Äusserer Blitzschutz, ca Kosten/Nutzen

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Autor
Äusserer Blitzschutz, ca Kosten/Nutzen
Suche nach: blitzschutz (624)

Problem gelöst    







BID = 429761

darkstar

Schriftsteller



Beiträge: 700
Wohnort: Kirrlach
 

  


Nach dem letzten Gewitter dachte ich (mal wieder): ein Blitzableiter, das währes.
Kurz gefragt, mit welchen ca. Kosten muss ich für ein EFH mit 9m x 10m x 2 Stockwerken rechnen ? Natürlich hängen die exakten Kosten von der Anzahl Erder die einzuschlagen sind genauso ab, wie vom Aufwand der Befestigung und gewünschter Anzahl Fangstäbe. BTW: bisher existiert noch garkein Erder (altes TN-C-S Gebiet, da wurde gerne der Potentialausgleich über die Wasserleitung als Erder deklariert

Wer führt ein solches "Gewerk" aus ? Meint ihr, ich frage da beim Elektriker des Vetrauens um die Ecke nach oder ist das zu speziell?

Den inneren Blitzschutz habe ich natürlich nicht vergessen aber die Dehn/OBO Preislisten hab ich ja zzgl Elektriker-Stunden.

BID = 429779

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

 

  

Das Preis-Leistungs-Verhältnis einer Versicherung, die jenes Risiko abdeckt, ist im Regelfall (Wohnhaus mit üblichen, ersetzbaren Privatgegenständen) um Klassen besser!


_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

BID = 429800

Mr.Ed

Moderator



Beiträge: 36016
Wohnort: Recklinghausen

Wenn man allerdings mal eine Wohnung nach einem direkten Einschlag gesehen hat, macht man sich schon so seine Gedanken.

Andererseits habe ich auch schon Blitzschäden aus Neubauten mit Blitzableiter geholt.
Da war dann Technikertreffen im Haus, Telekom, diverse Fernsehwerkstätten, Elektriker und der Aufzugsmonteur haben die Straße zugeparkt.

_________________
-=MR.ED=-

Anfragen bitte ins Forum, nicht per PM, Mail ICQ o.ä. So haben alle was davon und alle können helfen. Entsprechende Anfragen werden ignoriert.
Für Schäden und Folgeschäden an Geräten und/oder Personen übernehme ich keine Haftung.
Die Sicherheits- sowie die VDE Vorschriften sind zu beachten, im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.

BID = 429807

Jornbyte

Moderator



Beiträge: 7055


Zitat :
..Wohnhaus mit üblichen, ersetzbaren Privatgegenständen..

Nun ja, ersetzen kann man fast alles, nur nicht die Mühe, Erinnerungen, Arbeit usw. die da investiert wurde, sowas deckt keine Versicherung ab.

_________________
mfg Jornbyte

Es handelt sich bei dem Tipp nicht um eine Rechtsverbindliche Auskunft und
wer Tippfehler findet, kann sie behalten.

BID = 429832

Fentanyl

Fentanyl mit Overkill
Volle Kanne !




Beiträge: 1912

Und Menschenleben auch nicht!

Zunächst einmal wird eine gute Erderanlage benötigt, die zu jeder Jahreszeit zuverlässig funktioniert. Da mir keine genauen Daten über den Erdboden zur Verfügung stehen, kann ich zum Preis keine genaue Angabe machen, aber mit einigen Tausend euro ist mindestens zu rechnen - hängt aber auch davon ab, welches Erdersystem und welche Erderwerkstoffe man einsetzen will und ob man auch gleich eine Potentialsteuerung integrieren möchte oder nicht. Auf jeden Fall werden umfacngreiche Grabungsarbeiten fällig, da das Erdernetz das gesamte Haus "umspannen" muss (verbindung der Erder untereinander).

Bitte hier also genaue Daten nachreichen und eine Skizze des Hauses mit maßen anfertigen (inklusive Dachaufbauten) - sowas hilft enorm!

