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Altbau - Hausinstallation Fragen |
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BID = 532656
mabe05 Gerade angekommen
Beiträge: 4 Wohnort: Bochum
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Hallo zusammen!
Zuerst möchte ich alle herzlich Willkommen heißen, bin neu in diesem Forum.
Ich soll für einen Bekannten eine komplette Hausinstallation vornehmen. Hierbei handelt es sich um einen Altbau. Hab mir bis jetzt noch keinen Überblick verschaffe können und somit muss ich auf die Infos meines Bekannten zurückgreifen. Im Erdgeschoß befindet sich die UV wo auch 2 Zähler eingebaut sind. Diese UV soll zurück gebaut werden und eine neue UV soll in den Keller kommen! Ich vermute, dass der Hausanschlusskasten sich auch im Keller befindet, dies konnte er mir jedoch nicht bestätigen. Mein Problem ist jetzt wie gehe ich an die ganze Sache ran, denn so einfach darf ich als Elektrofachkraft nicht an die Zähler(verblombt) ran, da muss doch schon jmd von der Stadt komme. Könnt ihr mirein paar tipps geben?
Gruss mabe05 |
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BID = 532660
Tobi P. Schreibmaschine
Beiträge: 2168 Wohnort: 41464 Neuss
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Es muss nicht zwingend jemand von der Stadt kommen. Ein konzessionierter Fachbetrieb reicht schon aus. Den brauchst du sowieso zur Abnahme der Anlage nach Fertigstellung (sofern du die entspr. Qualifikation und Messtechnik hast kannst du die Prüfung auf Wirksamkeit der Schutzmassnahmen ja auch selbst machen).
Wie siehts denn mit deiner beruflichen Qualifikation aus, was für eine Art Fachkraft bist du? Elektrofachkraft muss ja nicht zwingend auch Elektroinstallateur bedeuten
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Gruß Tobi
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"Auch wenn einige Unwissende etwas anderes behaupten, bin ich doch der Meinung, dass man nie genug Werkzeug haben kann"
[ Diese Nachricht wurde geändert von: sam2 am 5 Jul 2008 20:59 ] |
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BID = 532674
mabe05 Gerade angekommen
Beiträge: 4 Wohnort: Bochum
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Danke für deine Antwort. Die Sache ist die, ich bin frisch aus der Ausbildung raus (Elektroniker für Betriebstechnik)und der Bekannte hat ein Altbau vererbt bekommen und hat mich darauf angesprochen eine neue Hausinstallation durchzuführen. Ich werden mir mal die ganze Sache in der nächsten Woche anschauen. Ich arbeite bei DB Services und würde auch an solche Blomben rankommen, da wir auch Zähler ein- und ausbauen. Der Bekannte würde gerne die Verteilung im Keller haben. Ich bereite die ganzen Stockwerke schon mal vor, ich wollte eine UV im Obergeschoss noch setzen und die im Erdgeschoss auch als eine weitere UV nutzen.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: mabe05 am 5 Jul 2008 20:25 ]
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BID = 532684
Tobi P. Schreibmaschine
Beiträge: 2168 Wohnort: 41464 Neuss
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Na dann ist ja eigentlich alles klar, aber wie siehts mit der abschliessenden Prüfung aus, wer macht die?
Ich muss dich aber noch warnen: Das unberechtigte Entfernen von Plomben ist eigentlich verboten, das kann ziemlichen Ärger geben wenn das rauskommt Inhalte ausgeblendet durch sam2  
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Gruß Tobi
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[ Diese Nachricht wurde geändert von: sam2 am 5 Jul 2008 21:00 ]
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BID = 532686
DMfaF Inventar
Beiträge: 6670 Wohnort: 26817 Rhauderfehn
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Tobi was gibts Du denn da für Ratschläge?
Frisch in die Ausbildung gekommen und dann sich ans umsetzen von UV´s machen?
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BID = 532688
Tobi P. Schreibmaschine
Beiträge: 2168 Wohnort: 41464 Neuss
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Er sagte, er ist frisch aus der Ausbildung raus, nicht frisch rein
Gruß Tobi
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BID = 532729
mabe05 Gerade angekommen
Beiträge: 4 Wohnort: Bochum
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genau ich bin sozusagen "frisch" aus der Ausbildung raus, hab die Prüfung vorgezogen. Hab in meiner Ausbildung viele Erfahrungen mit UV sammeln können, allerdings sozusagen "hinterm Zähler" Ich wurde jetzt übernommen und ich werde jetzt auch schon bald Zähler ein bzw. ausbauen. Es geht mir jetzt nur darum, dass mein Bekannter im nachhinein keine Problem bekommt! Gar keine Frage die komplette Insatllation kann ich vollbringen, nur wie gesagt die Sache mit dem Zähler bereitet mir Kopfschmerzen...
