Altbau - Zählerschrank erneuern

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Autor
Altbau - Zählerschrank erneuern
Suche nach: zählerschrank (1246)

    







BID = 118759

Markus_NRW

Gerade angekommen


Beiträge: 14
Wohnort: NRW
 

  


Hallo Forum,

mein erster Beitrag nach ca. 1 Jahr 'Read_Only'

Ich muss in einem Altbau den Zählerschrank ersetzten, die klassische Nullung bleibt bestehen, nur das Bad wird komplett erneuert (eigene Zuleitung / FI)
Werde lediglich 2 neue Etagen-UV's installieren, die im Laufe der Zeit mit Leben gefüllt werden, halt immer dann, wenn wieder ein Zimmer renoviert wird.
Im neuen Zählerschrank wird die Aufteilung PEN zu PE & N erfolgen. PEN wird für die Altanlage, PE & N für die neuen UV's vorgesehen. Sollte somit eine saubere Trennung darstellen.

Frage: Ist es erlaubt, nur einzelne Bereiche zu erneuern, oder erlischt bei Erneuerung der Hauptverteilung der Bestandsschutz. Reicht es, nach Umbau das EVU zwecks Neuplombierung zu informieren oder muss dies durch einen vorlageberechtigten Elektrobetrieb geschehen?


Schönen Gruss
Markus

PS. Nettes Forum!
Meinen E-Installateur hab ich schon vor einiger Zeit an den Nagel gehangen, aber mir machts trotzdem Spass, mich mit der Materie zu befassen. Man vergisst aber leider so schnell

BID = 119125

lob67

Neu hier



Beiträge: 43

 

  

Hallo, bei der Frage ob es zulässig ist, Alt- und Neuinstallation so anzuschließen, würde ich mich bei den zuständigen EVU's erkundigen (TAB). Wenn ein Eingriff in die bestehende Zähleranlage gemacht worden ist, und Du hast auf der Zählerzugangsseite nichts verändert (Wechsel- gegen Drehstromzähler oder ähnliches) brauchst Du das EVU nicht davon in Kenntnis zu setzen, die Plombieren bei der nächsten Tählerablesung wieder neu.
Anders sieht es aus, wenn Du einen Komplett neuen Zählerschrank montierst. Dann muß der EVU-Mann kommen und die Anlage sozusagen abnehmen. Dazu brauchst Du ein Zählerformular und die Unterschrift eines vorlageberechtigten Elektrobetriebes, der auch das Formular ausfüllt (Papier kann grausam sein ). Er sollte auch den Zählerschrank in Augenschein nehmen und überprüfen,das alles i.O. ist, denn EVU's sind bei sowas sehr kleinlich. Kleiner Fehler im Zähleranlagenaufbau und dann ist es Essig mit der Inbetriebnahme.
Aber um auf Nummer sicher zu gehen, würde ich noch einmal bei einem Elektrobetrieb Deines Vertrauens nachfragen !!!

Gruß,
lob67

BID = 119140

sam2

Urgestein



Beiträge: 35321
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Hallo Markus,

dann erstmal noch offiziell Willkommen im Forum!


Ein neuer Zählerschrank berührt normalerweise nicht den Bestandsschutz der nachfolgenden Unterverteilungen.

Aber:
Wenn dort - wie bei Dir - noch TN-C vorhanden ist, muß die Zuleitung bis zur UV gleich mit erneuert werden, falls diese unter 10mm² hat!
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, willst Du das jedoch sowieso gleich mitmachen. Es sollen wohl vorerst nur die Endstromkreise alt verbleiben.

Die PEN-Aufteilung im neuen Zählerschrank ist zwar an sich sinnvoll, aber hier etwas problematisch, weil Du ja auch in der UV noch einen PEN brauchst.
Korrekt wäre dann, die blaue Ader (zwischen HV und UV) vorläufig unbeschaltet zu belassen und bis zum Abschluß der Umstellung den PEN doch erst in der UV aufzuteilen.
Manche Kollegen machen aber auch stattdessen einen Mischbetrieb (blauer N nur für die neuen Kreise, grün/gelber als PEN für die alten Kreise und gleichzeitig als PE für die neuen). Das funktioniert zwar, ist aber nicht ganz korrekt und kann gefährlich sein für fremde Installateure, die in diesem Zustand an der Anlage arbeiten. Denn sie müßten nicht mit einem Betriebsrückstrom auf der grün/gelben Ader rechnen. Wenn Du es trotzdem so machen willst, also keinesfalls die deutliche "PEN"-Kennzeichnung vergessen!


Weiter:
Ja, es ist erlaubt, nur einzelne Bereiche zu erneuern, sofern diese sauber abgegrenzt sind und alles verbleibende Alte völlig in Ordnung ist und die Bestimmungen aus der damaligen Errichtungszeit erfüllt.
Wenn aber die Altbereiche erst instandgesetzt werden müßten oder sich z.b. die Nutzung geändert hat, muß gleich alles neu!


Da Du den Zählerschrank erneuern willst, brauchst Du in jedem Fall einen vorlageberechtigten Betrieb dazu.
Laß Dir also erst mal die TAB des zuständigen EVU kommen. Und dann sprich vor Beginn der Arbeiten (im Zählerbereich) mit dem Betrieb, der Dir die Abnahme und Anmeldung machen soll.


Gruß,
sam2

_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

BID = 119197

Markus_NRW

Gerade angekommen


Beiträge: 14
Wohnort: NRW

Danke für die schnellen Antworten,

dann werde ich also das Material von einem Händler vor Ort beziehen müssen, und als Gegenleistung von Ihm die Abnahme fordern.