Auch bei den Ableitungen und Fangstangen kommt es darauf an, welchen Werkstoff man verwenden möchte und in welcher Stärke. Ich persönlich würde z.B. keinen verzinkten Stahl verwenden - eher V4A (rostfreien Edelstahl), Kupfer oder Aluminium, wobei preislich: V4A > Kupfer > Aluminium. Von der Leitfähigkeit liegt V4A allerdings hinter Alu.

Ein äußerer Blitzschutz erfordert dann auch zwingend einen Inneren Blitzschutz (der aber ohnehin empfehlenswert ist). Gut für dich: Je nach gegebenheiten kommst du für den gesammten Überspannungsschutz mit 300 bis 1000 Euro weg, weil es das Zeug (meistens von Dehn) bei ih-bäh fast immer sehr günstig gibt, teilweise bis zu 90% unter Ladenverkaufspreis (außer du willst nix selbst machen, dann isses blöd!). Auf http://www.dehn.de kannst du dir vorab Informationen holen, da gibts ganz gute Lektüre und Preislisten.

Bitte aber auch für den inneren Blitzschutz hier mehr Daten preisgeben, vor allem ob der Strom über Dachständer oder Erdkabel kommt, ob es umfangreiche Außenanlagen gibt und welche empfindlichen Geräte ihr habt und den Sicherungswert der Hauptabsicherung!


Übrigens: Wenn es trotz äußerem Blitzschutz massive Schäden gibt, liegt das in nahezu allen Fällen an schlechter bzw. mangelhafter Konzeption des Gesamtkonzeptes, an einem fehlenden Inneren Blitzschutz oder daran, dass das System Jahrelang ungeprüft vor sich hinwegetiert...

MfG; Fenta

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Fentanyl am 15 Mai 2007 23:26 ]

BID = 429841

Jornbyte

Moderator



Beiträge: 7055

Und wenn ich so darüber nachdenke, wird eine Versicherung eh nicht Zahlen, da kein Blitzschutz vorhanden war (beachte kleingedrucktes). Dies ist Heute als Normal anzusehen.

_________________
mfg Jornbyte

Es handelt sich bei dem Tipp nicht um eine Rechtsverbindliche Auskunft und
wer Tippfehler findet, kann sie behalten.

BID = 429925

Stifmaster

Schriftsteller



Beiträge: 731
Wohnort: Mainfranken

Wir ham unseren Blitzableiter vor ca. 5 Jahren auch abgebaut. Ich kann mir ehrlichgesagt auch nicht grad vorstelen, dass so ein Riesenblitz unbegingt durch so ein kleines Metallspitzchen abfließt und alles außenrum nichts abbekommt. Unterhalb des Spitzchens war der Blitzableiter vom Rost nur noch so dick wien Bleistift. Da kann ich mir keinen effektiven Schutz vorstellen.

_________________
Für meine Beiträge schließe ich jegliche Haftung aus. VDE-Vorschriften sind immer zu beachten. SICHERHEIT GEHT VOR!

BID = 429936

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Jorn sollte besser in die Versicherungsbedingungen sehen als irgendwelche Vermutungen anzustellen!

Tatsache ist:
-fast kein Wohnhaus in D besitzt eine äußere Blitzschutzanlage (zumeist nur Hochhäuser etc.)
-vorgeschrieben ist sie nur ab einer bestimmten Größe/Höhe bzw. Lage des Gebäudes
-Gebäude- wie Hausratversicherungen, welche das Risiko durch Blitzschlag einschließen (was üblicherweise der Fall ist), haben daher das Vorhandensein einer solchen Anlage auch nicht zur Voraussetzung (außer in bestimmten Spezialfällen, aber dann steht das ausdrücklich im Vertrag)
-die Wahrscheinlichkeit, daß solch ein (ungeschütztes) Gebäude vom Blitz getroffen wird, ist sehr gering
-selbst wenn, sind darin befindliche Personen zumeist durch das Gebäude selbst ausreichend vor direkter Wirkung der Blitzentladung geschützt
-es entstehen Schäden entweder mechanischer Art (Sprengwirkung an Holz und Mauerwerk, aber ggf. auch an Wasserleitungen etc.), elektrischer Art (Zerstörung von Installationen und Geräten durch Überspannung) oder eben als Folgeschäden durch den u.U. (nicht zwingend!) ausgelösten Brand