[ Diese Nachricht wurde geändert von: mabe05 am 6 Jul 2008 1:13 ]
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BID = 532732
DMfaF Inventar
Beiträge: 6670 Wohnort: 26817 Rhauderfehn
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Moin!
Wie Du mich schon im Chat gefragt hast, gebe ich Dir hier auch nochmal die Antwort. Wie Tobi Dir schon gesagt hat, benötigst Du einen konzessionierten Betrieb zur Abnahme. Diesen würde ich dann auch fragen, welche Vorarbeiten Du schon machen kannst. Zähler umsetzen sollte ja immer spannungslos erfolgen. Da Du aber bestimmt nichts an der HAK machen darfst, sollten dann die Arbeiten mit diesem Betrieb abgesprochen werden.
Gruß
Bernd
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An alle Hobby-Kundendienstler: Vor Arbeiten am Gerät, Netzstecker ziehen und VDE Vorschriften beachten!! Jeder trägt die Verantwortung für seine ausgeführte Arbeit!!!
Anfragen per Mail oder PN werden nicht beantwortet!
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BID = 532751
shark1 Inventar
Beiträge: 4878 Wohnort: DACH
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Je nach Kenntnisstand kann es durch aus möglich sein, dass du auch von diesem Fachbetrieb die Erlaubnis bekommst den Zähler zu versetzten. Wichtig ist nur, dass ein Fachmann dies Ortsüblich mit einem Fachbetrieb -> VNB Vorgaben abklärt. Bei zB macht hier alles was mit dem Zähler zu tunen hat das VNB nur wenn man einen neuen Zählerschrank einbaut, darf man den Zähler versetzen. Dann kommt aber trotzdem jemand vom VNB plombiert diesen.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: shark1 am 6 Jul 2008 9:07 ]
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BID = 532754
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Und bei uns darf auch ein eingetragener Fachbetrieb keine Zähler versetzen, schon gar nicht "einfach so"!
Unabhängig von diesen örtlichen Unterschieden ist vorab IMMER eine Abstimmung mit dem VNB nötig, ob denen der vorgesehene neue Zählerplatz überhaupt behagt! Denn den legt der VNB fest, in Abstimmung mit dem Kunden. Nicht etwa umgekehrt...
Und selbstverständlich darfst Du als Elektroinstallateur offiziell KEINE Hausinstallation erneuern!!! Nichtmal ne Steckdose auswechseln. Das dürfte - streng genommen - nichtmal ein Meister in seinem eigenen Haus!
Also kommst Du um ne Kooperation mit nem eingetragenen Fachbetrieb nicht herum!
Vernünftige Vorgehensweise sieht so aus:
-Plan machen
-Betrieb suchen
-Umfang und Details der Arbeiten mit dem Betrieb durchsprechen
-abstimmen, was Du machen kannst und was er machen will/muß (Anträge, Messungen, Klemmarbeiten im Vorzählerbereich etc.)
-Du machst Deinen Teil
-er macht seinen Teil und mißt komplett durch
-er setzt Zähler um oder veranlaßt Zählerumsetzung beim VNB
-er verplombt (sofern berechtigt) oder läßt verplomben
Nicht vergessen, Dir das Abnahmeprotokoll aushändigen zu lassen. Kopie für Dich, Original an den Eigentümer.
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"
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BID = 532822
ego Inventar
Beiträge: 3093 Wohnort: Köln
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Zitat :
| Und bei uns darf auch ein eingetragener Fachbetrieb keine Zähler versetzen, schon gar nicht "einfach so"! |
Siehst du, andere Länder, andere Sitten!
Bei uns ist es kein Problem den Zähler als Fachbetrieb zu versetzen.
Selbstverständlich nur an eine den TAB genehme stelle. Die sollte man, wenn man sich in "Extremsituationen" unsicher ist, vorher mit dem Netzmeister abstimmen,in der Regel ist dies aber nicht nötig.
Das ummontieren ist Sache des Fachbetriebes, der VNB kommt, wenn er Bock hat höchstens zum verplomben nach fertigmeldung vorbei. Und selbst das ist höchst selten!
