Andere Berufe dürfen Elektro Arbeiten ausführen?

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Autor
Andere Berufe dürfen Elektro Arbeiten ausführen?

    







BID = 621964

Mecke

Gesprächig



Beiträge: 152
 

  


Moin,
also ich hab jetzt gehört bzw. gelesen das es einen Ausbildungsberuf zu "Fachkraft - Möbel-, Küchen- und Umzugsservice". In diesen Ausbildungsberuf lernen bzw. dürfen sie danach Elektro Arbeiten ausführen.

Und zwar besagt die Ausbildungsverordnung folgendes was gelernt werden soll bzw. Ziel ist:

"Installieren von elektrischen Einrichtungen und Geräten (§ 6 Nr. 11):

a) Regeln für Arbeiten an elektrischen Anlagen anwenden,
Unfallverhütungsvorschriften beachten
b) elektrische Leitungswege nach baulichen, örtlichen
und sicherheitstechnischen Gegebenheiten prüfen
c) elektrische Einrichtungen und Geräte einbauen
d) mechanische Funktionsprüfungen durchführen
e) elektrische Anschlüsse auf mechanische Beschädigungen
sichtprüfen
f) elektrische Anschlüsse herstellen; Potentialaus-
gleichsmaßnahmen durchführen, Sicherheitsregeln
zur Vermeidung von Gefahren durch elektrischen
Strom anwenden
g) elektrotechnische Funktionsprüfungen durchführen
h) elektrische Einrichtungen und Geräte ausbauen,
kennzeichnen, sichern, verpacken und zwischenlagern"

Ich dachte immer das der Beruf des Elektrikers insoweit geschützt ist das solche Sachen nur von einen Meister gemacht bzw. abgenommen werden müssen. Jedenfalls teilweise wie z.Bsp. die Potentialausgleichsmaßnahmen. Wie wollen die dann prüfen ob der ok. ist und ebenso bedeutet dies ja das die auch den Herd anschließen dürfen. Können die beurteilen ob die elektrische Installation dies her gibt?

_________________
Demokratie kann nur der ausleben, der das Geld hat.

BID = 621969

Tobi P.

Schreibmaschine



Beiträge: 2168
Wohnort: 41464 Neuss

 

  

Servus,

hier geht es wohl um die Elektrotechnisch unterwiesene Person bzw. Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten. Diese dürfen durchaus bestimmte Elektroarbeiten durchführen (nämlich die für die sie geschult worden sind) - allerdings ausschliesslich unter der Aufsicht einer "richtigen" Elektrofachkraft der dann auch die Prüfung der ausgeführten Arbeiten mittels entspr. Messtechnik obliegt. Letzteres wird in der Praxis allerdings meist vernachlässigt, die meisten sind der Meinung sie dürfen alles und es muss niemand mehr drüberschauen. Ich habe sogar schon welche getroffen die der Meinung waren sie seien nach der Schulung doch jetzt schliesslich Elektriker


Gruß Tobi

PS: Verabschiedet euch doch endlich von der Aussage "Das darf nur ein Meister machen" - das ist totaler Quark! Wenn Elektroarbeiten nur von Meistern gemacht werden dürften bräuchten wir keine Gesellen mehr!

_________________
"Auch wenn einige Unwissende etwas anderes behaupten, bin ich doch der Meinung, dass man nie genug Werkzeug haben kann"

BID = 621978

Mecke

Gesprächig



Beiträge: 152


Zitat :
PS: Verabschiedet euch doch endlich von der Aussage "Das darf nur ein Meister machen" - das ist totaler Quark! Wenn Elektroarbeiten nur von Meistern gemacht werden dürften bräuchten wir keine Gesellen mehr!

Also das hab ich ja nicht gemeint sondern das diese Arbeiten von einen Meister überwacht bzw. abgenommen werden muss. Dies gilt auch wenn ein Geselle diese Arbeit ausgeführt hat. Der Meister steht dann in der Pflicht. Im Schadensfall wird zwar der Geselle auch in Haftung genommen jedoch in erster Linie der zuständige Meister.