Wer sich Sorge um seine Erinnerungsstücke macht, sollte realistischerweise erst einmal die hohen Risiken angehen!
Also eine Brandmeldeanlage und einen vernünftigen (vor allem mechanischen) Einbruchschutz einbauen/nachrüsten.
Das kann (je nach Gebäudegröße) ein Mehrfaches einer äußeren Blitzschutzanlage kosten. Wenn dann immer noch Geld übrig ist, kann man gerne über diese nachdenken.


@ all
Ich bitte doch generell darum, beim Erstellen von Antworten die jeweilige Fragestellung nicht völlig aus den Augen zu verlieren!
Hier war z.B. (auch) nach "Kosten/Nutzen" gefragt...


In diesem Sinne @ dunkelstern:
Mit einigen 10³ Euro mußt Du rechnen.
Suche Dir einen erfahrenen Fachbetrieb für Blitzschutzanlagenbau (vergilbte Seiten) in Eurer Nähe und laß Dir ein Angebot erstellen.

BID = 429939

darkstar

Schriftsteller



Beiträge: 700
Wohnort: Kirrlach

zum inneren Schutz:
dieser gestaltet sich nicht einfach.
Die Zuleitung war ehemals über einen Dachstromabnehmer, wurde dann auf Erdverkabelt umgestellt. Die Gasableiter in die HV einzubauen, dazu gibt es keinen Platz mehr. D.h. aufgrund des nicht-so-tollen Zustandes der ganzen HV müsste man diese dann gleich auch miterneuern. (ich kenne die Schweinereien die da ein E-Meister vor 30 Jahren eingebaut hat..)

Thema Selbermachen: nun bin ich dem Thema ja überhaupt nicht abgeneigt, aber wenns um Blitzströme geht in KA und ettlichen KV, das ist nichtmehr mein Ding. Wozu gibts Profies ?

Skizze Haus.
2 Seiten bepflastert, 1 Seite direkt am Nachbarhaus, an 1 Seite führt ein Waschbetongepflasteter Weg entlang.
Einschlagerder sind also überall mit vertretbarem Aufwand machbar. Allerdings (wusste ich nicht) wenn einmal ringsrumm ein Leiter vergraben werden muss, kann ich die Sache ganzganz schnell vergessen. In diesem Fall würde ich mich dann nur dem Schutz der HV annehmen.

Alles in allem sind meine Vorhaben nicht konkret, sondern eher als "Voranfrage" zu sehen.

edit: danke Sam2 für die Ermahnung, ich war ja gewisse Zeit im Hintergrund, und hab festgestellt, dass viele Themen zerredet werden, sosehr dass der Ur-Poster sich garnichtmehr traut daran teilzunehmen.
Kosten: das bringt mal weiter. Es ist ehrlich gesagt mehr als ich dachte, es wird also bei einer Überarbeitung der HV bleiben.
schönen Dank für die Infos. gibt eine virtuelle Runde

[ Diese Nachricht wurde geändert von: darkstar am 16 Mai 2007  9:51 ]

BID = 430096

Jornbyte

Moderator



Beiträge: 7055


Zitat :
Jorn sollte besser in die Versicherungsbedingungen sehen als irgendwelche Vermutungen anzustellen!

Unser selbsternannter Rechtsanwalt hat gesprochen...

Die Frage von Hausratversicherungen schließen Blitzschäden üblicherweise ein. Allerdings verursachen Blitze unterschiedliche Schadensarten. Unterschieden wird zwischen dem unmittelbaren Blitzschaden und dem Folgeschaden infolge eines Blitzeinschlags, der meist als Überspannungsschaden bezeichnet wird.