Zum abstimmen mit dem VNB: Bestmögliche Antwort die ich mal von einem kleineren Fremdem VNB bekam, in deren Netzgebiet wir 100 Wohnungen Sanierten, und teilweise Wechsel auf Drehstromzähler getauscht werden mussten: "Wir sorgen dafür das der Strom ins Haus kommt, was sie danach machen ist ihr Problem! Rufen sie an wenn der Zählerschrank hängt, dann hängen wir komplett frische Zähler auf, wenn dann alle Wohnungen durch sind bringen sie die alten Zähler einfach vorbei. Es reicht wenn sie eine Unternehmerbescheinigung für die Siedlung einreichen, es braucht nicht für jede Wohnung ein Zählerantrag gestellt werden..." Was will man mehr...
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BID = 532831
Tobi P. Schreibmaschine
Beiträge: 2168 Wohnort: 41464 Neuss
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Zitat :
sam2 hat am 6 Jul 2008 09:16 geschrieben :
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Und selbstverständlich darfst Du als Elektroinstallateur offiziell KEINE Hausinstallation erneuern!!! Nichtmal ne Steckdose auswechseln. Das dürfte - streng genommen - nichtmal ein Meister in seinem eigenen Haus!
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Und genau das ist Quatsch hoch drei. Ich soll mir als Fachmann also nen Fachmann ins Haus holen der mir meine Installationsarbeiten macht, pah! Das ist doch nichts anderes als pure Abzocke. Und ich glaube kaum dass das bisher irgendeinen Kollegen sonderlich gejuckt hat, mich jedenfalls nicht. Wenn ich ne Arbeit auszuführen habe mach ich das, denn dafür bin ich schliesslich ausgebildet worden
@Ego: Ist bei uns genauso. Beim RWE kommt nicht mal mehr jemand raus, da hol ich mir den Zähler samt einem Beutel Plomben bei der Zählerstelle ab, bau ihn ein und verplombe ihn (und da die mittlerweile ja nur noch EHZ ausgeben ist die Sache noch einfacher geworden). Beim umsetzen genauso, das liegt alles in unserer Verantwortung. Ich weiss nicht genau wie viele Zähler ich schon umgesetzt habe aber zwanzig, fünfundzwanzig Stück waren es bestimmt.
Bzgl. HAK habe ich von meinem Chef mal eine Telefonnummer vom zuständigen Sachbearbeiter des VNB bekommen. Wenn ich irgendwo ne Plombe abgerissen hatte sollte ich da anrufen und Bescheid sagen. Nach vier oder fünf Anrufen hiess es dann, wir bräuchten nicht jedesmal anrufen sondern sollten einfach ne neue Plombe draufsetzen und gut. Kam dann später sogar noch mal schriftlich als Information
Gruß Tobi der seine Anlagen immer selbst baut und prüft
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[ Diese Nachricht wurde geändert von: Tobi P. am 6 Jul 2008 14:23 ]
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BID = 532833
DMfaF Inventar
Beiträge: 6670 Wohnort: 26817 Rhauderfehn
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Wie könnt Ihr es wagen, Sam zu widersprechen?
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BID = 532835
Tobi P. Schreibmaschine
Beiträge: 2168 Wohnort: 41464 Neuss
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Ach komm, als ob Sam für jede zu installierende Steckdose einen Elektroinstallateur rufen würde, der pfeift doch drauf und greift selbst zu Schraubendreher und Schutzmassnahmenprüfgerät Oder er ist ein ganz gründlicher und schreibt sich selbst einen Auftrag, das kann natürlich auch sein Ich kannte z.b. mal einen Personalverwalter der sich selbst ne Abmahnung geschrieben hat
Gruß Tobi
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BID = 532855
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Lieber Tobi,
Du magst es als Quatsch bezeichnen. Und über die Sinnfälligkeit brauchen wir nicht zu streiten, da ist meine Meinung von Deiner sicherlich nicht sehr weit entfernt.
Aber was ich dargestellt habe, ist schlicht die gültige Rechtslage!
Und nach genau der war schließlich gefragt worden.
Es gibt da nun mal die NAV ("Verordnung zum Erlass von Regelungen des Netzanschlusses von Letztverbrauchern in Niederspannung und Niederdruck", BGBL 2006 Teil I, Nr.50D) und die TAB.
Hier im Forum gibt es bitte keine Tipps im Sinne von "mach mal, es ist noch immer gutgegangen - meistens jedenfalls..."!
Sollte sich herausstellen, daß der zuständige VNB im Fall von mabe das locker sieht, ist es ja kein Problem. Sollte er es eng sehen, kann man sich viel Ärger einhandeln mit derartigen Eigenmächtigkeiten (Siegelbruch ist eine Straftat, Urkundenvernichtung und Sachbeschädigung ebenfalls).
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