Autor |
|
|
|
BID = 583327
123abc123 Gerade angekommen
Beiträge: 4
|
|
Hallo zusammen,
habe eine Frage an euch zum Thema Elektroinstallation in Altbausanierung.
Zur Ausgangslage:
Einfamilien-Haus Baujahr 1930:
Im Erdgeschoß befindet sich der HAK.
Im OG ein Zählerkasten in welchem auch die Sicherungen untergebracht sind.
Es ist ein 0,3 A FI installiert sowie 3*3 Schmelzsicherungen für drei Kraftsteckdosen bzw EHerd, desweiteren insgesamt 9 16A Sicherungen.
Es sind fast alle Zimmer bzw größeren Verbraucher einzeln abgesichert.
Sämtliche Leitungen sind 3 Adrig also mit Schutzleiter.(teils Stegleitungen, teils Rundkabel).
Es ist eigentlich soweit alles in gutem Zustand.
1. Problem:
Wir wollen das Bad erneuern. Also auch 1-2 Steckdosen hinzu sowie Lampe mit Schalter an Spiegel). Komplette Badelektrik ist extra abgesichert.
Müssen wir jetzt den 0,3 A FI in einen 0,03 A FI abändern?
2. Problem:
Wir wollen aus optischen Gründen den Zähler bzw Sicherungskasten erneuern, dann sollten auch die Schmelzsicherungen gegen 3er Sicherungsautomaten ersetzt werden.
Gibt es eine Vorschrift die besagt das die Sicherungen nicht in den Zählerschrank dürfen? In Neubauten sieht man immer einzelnen Zählerkasten sowie einzelne Verteilung/Sicherungskasten.
Zur Info:
Da ich kein gelernter Elektriker bzw Meister bin werde ich die ganze Arbeit natürlich einem Elektromeister machen lassen. Bin nur gerne informiert was da zu machen ist, und möchte keinem Betrüger auf dem Leim gehen.
Danke
|
|
BID = 583332
ego Inventar
Beiträge: 3093 Wohnort: Köln
|
|
Willkommen im Forum!
Mach doch mal ein Foto von der Zähleranlage, dann lässt sich mehr sagen.
Vorab:
Bei änderungen/erweiterungen im Bad muss mindestens dieser Stromkreis über 30mA FI laufen, am besten aber lässt du in deinem eigenen Interresse mindestens 2 neue FI installieren, um die gesamte Anlage zu schützen. |
|
BID = 583339
123abc123 Gerade angekommen
Beiträge: 4
|
Hallo,
Danke für die schnelle Antwort.
Foto kann ich nächste Woche machen, vorher gehts leider nicht.
Zu deiner Antwort:
Was bringt mir ein zweiter FI? Reicht es nicht den 300mA gegen einen 30mA zu tauschen?
Gruß
|
BID = 583340
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
|
Das hört sich ganz stark nach ner TT-Anlage an. Und damit ist keine Modelleisenbahn gemeint...
In TT-Systemen steht und fällt die Sicherheit mit dem Fehlerstromschutzschalter.
Der alte FI ist wahrscheinlich nur wechselstromsensitiv (AC-Typ), damit wäre bei den heute im Haushalt üblichen Verbrauchern gar nicht sichergestellt, ob er überhaupt auslöst! Also pulsstromsensitive Typen (A-Typ) verwenden.
Außerdem bin ich da etwas anderer Auffassung als ego:
Eine Erneuerung von Haupt- und Unterverteilung sehr ich als so wesentliche Änderung an, daß an die Anlage dann die Forderungen wie an Neuanlagen zu stellen sind!
Also wären dann 30mA-FIs ein Muß.
Fürs Bad sowie für jede zusätzliche Steckdose (auch in anderen Räumen) sowieso.
Abgesehen davon sollte man die dringend auch dann einbauen, wenn nicht zwingend vorgeschrieben.
Es gibt keinen besseren und billigeren Personen- und Brandschutz!!!
Bei EFH wie Eurem dürfen die Endstromkreissicherungen durchaus mit in den Zählerschrank (nur bei MFH nicht mehr). Ob das sinnvoll ist, hängt von der räumlichen Anordnung ab. Wenn es bisher beieinander ist und die bestehenden Endstromkreise ja beibehalten werden sollen, bietet es sich an, dies wieder so zu tun.
Achtung:
Die Bemessungsströme der vorhandenen Sicherungen dürfen nicht 1:1 übernommen werden!!!
