Bestandschutz

Im Unterforum Elektroinstallation - Beschreibung: Alles über Installation
Achtung immer VDE beachten !!

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Autor
Bestandschutz

    







BID = 159613

Doofy83

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Beiträge: 64
Wohnort: Dieburg
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Hallo zusammen.
Korrigiert mich wenn ich falsch liege:
Der Bestandschutz gilt in einem Altbau bis irgendetwas an der Elektroinstallation geändert wurde. (Reicht es auch schon das man eine Steckdose auswechselt oder sogar nur eine kaputte Blende tauscht?) Nach der "Änderung" der E-Installation muß die komplette Anlage erneuert werden?! Was geschieht wenn man dies nicht tut (Anlage erneuern)? Wer kontrolliert das/erstattet Anzeige? EVU? VDE? Installateur?
Bitte um ganz ganz viele Infos?
Danke schonmal

BID = 159614

SPS

Schreibmaschine



Beiträge: 2848

 

  

Hallo Doofy83,

siehe alten Beitrag

https://forum.electronicwerkstatt.d.....90788

mfg sps

[ Diese Nachricht wurde geändert von: SPS am  6 Feb 2005 20:17 ]

BID = 159619

SPS

Schreibmaschine



Beiträge: 2848

Hallo Doofy83,

auch dieser Beitrag könnte einige Antworten geben

https://forum.electronicwerkstatt.d.....92440

http://www.pflaum.de/de.dir/de/archiv/2002/04/a_de-prax01.html

mfg sps

[ Diese Nachricht wurde geändert von: SPS am  6 Feb 2005 20:48 ]

BID = 159620

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Hallo Doofy83,

das ist schon noch deutlich komplexer!

Nicht nur, weil es dabei den Bestandsschutz als Begriff eigentlich gar nicht gibt, sondern nur die (gegebene oder eben nicht gegebene) Nachrüstverpflichtung...


Anpassung an den aktuellen Stand (das muß aber nicht zwingend eine komplette Neuinstallation sein) ist erforderlich:

-wenn die Anlage fehlerhaft ist
-wenn die Anlage den zu Ihrer Errichtungszeit geltenden Vorschriften nicht mehr entspricht oder nie entsprochen hat (der Fall ist gar nicht so selten!)
-wenn es eine Nutzungsänderung gibt/gab
-wenn unabhängig davon eine allgemeine Nachrüstverpflichtung besteht (z.B. der Ersatz von Drehstrom-Kragensteckvorrichtungen durch CEE-Steckvorrichtungen)
-wenn die Anlage (wesentlich) geändert wird

Ist also schon die Feststellung, ob eine Nachrüstverpflichtung besteht (= der "Bestandsschutz" erlischt oder schon erloschen ist) schwierig genug, so wird es beim zweiten Teil Deiner Frage richtig knifflig:

Da die VDE-Bestimmungen (wie alle derartigen Normen) in Deutschland keine eigenständige Gesetzeskraft haben, kann über eine Anzeige nicht sehr viel erreicht werden.

Es gibt ME eigentlich nur drei Fälle:
-Du verweigerst die Nachrüstung, daraufhin legt der ausführende Elektriker aus Haftungsgründen die Anlage (teilweise) still. Ist aber rechtlich hochgradig problematisch!
-das EVU stellt Dir den Saft ab, weil die Anlage nicht den Bestimmungen entspricht (und sie das laut der Anschluß- und Versorgungsbedingungen aber müßte)
-es passiert etwas, Du stehst dann vor dem (Straf-) Richter und der verknackt Dich, weil Du pflichtwidrig die mangelhafte Anlage weiterbetrieben hast


So, war das für den Anfang erstmal genug?


Gruß,
sam2

_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

BID = 159632

Doofy83

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Beiträge: 64
Wohnort: Dieburg
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Danke ertmal.

Zu Sam2:
Wie sieht es denn aus wenn man in Miete wohnt. Ist dann der Mieter oder der Vermieter als betreiber anzusehen? Bzw. wenn der Mieter in absprache mit dem Vermieter die Anlage so verändert das der "Bestandschutz" aufgehoben wird.
Wenn sich nun ein Elektrounfall ereignen würde, der aber nicht mit der vom Mieter durchgeführten Änderung in zusammenhang geführt werden kann. Haftet dann der Mieter oder der Vermieter?

BID = 159644

SPS

Schreibmaschine



Beiträge: 2848

Hallo, wenn du die Links richtig lesen würdest,hättest du die Antwort.

Der Vermieter hat die Verantwortung für seine Anlage BGB...
siehe links.

Eine nicht sichere Anlage sollte bei der Inbetriebnahme oder Wiederholungsprüfung auffallen.

Eine klare Trennung was wer gemacht hat, gibt es nicht immer.
So kann der einbau einer zusätzlichen Steckdose, erforderlich machen den ganzen Raum anzupassen.
Beispiele in den Links


Wenn doch ein Unfall passiert. Kommen viele Fragen
Wie kanst du nachweisen, das deine Änderung den Vorschriften entsprechen. Dokumentation der Prüfungen...

Hast du die nötige erfahrung, Messgeräte, Werkzeuge, VDE Vorschriften....

Hinweis auf AVBEltV (Wer darf es)
Errichten, Ändern, Unterhalten von E-Anlagen

Zitat
"Die Anlage darf außer durch das Elektrizitätsversorgungsunternehmen nur durch einen in ein Installateurverzeichnis eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens eingetragenen Installateur nach den Vorschriften dieser Verordnung und nach anderen gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden. Das Elektrizitätsversorgungsunternehmen ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen."

Quelle
http://www.wvv.de/service/elektrobetriebe/avbeltv/index.html

Ausgang bei Gericht unsicher



mfg sps




[ Diese Nachricht wurde geändert von: SPS am 6 Feb 2005 21:41 ]

[ Diese Nachricht wurde geändert von: SPS am  6 Feb 2005 22:07 ]


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