Zum obigen Thema. Dort geht eindeutig hervor das diese Fachkräfte Elektro Arbeiten ausführen dürfen und nicht
Zitat :
allerdings ausschliesslich unter der Aufsicht einer "richtigen" Elektrofachkraft


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BID = 623041

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17434


Zitat :
Mecke hat am 19 Jul 2009 19:30 geschrieben :



Und zwar besagt die Ausbildungsverordnung folgendes was gelernt werden soll bzw. Ziel ist:

"Installieren von elektrischen Einrichtungen und Geräten (§ 6 Nr. 11):

a) Regeln für Arbeiten an elektrischen Anlagen anwenden,
Unfallverhütungsvorschriften beachten
b) elektrische Leitungswege nach baulichen, örtlichen
und sicherheitstechnischen Gegebenheiten prüfen
c) elektrische Einrichtungen und Geräte einbauen
d) mechanische Funktionsprüfungen durchführen
e) elektrische Anschlüsse auf mechanische Beschädigungen
sichtprüfen
f) elektrische Anschlüsse herstellen; Potentialaus-
gleichsmaßnahmen durchführen, Sicherheitsregeln
zur Vermeidung von Gefahren durch elektrischen
Strom anwenden
g) elektrotechnische Funktionsprüfungen durchführen
h) elektrische Einrichtungen und Geräte ausbauen,
kennzeichnen, sichern, verpacken und zwischenlagern"

Ich dachte immer das der Beruf des Elektrikers insoweit geschützt ist das solche Sachen nur von einen Meister gemacht bzw. abgenommen werden müssen.


Da diese Leute für die auszuführenden Arbeiten geschult und geprüft wurden und zur Schulung auch die messtechnische Überprüfung gehört, dürfen sie diese Arbeiten ausführen.(Aber eben nur für diese Arbeiten sind sie Elektrofachkräfte ) Ob Piff Paff der Elektromaurer beurteilen und nachweisen kann ob die verwendetete Leitung richtig abgesichert und verlegt wurden ist bezweifle ich mal Stark. Jede Elektrofachkraft muss Eigenverantwortlich arbeiten! Kein Meister übernimmt die Verantwortung für von seinen Gesellen verbrochenen "Murks". Wenn ich als Elektroinstallateur einen Herd Anschließe muss ich auch dafür geradestehen, wenn da etwas passiert . Ergo ist es schon in meinem ureigensten Interesse auch die messtechnische Überprüfung (einschließlich dem Erstellen des Prüfprotokolls)durchzuführen . Oder denkst Du das jede Reparatur oder Erweiterung nur vom Meister geprüft werden darf oder muss? Der Meister überprüft das Prüfprotokoll nur auf fachliche Fehler, (zB. 1.5mm² mit 35 A abgesichert da klingeln die Alarmglocken ) geradestehen muss der Prüfer !!!
Gruß Bernd

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Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!

BID = 623047

Kleinspannung

Urgestein



Beiträge: 13360
Wohnort: Tal der Ahnungslosen


Zitat :
der mit den kurzen Armen hat am 24 Jul 2009 22:46 geschrieben :

Kein Meister übernimmt die Verantwortung für von seinen Gesellen verbrochenen "Murks".


Offtopic :

Das kann in der KFZ-Branche aber ganz anders laufen.
Wenn du als Schrauber was nicht festziehst oder einen anderen Fehler machst und der Kunde oder ein anderer kommt dadurch zu Schaden, haben sie als erstes den Meister am Hintern.Der hätte nämlich bei der Endabnahme/Probefahrt dies feststellen müssen.Das ein Werkstattmeister mit vier,fünf oder noch mehr Schraubern nicht von jedem jeden Handgriff kontrollieren kann uund wird ist bekannte Tatsache.Das interessiert aber im Fall des Falles Gerichte erst mal herzlich wenig.Deshalb hab ich mich bisher auch Erfolgreich geweigert,irgendwo den Werkstattmeister zu spielen.(obwohl ich den nötigen "Schein" dafür hätte).
Da sitzt du nämlich irgendwie immer zwischen allen Stühlen und auf dem Pulverfass an dem die Lunte schon brennt aber keiner weiß wie lang sie ist...


