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Bedienung AEG Nachtspeicherofen WSP3010 mit Zusatzheizung Suche nach: aeg (9999) |
Problem gelöst
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BID = 577750
elektrolurch Gesprächig
Beiträge: 183 Wohnort: Heidelberg
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Hallo,
mein Mieter kommt mit den AEG Nachtspeicheröfen der Baureihe WSP (mit eingebauter Zusatzheizung) nicht zurecht, da der Vormieter die Bedienungsanleitung verschlampt hat. Bei aeg-haustechnik.de ist nichts zu finden. Weiss jemand, wo man die Bedienungsanleitung runterladen kann oder kann eine hochladen?
eilt sehr
Gruß
Andy
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Sex ohne Liebe ist wie Weihnachten ohne Ostereier :))) |
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BID = 577766
elektrolurch Gesprächig
Beiträge: 183 Wohnort: Heidelberg
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eine Installationsanleitung für den WSP30xxF habe ich da gefunden:
diplodocs.de
die Bedienung für den Benutzer ist aber darin nur grob angedeutet. Ärgerlich, denn wenn die Mieterin es damit nicht rafft, bedeutet das 80 km unnötige Fahrerei für mich.
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BID = 577770
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Was gibt es da zu raffen?
Stelle alles passend ein, markiere dann diese Positionen.
Und schärf Ihr ein, die Finger davon zu lassen!
Hört sie darauf nicht, sag ihr am Telefon, daß sie alles wieder Strich auf Strich stellen soll...
Für jeden trotzdem nötigen Hausbesuch solltest Du saftige Kosten in Rechnung stellen.
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"
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BID = 577870
Höfo Gelegenheitsposter
Beiträge: 69 Wohnort: Nürnberg
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hey
Zitat :
sam2 hat am 5 Jan 2009 23:05 geschrieben :
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Was gibt es da zu raffen?
Stelle alles passend ein, markiere dann diese Positionen.
Und schärf Ihr ein, die Finger davon zu lassen!
Hört sie darauf nicht, sag ihr am Telefon, daß sie alles wieder Strich auf Strich stellen soll...
Für jeden trotzdem nötigen Hausbesuch solltest Du saftige Kosten in Rechnung stellen.
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Na ja , ganz so einfach ist es aber nicht, für jedes Gerät das der Vermieter stellt muss er auch eine Gebrauchsanleitung dazulegen. Es kann ja nicht sein das der Vermieter die Heizung nach seinen Vorstellungen einstellt.
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BID = 577872
Höfo Gelegenheitsposter
Beiträge: 69 Wohnort: Nürnberg
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Hey
sorry vergessen den Link zur Anleitung dazuzustellen.
Klick hier
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BID = 577919
elektrolurch Gesprächig
Beiträge: 183 Wohnort: Heidelberg
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Hallo,
dank euch! Ich hab die Anleitung ausgedruckt und werde doch mal nachschauen, ob alles funktioniert. Ich denke aber, dass alles in Ordnung ist und es eher am Problem "Frauen und Technik" liegt
Gruß
Andy
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BID = 577921
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Na, ganz so kompliziert ist dann aber wieder nicht!
Denn nur, was das Entladen angeht, muß der Mieter die Wahl haben (damit er in den zulässigen Grenzen die Raumtemperatur beeinflussen kann).
Von der Aufladesteuerung hat er aber gefälligst die Finger zu lassen!!!
Notfalls kommt die in einen verschlossenen Verteilerschrank.
Fürs Entladen gibts üblicherweise Raumthermostate, die oft sogar mit °C-Skala versehen sind.
Die vorhandene Tagstromzusatzheizung sollte man generell deaktivieren, falls diese nicht (wegen unzureichener Auslegung der Anlage) zwingend nötigt ist.
Und ein versierter Vermieter übergibt seinen Mietern generell nur Kopien der Anlöeitungen (gilt genauso für Küchengroßgeräte, Abluftventilatoren etc).
Denn zurück bekommt man die sowieso fast nie...
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BID = 577963
Höfo Gelegenheitsposter
Beiträge: 69 Wohnort: Nürnberg
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hey,
ist jetzt zwar etwas vom Ursprungsthema weg, aber trotzdem.
Zitat :
sam2 hat am 6 Jan 2009 13:44 geschrieben :
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Na, ganz so kompliziert ist dann aber wieder nicht!
Denn nur, was das Entladen angeht, muß der Mieter die Wahl haben (damit er in den zulässigen Grenzen die Raumtemperatur beeinflussen kann).
Von der Aufladesteuerung hat er aber gefälligst die Finger zu lassen!!!