In der Vergangenheit urteilten die Amtsgerichte recht versicherungsfreundlich: Man wertete den Überspannungsschaden nicht als Blitzschaden und billigte entsprechende Ausschlussklauseln. Ein exemplarisches Urteil sprach das AG Freiburg [1], in dem es heißt, dass für einen durch Kurzschluss oder Überspannung an einer Waschmaschine entstandenen Brandschaden kein Versicherungsschutz nach § 3 A Nr. 3a und c VHB 74 bestehe, sehr wohl aber hinsichtlich der bei dem Waschvorgang beschädigten Wäsche.

Mittlerweile findet jedoch ein Umdenken statt. So hat das Landgericht Gießen [2] entschieden, der Ausschluss von Überspannungsschäden als Folge eines Blitzeinschlags in § 9 Nr. 2c der VHB 84 sei als Verstoß gegen das AGB-Gesetz unwirksam. Das OLG Hamburg [3] hat entschieden, dass die Ausschlussklausel des § 3 A Nr. 3c VHB 74, wonach sich die Versicherung nicht auf Kurzschluss- und Überspannungsschäden erstreckt, die an elektrischen Einrichtungen entstehen, dahin zu verstehen sei, dass damit nur Überspannungsschäden gemeint seien, die durch andere Ursachen als Blitzeinwirkung (im obigen Sinne) hervorgerufen worden sind. Das Gericht hat dies damit begründet, dass jede andere Auslegung der Klausel zu ihrer Unwirksamkeit gemäß §§ 3, 9 AGB-Gesetz führen würde - was ziemlich verwundert, gilt doch im AGB-Recht das Verbot der geltungserhaltenden Reduktion, sodass diese Klausel aufgrund ihrer eindeutigen Formulierung insgesamt aufzulösen wäre.

Pauschal lässt sich die Frage, inwieweit bei einer ‘normalen’ Hausratversicherung auch Blitzschäden abgedeckt sind, mittlerweile nicht mehr beantworten. Zum einen gibt es seit einiger Zeit keine einheitlichen Allgemeinen Versicherungsbedingungen mehr, zum anderen bieten die Versicherungsanträge zumindest teilweise die Möglichkeit, ausdrücklich diesen ‘Überspannungsschutz’ einzuschließen. So hat das OLG München [4] entschieden, dass es als eine ‘individuelle Vereinbarung’ über die Nichtversicherung solcher Schäden gelte, wenn im Antragsformular die Frage nach ‘Einschluss von Überspannungsschäden durch Blitz’ nicht angekreuzt wird. Andernfalls sind Computer ebenso wie Waschmaschinen, TV-Geräte und elektrische Eisenbahnen von der Hausratversicherung erfasst, wenn es sich dabei um Hausrat handelt. Dies ist bei allen privat genutzten EDV-Gerätschaften der Fall.

Außen vor steht jedoch der freiberufliche Programmierer: Auf Schadensersatz hinsichtlich seines beruflich genutzen Rechners wird er vergeblich warten - vor allem, wenn dieser in dem schon aus steuerlichen Gründen ausschließlich beruflich genutzten Arbeitszimmer steht.

@sam
Vermutungen ??

Die Frage von darkstar lässt keine eindeutige Antwort zu. Zu klären währe, ob das Objekt an einer gefährdente Stelle erbaut ist und somit nur der Rechtsstreit vor Gericht einen eventuellen Schaden gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden kann. Es ist zu überlegen, ob die Kosten des Blitzschuz die Kosten des zu versicherndes Wertes übersteigen. Eine pauschale Aussage (so wie deine) ist somit nicht möglich.

Da ich, wie bekannt, schreibfaul bin, endet mein geschreibsel hier.











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mfg Jornbyte

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wer Tippfehler findet, kann sie behalten.

BID = 430100

Gilb

Urgestein



Beiträge: 16262
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Gut kopiert ist halb getippt (oder sogar noch mehr als halb).
Sorry, konnte nicht widerstehen.

der Gilb


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