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Darf ich (Industrieelektroniker) einen Herd anschließen? Suche nach: herd (7640) |
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BID = 362443
matpfe Gerade angekommen
Beiträge: 2 Wohnort: Wetzlar
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Hallo zusammen. Bin neu hier und habe mal eine Frage über die ich mir vor kurzem das erste Mal Gedanke gemacht habe.
Bin gelernter Industrieelektroniker (Gerätetechnik) und z. Zt. Elektrotechnikstudent. In ein paar Wochen steht ein Umzug in eine andere Wohnung an und eine neue Küchenzeile ist bereits bestellt.
Jetzt geht es darum den Herd anzuschließen. An für sich ja kein großes Problem. Herdanschlussdose liegt da, alle 3 Außenleiter, N und PE sind vorhanden (schätze mal 2,5 qmm).
Muss das Ding ja also eigenltich nur mit einer flexiblen Leitung 5x2,5qmmm mit der Anschlussdose verbinden.
Mich interessiert nur mal, ob ich den Herd/Ofen denn eigentlich überhaupt hoch offiziell anschießen und in Betrieb nehemen darf? Oder ist da mein Facharbeiterbrief (IHK) zu wenig?
Vielen Dank schonmal im voraus und freundliche Grüße,
matpfe (der dieses Forum sehr gut findet )
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BID = 362444
Sechbock Gesprächig
Beiträge: 110 Wohnort: Baden-Württemberg
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Hallo,
ohne jetzt den genauen Wortlaut der TAB wiedergeben zu können. Arbeiten an der elektrischen Anlage sind nur durch den VNB zugelassene Elektrofachkräfte. Meiner Meinung nach dürftest du den Herd hoch offiziell nicht anschliessen.
Lass mich aber gerne eines besseren Überzeugen.
Mfg Frank |
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BID = 362446
bastler16 Schreibmaschine
Beiträge: 2140 Wohnort: Frankreich
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Zitat :
| hoch offiziell anschießen |
"Einsatz für RTW 12: angeschossener Herd in der xyz-Straße 7"
Sry, konnt ich mir nicht verkneifen
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BID = 362474
Chris11 Stammposter
Beiträge: 465
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Darf der VNB das überhaupt verbieten? Als Industrieelektroniker, oder Elektrotechnikstudent mit Vordiplom ist er Elektrofachkraft.
Mit freundlichem Gruß
Christian
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BID = 362481
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Ja, er darf. Und er tut. Es schert sich nur absolut niemand darum...
Allerdings ist die Regelung leicht realitätsssfern:
Selbst ein Elektromeister, der (oder dessen Betrieb) nicht im Installateurverzeichnis eingetragen ist, dürfte nichtmal in der eigenen Wohnung ne poplige schutzisolierte Leuchte anschließen.
Aber lassen wir das:
Viel entscheidender als die juristischen Feinheiten ist doch, daß der Herd korrekt angeschlossen wird und im Falle eines Falles niemand dafür zur Verantwortung gezogen werden kann.
Also, matpfe:
Wenn Du es korrekt machst, hätte ich keine Bedenken.
Nach der Formulierung Deiner Fragestellung hab ich allerdings doch welche.
Denn mit dem Anschluß ist es ja nicht getan!
Zwingend notwendig ist dann der (meßtechnische) Nachweis der Wirksamkeit der in der Anlage angewandten Schutzmaßnahme gegen das Bestehenbleiben zu hoher Berührungsspannungen bei indirektem Berühren.
Dazu brauchst Du ein Schutzmaßnahmenprüfgerät.
Kannst Du Dir irgendwo sowas ausborgen?
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"
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BID = 362490
Chris11 Stammposter
Beiträge: 465
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Dann schauen wir mal genauer.
Auszug aus TAB BW
"Die Anlage darf außer durch den Netzbetreiber nur durch einen in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenen Installateur *) nach den geltenden gesetzlichen oder behördlichen Be-stimmungen sowie nach anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden."
und unter *
" *) oder durch Firmen bzw. Personen, welche die notwendige Quali-fikation gemäß DIN VDE-Bestimmungen 0105 besitzen."
In DIN VDE 0105 jetzt EN 50191 steht:
"Elektrofachkraft im Sinne der EN 50191:2000 (VDE 104, Errichten und Betreiben elektrischer Prüfanlagen) ist nach Abschnitt 3.12:
Jede Person mit geeigneter fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrung, so dass sie Gefahren erkennen und vermeiden kann, die von der Elektrizität ausgehen"
Also sehr allgemein. Sam2 hast Du eine genauere Definition?
Mit freundlichem Gruß
Christian
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BID = 362542
wome Schreibmaschine
Beiträge: 1252
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Es geht nicht primär um die "Elektrofachkraft", sondern um die Eintragung in das Verzeichnis, d.h. Haftpflichtversicherung, VDE-Normen, TAB und Prüfgeräte auf dem Tisch der eigenen Werkstatt, etc. Und die Kohle, die mich das gekostet hat, will ich von Euch wiederhaben.
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BID = 362589
Lightyear Inventar
Beiträge: 7911 Wohnort: Nürnberg
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Zitat :
Chris11 hat am 22 Aug 2006 19:37 geschrieben :
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(...Als (...) Elektrotechnikstudent mit Vordiplom ist er Elektrofachkraft.
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Gibt es für diese Regelung irgendwo einen schriftlichen Paragraphen oder sowas..? Link wäre prima!
Danach suche ich nämlich schon lange.
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Gruß aus Nürnberg,
Lightyear
Alles unter 1000°C ist HANDWARM!
Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!
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BID = 362739
matpfe Gerade angekommen
Beiträge: 2 Wohnort: Wetzlar
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Hallo,
vielen Dank schon mal für die vielen Beiträge.