Notfalls kommt die in einen verschlossenen Verteilerschrank.
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Mich als Mieter geht die Aufladesteuerung meiner Öfen sehr wohl etwas an. Da es auch hierbei gewisse Toleranzen in der Ladesteuerung gibt, möchte ich darüber natürlich Bescheid wissen um nicht unnötigerweise Energie zu verschwenden. Da die Bedienung einer Aufladesteuerung nicht nur einer ausgebildeten Elektrokraft möglich ist, habe ich das Recht die Einstellungen selber vorzunehmen, da ich ja auch die dafür benötigte Energie selber bezahlen muss.
Und wenn wir dann schon einmal dabei sind, dann müßte der Vermieter der die Öfen stellt, auch die vom Hersteller geforderten Wartungen dieser Öfen durchführen lassen, und zwar in der Regel ohne Zusatzkosten für den Mieter - Stichwort Reinigung.
Dies solls aber nun gewesen sein, ich bin nur etwas betrübt da das Thema Nachtspeicheröfen in der Öffentlichkeit leider eine zu kleine Lobby hat und deswegen wird diese Art der Heizung wohl lamgsam aussterben.
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BID = 577979
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Das sehe ich etwas anders.
Woher willst Du dieses angebliche Mieterrecht ableiten?
An jedem Klasse III-Ofen befindet sich ein Steller zur örtlichen Begrenzung der Ladung. Diesen kann der Mieter in eigener Machtvollkommenheit sogar bis auf Null zurückdrehen. Und zwar, obwohl er dazu nicht berechtigt wäre. Denn er ist mietvertraglich verpflichtet, ALLE Räume der Wohnung STETS ausreichend zu heizen und zu lüften! Das ist ne sog. mietvertragliche Nebenpflicht. Die leider immer öfter mißachtet wird...
Aber wenn (infolge dessen) dann der Schimmel blüht, ist der Jammer mieterseitig groß!
Was sonst noch an Ladesteuerung vorhanden ist, geht ihn - wie schon gesagt - schlichtweg nichts an.
Das hat auch gar nichts damit zu tun, ob es sich um laienbedienbare Elemente handelt!
Bei einem Wärmeerzeuger mit anderem Energieträger sind die meisten Bedienelemente auch laienbedienbar. Trotzdem hat ein Mieter weder an einer Öl- oder Gasheizung noch an einer Wärmepumpe etc. etwas verloren.
Der Betrieb der Anlage obliegt auch rechtlich klar dem Vermieter.
Was die Wartung angeht:
Dies ist ein beliebtes rechtliches Streitthema. Aber gerade die jüngsten Entscheidungen verneinen weiterhin eine generelle Pflicht zu regelmäßiger Wartung oder Prüfung solch elektrischer Anlagen und Geräte!
Es genügt, wenn stattdessen ein sicherer und bestimmungsgemäßer Gebrauch möglich ist. Wie der Vermieter dies erreicht, ist seine Sache. Erst wenn tatsächlich Mängel auftreten, muß er handeln.
Im Übrigen zählt die Wartung zu den auf den Mieter umlegbaren Betriebskosten einer Heizungsanlage. Daher wüßte ich als Vermieter keinerlei Gründe, einem solchen Mieterwunsch nicht nachzukommen.
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BID = 577998
Lightyear Inventar
Beiträge: 7911 Wohnort: Nürnberg
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Offtopic :
| Woraus ein Mieter das Recht ableiten will, an der Ladesteuerung herumzuspielen, würde mich auch mal brennend interessieren...
Es ist doch so, dass der Vermieter dafür verantwortlich ist, eine funktionierende d.h. korrekt eingestellte Heizungsanlage zur Verfügung zu stellen. Daher hat der Mieter imho von der Ladesteuerung die Finger zu lassen. Es kommt ja bei einer Öl-/Gas befeuerten Zentralheizungsanlage auch kein Mieter auf den Gedanken, die Einstellungen der Brennersteuerung zu verändern (mal abgesehen davon, dass die Kessel, zumeist aus gutem Grunde, ausserhalb der Reichweite von derartigen verbesserungsbastelnden Mietern untergebracht sind).
Meine Erfahrung zeigt jedenfalls, dass bislang ausnahmslos alle mieterseitigen Änderungen in Heizungssteuerungen (egal welchen Energieträgers) dazu geführt haben, dass die Wärmeverfügbarkeit zu Wünschen übrig liess - und der Vermieter, vornehmlich zu nachtschlafender Zeit an Feiertagen und Wochenenden, unter wüsten Beschimpfungen ob der desolaten Heizungsanlage zur sofortigen, kostenlosen Mängelbeseitigung aufgefordert wurde...