_________________
Manche Männer bemühen sich lebenslang, das Wesen einer Frau zu verstehen. Andere befassen sich mit weniger schwierigen Dingen z.B. der Relativitätstheorie.
(Albert Einstein)

BID = 623053

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17434

Hallo Kleinspannung in deinem Fall ist der Meister der Prüfer, in meinem Fall bin ich das selber und da steh ich dann vor dem Richter nicht der Meister !!! Verantwortung ist nicht delegierbar

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BID = 623103

Rollbert

Neu hier

Beiträge: 25
Wohnort: Kalletal

Verantwortung ist nicht delegierbar:

EINSPRUCH EUER Aehren

Hier mal ein Zitat aus einem A.-Vertrag:

23. Der unterzeichnende Arbeitnehmer haftet vollumfänglich für seine Tätigkeiten!
Für diesen Satz müsste man den AG eigentlich

_________________
Gruss
Rollbert

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Rollbert am 25 Jul 2009 12:47 ]

BID = 623553

Heidjer

Gerade angekommen


Beiträge: 16
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Zitat :
Mecke hat am 19 Jul 2009 19:30 geschrieben :

..."Fachkraft - Möbel-, Küchen- und Umzugsservice...


Hallo Zusammen,

um was geht es hierbei wirklich?

Dass der "Möbelpacker" (egal, ob bei Umzug oder Lieferung neuer Möbel)
  • eine Deckenleuchte/Wandleuchte an einen vorhandenen Deckenauslass/Wandauslass anschliesst oder abklemmt,
  • einen E-Herd/Kochmulde etc. an eine vorhandene Herdanschlussdose anschliesst oder abklemmt.
Und zwar fachgerecht!
Nicht mehr und nicht weniger!
Alles andere wird vom "Möbelpacker" ohnehin nicht gemacht, da dies üblicherweise nicht zum Leistungsumfang zählt.
Ich habe noch keinen Elektriker erlebt, der auf die Viertelstunde genau zu dem Zeitpunkt in der Wohnung ist , wo die "Möbelpacker" ihn bräuchten.
Und solange ich
  • einem Obergesellen des Elektrohandwerks auf einer Baustelle erklären muss, was eine Kreuzschaltung ist ,
  • zwei Elektrogesellen auf die Finger schauen muss, damit das Gestell meiner PV-Anlage überhaupt an den Potentialausgleich angeschlossen wird
mache ich das lieber selber; da weiss ich, dass es richtig gemacht wird!

MfG
Heidjer

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BID = 623689

Surfer

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Beiträge: 3094

Woher weisst du denn,das du es richtig gemacht hast?

Gruß Surf

BID = 623691

Bartholomew

Inventar



Beiträge: 4681

Er weiß dafür aber genau, wer für eventuellen Pfusch verantwortlich ist. Auch was wert.

BID = 623704

Heidjer

Gerade angekommen


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Weil ich meine Grenzen
  • Kenntnisse (Es gibt schliesslich Fachbücher!)
  • Fähigkeiten (Welche Meßgeräte habe ich?)

kenne und beachte!

Und, wie oben schon geschrieben: Solange im Handwerk die Qualität grottenschlecht ist (es gibt natürlich löbliche Ausnahmen; mein Heizungsbauer ist so eine Ausnahme! ) und dazu teuer bezahlt werden will!

Noch zwei weitere Beispiele für Pfusch im Elektrohandwerk gefällig?
  • Automatisierungsprojekt in der Energiewirtschaft: die beauftragte Elektrofirma soll nach den Umbauten die Messungen nach VDE für ortsfeste Anlagen durchführen und protokollieren. Was wurde tatsächlich gemacht: nur jede dritte Anlage wurde tatsächlich gemessen, die Messwerte für die anderen Anlagen saugte sich der Geselle aus dem Finger ; der Kunde durfte natürlich alles bezahlen!
  • Automatisierungsprojekt in der chemischen Industrie: eine SPS (Simatic S5) ist komplett ausgefallen. Wie war sie installiert worden vom Betriebselektriker? Das Netzteil war mit einem Schukostecker an eine Steckdose angeschlossen worden , vorgeschrieben ist seitens des Herstellers ein fester Anschluss, der phasenrichtig zu erfolgen hat. Und der Potentialausgleich bestand aus einem im wahrsten Sinne fliegendem Draht zu einer Wasserleitung und nicht, wie vorgeschrieben, fest verlegt zur nächsten PAS!


MfG
Heidjer



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BID = 623705

Surfer

Inventar



Beiträge: 3094

Und du glaubst,du bist in der Lage eine erbrachte Leistung korrekt zu beurteilen.

Alle Achtung.

