erlaubt sind. Aussage: "Die VDE wurde geändert, wegen der Lüfterhersteller."

ok... musste das erst mal so akzeptieren .... sofort meine alten Kontake zur VDE rausgesucht ... Anfruf ....
.... und es gibt dasächlich eine Änderung zur VDE

Zitat der DKE Webseite

Zitat :
Sind im Bereich 1 Abluftgeräte zulässig?

Mit Änderung DIN VDE 0100-701/A1 (VDE 0100 Teil 701/A1):2004-02 wurden die Anforderungen an die in Bereich 1 zulässigen Abluftgeräte erleichtert.



Muss mich Entschultigen, diese Änderung ist mir vom VDE Verlag nicht zugegangen. Ich werde mich erstmal dort beschweren. Ich habe bis jetzt jedem Kunde so einen Ventilator ausgeredet

FAZIT: Abluftgeräte sind im Bereich 1 erlaubt !!!
unter welchen Bedingungen muss ich erst mal noch nachgucken

@gretel ---> danke für die Info mit der Änderung

By KS

PS: hier gleich mal der Link zu den Änderungen der geänderten neuen DIN VDE 0100-701
http://www.dke.de/DKE/Auskuenfte+zu.....21b7f


[ Diese Nachricht wurde geändert von: Kabelschreck am 12 Jan 2005 14:03 ]

BID = 149426

Pfendi

Gerade angekommen


Beiträge: 15

Nach so viel hin und her, komme ich jetzt nochmal auf den Strahler zurück. Deckenstrahler 220 V auf 2,3 Meter Höhe, dass würde jetzt bedeuten ist erlaubt,oder?
Gruß
MArio

BID = 149504

Kabelschreck

Gesprächig



Beiträge: 167

Hey

Ja, wiederspricht nicht der VDE , da auseralb der Bereiche.
Jedoch min. IPX4 und über 30mAFI da in einem Raum welcher als Dusche oder Bad zählt.

Praktisch würde ich dort keine 220 V Strahler einbauen.

By KS


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