Aber auch ich mache manche Fehler nur einmal... |
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Gruß aus Nürnberg,
Lightyear
Alles unter 1000°C ist HANDWARM!
Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!
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BID = 578138
Höfo Gelegenheitsposter
Beiträge: 69 Wohnort: Nürnberg
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Hey
Jetzt muss ich mich aber über Deine (sam2) Aussagen schon sehr wundern. Eine mietvertragliche Nebenpflicht besteht nur insoweit das ich als Mieter dafür Sorge tragen muss das es zu keinen Schäden am Objekt kommt, und da wären in erster Linie mal Frostschäden zu nennen. Die Gerichtsurteile diesbezüglich wie warm ein Mieter die Wohnung halten muss sehen keine Temperaturen vor, andersherum jedoch sehr wohl.
Zur Aufladesteuerung - auch hier gibt es sehr wohl Unterschiede, so gibt es Steuerungen die es keineswegs zulassen am einzelnen Ofen die Aufladezeit zu begrenzen.
Vor allem ist hier eines von großer Wichtigkeit, handelt es sich um eine Zentralaufladung an der mehrere Wohnungen beteiligt sind, oder ist es eine Einzelwohnungssteuerung. Bei letzteren kann mir kein Vermieter die Ladezeiten vorschreiben, denn er ist nur dazu verpflichtet mir eine gewisse Menge an Heizleistung anzubieten, ob ich diese auch abnehme ist mein Problem.
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BID = 578139
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Nein, es geht nicht nur um die Vermeidung von Schäden (das sollte ja wohl selbstverständlich sein - obwohl dies im Sparwahn gerne mißachtet wird), sondern "ausreichend" ist auch dahingehend auszulegen, daß es nicht zu "Wärmediebstahl" aus den angrenzenden fremden Räumen kommt!
Was die Temperaturen angeht:
Die meisten Schäden entstehen heute weit oberhalb der Frostgrenze. Nämlich durch Kondensatbildung, insbesondere, wenn Räume einer Wohnung stark unterschiedlich beheizt werden.
Schimmelbefall ist häufig die Folge. Meist ist falsches Nutzerverhalten (und dies bedeutet hier schlicht: unzureichendes Heizen und Lüften) die Ursache. Zum Glück kann man dies mit entsprechenden Datenloggern inzwischen recht einfach beweissicher feststellen.
Und die Ladezeit wird sehr wohl durch die Ladegradeinstellung an jedem (damit ausgerüsteten, aber das hatte ich ja vorausgesetzt, da i.d.R. gegeben) Einzelofen beeinflußt. Wie anders als über die Zeit sollte diese denn wirken? Die Leistung ist schließlich konstant. Und über die Lage der Ladezeit innerhalb der Freigabezeit hat schließlich auch der VNB noch ein Wörtchen mitzureden.
Was es rechtlich für einen Unterschied machen soll, ob die Steuerung eine WE oder mehrere bedient, kann ich auch nicht nachvollziehen.
Faktisch würde es höchstens den Schaden begrenzen...
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BID = 579006
elektrolurch Gesprächig
Beiträge: 183 Wohnort: Heidelberg
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Hallo,
war heute nachschauen. Es laden tatsächlich zwei WSP-Öfen nicht bzw. waren kalt. Ein weiterer Ofen einer anderen Baureihe (Hochformat) funktioniert einwandfrei. An den WSP-Öfen sind L1, L2 L3 und Le vorhanden, aber der Laderegler (das Teil, wo sich von aussen den Grad der Aufladung einstellen lässt), schaltet bei beiden Öfen nicht ein. Die Heizstäbe kriegen also keinen Saft Man hört es beim Drehen knacksen (schalten) und nur manchmal knackst es ein weiteres Mal, wenn man bis zum Anschlag auf "3" dreht (dann lädt der Ofen). Kurz danach ist aber wieder "Zappe".
Kommen bei dieser Baureihe öfter defekte Laderegler vor?
Die Öfen werden durch eine "Elfamatic" gesteuert. Der "Hochformatofen" funktioniert ja, also dürfte die Elfamatic in Ordnung sein.
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Sex ohne Liebe ist wie Weihnachten ohne Ostereier :)))
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BID = 580203
elektrolurch Gesprächig
Beiträge: 183 Wohnort: Heidelberg
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Aufladesteuerung war defekt, die beiden Öfen, die kalt blieben, sind in Ordnung und funktionierten wegen der def. Aufladesteuerung nicht. Der Ofen, der warm wurde, war jedoch defekt (Heizwiderstand für die Ladesteuerung unterbrochen). Sachen gibts...
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