Das was sam2 und wome geschrieben haben
Zitat :
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Selbst ein Elektromeister, der (oder dessen Betrieb) nicht im Installateurverzeichnis eingetragen ist, dürfte nichtmal in der eigenen Wohnung ne poplige schutzisolierte Leuchte anschließen.
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Zitat :
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Es geht nicht primär um die "Elektrofachkraft", sondern um die Eintragung in das Verzeichnis,...
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habe ich schon so geahnt und es gibt einem schon zu denken.
Naja, aber lassen wir das.
Vielleicht hat ja noch jemand was interessantes zu diesem Thema zu berichten.
@sam2:
Bedenken brauchst Du keine haben
Das ich den Herd/Ofen korrekt anschließe werde ich grade so noch hinbekommen
Mit Deinem Einwand der anschließenden Messungen hast Du zwar prinzipiell recht, aber ich setze mal folgendes voraus:
Bis zur Herdanschlussdose ist alles korrekt verlget und angeschlossen (wird von mir lediglich mit Duspol geprüft) und der Herd/Ofen ist auch in Ordnung.
Ich werde nach dem Anschluss sicher nochmal alles mittels Duspol nachmessen und ggfs. den FI mal versuchen auslösen zu lassen, aber das sollte dann reichen.
Bitte nicht falsch verstehen, ich lass mich gerne auch eines besseren belehren.
Na wie auch immer. Vielen Dank nochmal für die vielen Beiträge und einen schönen Abend.
matpfe
[ Diese Nachricht wurde geändert von: matpfe am 23 Aug 2006 18:16 ]
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BID = 362758
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Einen Schmarren aber auch...
Als Fachkraft solltest Du vor allem gelernt haben, daß man sich eben gerade niemalsnicht darauf verlassen darf!!!
Weder, daß die vorhandene Installation korrekt erfolgte und noch in Ordnung ist (könnte ja z.B. in der Zwischenzeit ne Leitung nur teilweise angebohrt worden sein). Noch, daß das Gerät (und sei es fabrikneu) fehlerfrei ist.
Ein Prüfung der Aderbelegung mit dem Duspol ist schonmal ein richtiger Anfang. Aber eben nicht ausreichend. Wenn es ein 30mA-FI ist und Dein DUSPOL (z.B. alte Tauschspulenausführung, "N" oder "analog") gerade eben so wirft, mag man das als absoluten Notbehelf gelten lassen...
Aber denke daran - DU bist im Zweifel in der Haftung und damit in der Nachweispflicht! Wie willst Du den ohne aussagekräftiges Meßprotokoll erbringen?
Wenn Du neu in die Wohnung einziehst, lohnt es sich in jedem Fall (auch bei Erstbezug von Neubauten!), mit dem Schutzmaßnahmenprüfgerät mal über sämtliche Steckdosen und Lampenauslässe zu gehen.
Das sollte in rund ner Stunde erledigt sein.
Wo ist das Problem?
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BID = 362937
Axel_G Gelegenheitsposter
Beiträge: 51
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"oder Elektrotechnikstudent mit Vordiplom ist er Elektrofachkraft. "
Würde ich nicht so sehen.
In die Handwerksrolle wird jedenfalls nur ein fertiger Elektroingenieur eingetragen.
Wobei es da noch einen netten Nebeneffekt gibt: Ein völliger Laie, der an seiner Elektrik rumschraubt (evtl. noch mit Anleitung aus dem Baumarkt) wird vermutlich nicht belangt werden und evtl. sogar den Schaden von seiner Versicherung bezahlt bekommen, weil er keine Ahnung haben konne/musste, wie gefährloch sein Tun ist. Also nur leichte Fahrlässigkeit, die von der Haftpflichtversicherung abgedeckt ist.
Einem E-Technikstudent wird man evtl. vorwerfen, dass er hätte wissen müssen, dass er da nicht ran darf und welche Gefahren lauern. Also grobe Fahrlässigkeit und die Versicherung zahlt nicht.
Gruss
Axel
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BID = 363193
röhre Inventar
Beiträge: 3405 Wohnort: Grenzgebiet NRW-Hessen
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Schwarzseher.
Beim Erstbezug, Neubau, ist der Elektroinstallateur verpflichtet ein Prüfprotokoll zu erstellen.
Dann möchte ich den sehen, der eine Wa verkauft und anschließt, vorher sein Metrawatt in die Steckdose steckt.
Geht doch schon los bei einer Rep.
Zulaufschlauch an WA erneuert, 2min.
Prüfung nach VDE, 1/2 Stunde.
gruß
röhre
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Es gibt keine dumme Fragen, nur dumme Antworten.
Immer schön die VDE-Vorschriften beachten.
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BID = 363610
Koelle01 Gesprächig
Beiträge: 131 Wohnort: Kölle
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...wo wir gerade bei Küche usw. sind - ich bin gerade dabei mir ne neue küche hier rein zu bauen - leider hat es hier auf arbeitsplattenhöhe keine steckdosen.
Darf ich denn eigentlich einen Tehalit Brüstungskanal an die wand schrauben, wenn ich in diesem das kabel mit zugentlastung usw. anbringe und dann nicht fest installiere, sondern in eine Steckdose ein paar cm. weiter unten einstecke?
Ist dann ja quasi ne steckbare Steckdosenleiste, die an die wand geschraubt ist... oder? einwände?
Wie schaut das aus, wenn ich Steckdosen in ein 'Möbel' einbaue und dieses auch wiederum nur in eine bestehende Steckdose einstecke?
Mir iss die Grenze da noch nicht so ganz klar, in welchem Regelwerk steht das denn explizit drin?
Danke,
Phil
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