Die zulässigen Leitungsbelastbarkeiten wurden teilweise gesenkt. Daher muß jeder Stromkreis nach Länge, Querschnitt, Leitungstyp, Verlegeart, Häufung, Betriebsmitteln etc. eingestuft und der höchstzulässige Bemessungsstrom zugeordnet werden. Ggf. kann man mit der Auslösecharaktiristik einen teilweisen Ausgleich schaffen.
Ein noch wichtigeres Achtung:
Unbedingt den vorhandenen Erder überprüfen (auch meßtechnisch)!!!
Ohne diesen gibt es in solchen Anlagen keine Sicherheit!
Noch einer:
Wenn im Bad Stegleitungen vorhanden sind, sollten die im Rahmen der Erweiterung dort entfernt bzw. durch Mantelleitungen ersetzt werden.
Ein örtlicher Potentialausgleich für das Bad ist zu erstellen, ebenso (sofern noch nicht vorhanden) ein Haupt-PA für das Gebäude.
Schutzzonen und Mindest-Restwanddicken im Bad beachten.
_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"
|
BID = 583342
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
|
Nachtrag zu Deiner Rückfrage:
Ein einziger Sammel-FI pro Anlage ist nicht mehr zulässig (und beim EFH auch nicht sinnvoll, insbesondere beim Einsatz von 30mA-Typen).
Stichwort: Verfügbarkeit der Anlage (man steht nicht komplett im Dunkeln, wenn z.B. in einer Außenleuchte Feuchtigkeit eingedrungen ist).
|
BID = 583361
ego Inventar
Beiträge: 3093 Wohnort: Köln
|
Hä, wo hab ich denn empfohlen bei erneuerung der Zähleranlage wieder einen 300mA FI zu montieren?
Das war eher so gemeint, das wenn daran erstmal doch nichts geändert werden soll,wenigstens der FI-Schutz nachgerüstet wird.
|
BID = 583436
Trumbaschl Inventar
Beiträge: 7574 Wohnort: Wien
|
Um ehrlich zu sein wenn es nur um optische Gründe geht würde ich einen schönen Kasten außen herumbauen und aus... unbeschadet davon muß natürlich der FI ersetzt werden (das wäre auch ohne jegliche Änderungen sehr sinnvoll).
_________________
"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"
|
BID = 583439
Tim Taylor Schriftsteller
Beiträge: 617 Wohnort: Seefeld / Hechendorf
|
Zitat :
sam2 hat am 25 Jan 2009 20:31 geschrieben :
|
Nachtrag zu Deiner Rückfrage:
Ein einziger Sammel-FI pro Anlage ist nicht mehr zulässig |
Hoppala! Seit wann denn das?
Meine Bude ist gerade 5 Jahre alt und hätte, wenn ich nicht selber nachgerüstet hätte, nur einen 30mA FI.
Ralfi
_________________
Echte Männer essen keinen Honig. Sie kauen Bienen.
Geht nicht gibts nicht- es sei denn, es geht nicht!!
|
BID = 583441
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
|
Wie ging das noch gleici?
DIN, DIN, nur Du allein...
|
BID = 583445
Tim Taylor Schriftsteller
Beiträge: 617 Wohnort: Seefeld / Hechendorf
|
Sei doch so lieb und hilf einem unverDINten ex. Fernsehtechniker ein bisschen auf die DIN gemäßen Sprünge
Ralfi
_________________
Echte Männer essen keinen Honig. Sie kauen Bienen.
Geht nicht gibts nicht- es sei denn, es geht nicht!!
|
BID = 583450
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
|
Bin ich doch...
Das steht in der DIN 18015:
Es darf bei einer Auslösung nicht die gesamte Anlage ausfallen (und bei nur einem Sammel-FI ist das der Fall).
Das gilt schon einige Jahre. Aber das genaue Datum hab ich nicht im Kopf.
|
BID = 583470
wome Schreibmaschine
Beiträge: 1252
|
Um es klar zu stellen: Die DIN 18015 ist keine Pflichtnorm an sich.
Sie stellt eine Ausstattungsempfehlung dar. Als derartige Norm ist sie Grundlage des Entwurfs einer Neuanlage. Sie ist hier verhandelbar, nach oben wie nach unten.
Teilweise beziehen sich die aktuellen TAB auf die 18015. Diese Teile werden damit verpflichtend, aber nur, weil die TAB verpflichtend sind.
Vor 5 Jahren gab es die Empfehlung, mindestens 2 FIs als Standard einzusetzen noch nicht.
|
BID = 583474
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
|
Stimmt. Die Norm ist abdingbar.
Wenn aber keine Abweichung vereinbart ist, muß sie eingehalten werden.
Das ergibt sich aus dem Vertragsverhältnis.
|