Den PEN werde ich, solande erforderlich, im neuen Zählerschrank aufteilen.

Anderes Problem(chen): Die Zuleitungen von den neuen Sicherungen wollte ich dort, wo die jetzigen Sicherungen sind, in einem neuen UP-Klemmkasten (nur 1 Schiene mit ein paar Reihenklemmen) mit den alten Leitungen verbinden.

2 Möglichkeiten:
(1) 2 adrige NYM Leitung verlegen (gibts die überhaupt?)
(2) normale 3 adrige NYM Leitung verlegen, den blaunen nicht anschliessen

Ich bin für (2), was ist Usus ?

Gruss
Markus

BID = 119203

sam2

Urgestein



Beiträge: 35321
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Gerne!

Aber hier:

Zitat :
Den PEN werde ich, solande erforderlich, im neuen Zählerschrank aufteilen.
meinst Du doch vermutlich neue UV (und nicht neuen Zählerschrank), oder?


Anknüpfung alt auf neu mit Reihenklemmen ist gut.

Obwohl es auch zweiadrige NYM gibt, empfiehlt sich aus verschiedenen Gründen (von Preis bis Flexibilität) die Variante 2. Diese ist nicht nur Usus, sondern so auch völlig korrekt (vorausgesetzt, Du meinst beim Nichtanschließen den blauen und nicht den braunen).

Außerdem hat es den Vorteil, daß Du dann bei der zimmerweisen Umstellung dieses Teilstück schon beibehalten kannst (falls das von der Leitungsführungf her sinnvoll ist).


BID = 119267

Markus_NRW

Gerade angekommen


Beiträge: 14
Wohnort: NRW

@Sam

Doch, ich meinte Zählerschrank, also die Hauptverteilung.
Ist aber OK, denn die neuen UV's werden ausschliesslich für Neuinstallationen genutzt, hier wird es keinen PEN geben.
D.h. wenn sich der Haushbesitzer im Laufe der Jahre einen neuen Raum zur Renovierung vornimmt, wird die alte Zuleitung gekappt und aus der UV die Zuleitung abgegriffen.
Natürlich müssen dann in dem Raum alle Steckdosen & Lampen neu verdrahtet werden.

Richtig, ich meinte den Blauen. Ohne Phase ist zwar sicherer, macht aber auf Dauer keinen Spass.

Gruss
Markus

BID = 119268

sam2

Urgestein



Beiträge: 35321
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Dann habe ich Dich bisher offenbar mißverstanden:

Wenn die alten UV entfernt werden und an den neuen nur neu verlegte Stromkreise angeschlossen werden, woher kriegen denn dann die verbleibenden Bereiche mit klassischer Nullung ihren Saft???

BID = 119280

Markus_NRW

Gerade angekommen


Beiträge: 14
Wohnort: NRW

Es gab bisher keine UV's.

Dorthin, wo jetzt der Zähler mit ein paar alten Sicherungen hängt, kommt die schon erwähnte UP-Verteilung hin. Diese wird von den neuen Sicherungen jeweils 3-adrig aus der neuen HV versorgt (Blau bleibt frei).
D.h. hier werden die Zuleitungen nur 1:1 durchverbunden mit Reihenklemmen, es gibt darin keine Sicherungen.
D.h. die alte Anlage bleibt ab Zähler gleich, nur die Sicherungen werden örtlich versetzt in den neuen Zählerschrank im Keller.

Hinzu kommt ein Versorgungskabel für die neuen UV's auf jeder Etage (EG + OG). Die bleiben vorerst leer, bis auf die Badzuleitung, denn das Bad im OG wird sofort renoviert.

Gruss
Markus



BID = 119314

sam2

Urgestein



Beiträge: 35321
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Ups, was soll dann das?

1) bei mehreren Wohneinheiten dürfen in der HV gar keine Sicherungen sein (außer Allgemeinstrom)

2) wenn sowieso die neuen UV gesetzt und soweit angeschlossen werden, warum versorgt man dann nicht die Alt-Stromkreise auf der jeweils selben Etage auch von dort aus mit?

Bei Deiner "Lösung" ergäbe sich ein erheblicher Leitungsmehraufwand. Hast Du denn schon geprüft, ob das so überhaupt möglich wäre (Stichworte Spannungfall und Abschaltbedingung!)? Schließlich hat es dort ja noch Nullung. Wenn es denn geht, müßten diese "Behelfszuleitungen" vermutlich einen erheblich höheren Querschnitt als 1,5mm² bekommen!

Und wo soll der Vorteil liegen?


BID = 119644

Markus_NRW

Gerade angekommen


Beiträge: 14
Wohnort: NRW

Hi Sam,

1) Wieso denn mehrere Wohneinheiten? Hab ich doch nicht geschrieben. Es ist ein EFH.

2)Vollkommen richtig. Nur würde das bedeuten, einige Wände aufzustemmen in den Räumen, die noch nicht renoviert werden sollen. Wäre sicherlich das Beste, wird jedoch vom Hausbesitzer abgelehnt.

Die Leitungsverlängerung beträgt ca. 3m. Das sehe ich nicht als Problem an. Leitungsmehraufwand ist relativ, es hängt quasi alles an einer Sicherung, ausser Herd & WM. Daher muss ich damit rechnen, dass eine Aufteilung ohne Stemmen nicht möglich ist (keine Rohre). Seh ich aber erst genau, wenn ich angefangen hab.

Gruss
Markus


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