Wieviele Beispiele durch Pfusch von Laien möchtest du haben?Zu deinen angebrachten Beispielen-naja-man müsste schon beide Seiten hören.
Zu der S5-auch mit Schuko kann der Anschluß Phasenrichtig erfolgen(geschickterweise macht man dies aber mit einer anderen Art von Steckverbindung)-das Wiederherstellen der korrekten Steckverbindung gestaltet sich aber als 50:50 Chance(macht der S5 aber auch nicht wirklich was aus).Es gibt durchaus Gründe,die dies Rechtfertigen-z.B das nicht freischalten können des benötigten Anlagenteils aufgrund von Produktionsabläufen etc.,d.h der Anschluß wird beim nächsten Stillstand Sach- und Fachgerecht ausgeführt.

Also bitte keine Verallgemeinerungen.

Gruß Surf


BID = 623842

Heidjer

Gerade angekommen


Beiträge: 16
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Zitat :
Surfer hat am 29 Jul 2009 10:17 geschrieben :

Und du glaubst,du bist in der Lage eine erbrachte Leistung korrekt zu beurteilen.
Wenn ich Zeuge bin und mir der Elektriker auf Nachfrage sogar seinen Pfusch einräumt: Ja!
Zitat :
Wieviele Beispiele durch Pfusch von Laien möchtest du haben?
Stimmt! Deswegen schrieb ich ja: "...Kenntnisse, Fähigkeiten..."
Zitat :
Zu der S5-auch mit Schuko kann der Anschluß Phasenrichtig erfolgen(geschickterweise macht man dies aber mit einer anderen Art von Steckverbindung)-das Wiederherstellen der korrekten Steckverbindung gestaltet sich aber als 50:50 Chance(macht der S5 aber auch nicht wirklich was aus).Es gibt durchaus Gründe,die dies Rechtfertigen-z.B das nicht freischalten können des benötigten Anlagenteils aufgrund von Produktionsabläufen etc.,d.h der Anschluß wird beim nächsten Stillstand Sach- und Fachgerecht ausgeführt.
Die Installationsanweisung des Herstellers Siemens macht zwingende Vorgaben, wie ich sie beschrieben habe. Das benötigte Anlagenteil war freischaltbar, da nicht Bestandteil einer Produktionsstrasse, und die SPS war für die Steuerung dieser Anlage zuständig. Und die falsche Installation hatte die SPS mit Ausnahme des Netzteiles komplett zerlegt: neben sämtlichen E/A-Karten auch die backplane!
Zitat :
Also bitte keine Verallgemeinerungen.
Stimmt! Ich habe lediglich meine privaten und meine beruflichen Erfahrungen mit Vertretern dieses Berufs zum Besten gegeben. Und eine Kreuzschaltung gehört nun wirklich zum Wissen des ersten Lehrjahres.
Aber wir verlieren hier den eigentlichen thread: Es bedarf nun wirklich keiner dreijährigen Lehre, um eine Leuchte oder einen Herd an eine vorhandene Dose nach entsprechender Unterweisung fachgerecht anzuschliessen oder abzuklemmen.

MfG
Heidjer

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BID = 623863

sam2

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Beim Abklemmen stimme ich Dir zu.

Aber beim Anklemmen nicht:
Denn woher will der Ausführende wissen, ob die vorhandene Anschlußdose korrekt belegt ist, korrekt abgesichert und die Schutzmaßnahme wirksam?
Das kann er nur vermuten, aber das genügt eigentlich nicht...

Von Sonderfällen wie altem deutschem Farbcode, 4-adrigen Herdzuleitungen, wechselstromgespeisten 5-adrigen Leitungen und aufzuteilenden Wechselstromkreisen mal ganz abgesehen.

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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

BID = 623875

Heidjer

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Zitat :
sam2 hat am 30 Jul 2009 13:06 geschrieben :

...
Denn woher will der Ausführende wissen, ob die vorhandene Anschlußdose korrekt belegt ist, korrekt abgesichert und die Schutzmaßnahme wirksam?...


Weil dies vielleicht Gegenstand seiner Ausbildung ist?
Zitat aus obigem §6 Nr.11: "b) elektrische Leitungswege nach baulichen, örtlichen
und sicherheitstechnischen Gegebenheiten prüfen"

MfG
Heidjer

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