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Berührungsschutz bei FLF 19" Panel? Suche nach: panel (1591) |
Problem gelöst
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BID = 493599
cholertinu Inventar
Beiträge: 3755 Wohnort: CH
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Hallo,
Wie sehen die Vorschriften bezüglich Berührungsschutz in einem 19" Rack aus?
Es geht um ein solches FLF Panel:
http://www.neutrik.com/client/neutr.....3.jpg
In das Panel soll ein Auf/Ab Schalter für eine Roll-Leinwand sowie weitere 230V-Bediengeräte eingebaut werden.
Muss die Verdrahtung in irgend einer Weise speziell berührungsgeschützt erfolgen oder dürfen da ab Verteilerdose Mantelleitungen zum Schalter geführt und dort per Einzelader angeschlossen werden?
Die Schalter selbst sind alles andere als berührungsgeschützt, die Schraubklemmen liegen völlig offen.
Die Rückseite des FLF Panels kann nicht ohne Werkzeugeinsatz berührt werden. Reicht das als Berührungsschutz aus? |
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BID = 493876
faustian.spirit Schreibmaschine
Beiträge: 1388 Wohnort: Dortmund
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Also mir sind jüngst Racklüfter untergekommen bei denen als Anschluss schlicht ein ziemlich dünnes Kabel mit verlöteten blanken Litzenenden vorhanden war. Ein wenig macht einem so etwas Sorgen. Nicht dass ich da bei ein paar kleinen Lüftern eine tatsächliche Gefahr sehen würde. Aber dass der Hersteller da so offensichtlich in Unkenntnis der Bestimmungen des Exportlandes ist. |
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BID = 493889
sme-bbg Schriftsteller
Beiträge: 959 Wohnort: Bad Eilsen
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ich würde auf die schalter zumindet noch schrumpfkappen setzen so wie es bei den alten AT Netzteilen auch üblich war.
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BID = 494166
cholertinu Inventar
Beiträge: 3755 Wohnort: CH
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Zitat :
sme-bbg hat am 23 Jan 2008 00:49 geschrieben :
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ich würde auf die schalter zumindet noch schrumpfkappen setzen
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Und wo sollen die hin? Über den ganzen Schalter?
Im Anhang ist der betreffende Schalter abgebildet. Speziell die Kontaktbrücke auf der einen Längsseite dürfte schwierig abzudecken sein, daher meine Vermutung, dass dies gar nicht gemacht werden muss hinter dem Panel.
Weitere Bemerkungen dazu?
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BID = 494230
cholertinu Inventar
Beiträge: 3755 Wohnort: CH
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Keine weiteren Bemerkungen?
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BID = 494370
Lightyear Inventar
Beiträge: 7911 Wohnort: Nürnberg
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Wenn das Panel so eingebaut ist, dass man ohne Werkzeug nicht an die offenen Klemmen kommen kann (Fingersicher), dann dürfte das in Ordnung sein. Wobei es natürlich immer darauf ankommt, womit das ganze Konstrukt dann umhüllt ist.
Ich würde so ein Panel z.B. nicht ohne (an den Schutzleiter angeschlossene) Blechumhüllung in eine Holzkiste oder eine Mauernische einbauen wollen, mindestens weil die Zugentlasung der Zu- und Ableitungen ein Problem darstellen kann.
Wie die Schweizer Forderungen bei solchen Konstruktionen aussehen, entzieht sich meiner Kenntnis jedoch völlig.
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Gruß aus Nürnberg,
Lightyear
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Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!
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BID = 494371
ego Inventar
Beiträge: 3093 Wohnort: Köln
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Halte ich für nicht zulässig:
Zugentlastung?
Berührungschutz bei arbeiten an den andeen Pannels?
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