Zitat :
Fentanyl hat am 18 Okt 2006 20:34 geschrieben :
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Weil die anderen Enden müssen natürlich auch Aderendhülsen haben!
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Ist nicht mal zwingen der Fall, wenn die andern Enden in Klemmen "stecken", die keine AEH benötigen!
(z.B.: Wagozugfederklemmen (keine AEH zulässig) , FI/LSS-Klemmen die für ohne AEH zugelassen sind, da sollte man aber doch welche verwenden!)
Shark1
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Meine Meinung muss nicht einschlägigen Normen (ÖVE, VDE, CENELEC,... ) entsprechen!! Ich schließe jede Haftung für Schäden aller Art aus!!