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Ab welchen Lehrjahr Elektroberuf ist ein Lehrling eine Fachkraft |
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BID = 722782
Iceberg Neu hier
Beiträge: 23
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Hallo,
ich habe letzten Arbeiten unter Spannung durchführen müssen und habe einen Lehrling 3 Lehrjahr als erst Helfer zugeteilt bekommen.
Der Lehrling ist 18 Jahre alt.
Darf diese Lehrling eigentlich bei dieser Arbeit als erst Helfer fungieren?
Ich dachte immer ein Lehrling ist dafür nicht ausreichend qualifiziert und darf es auch garnicht.
Das andere ab welchen Lehrjahr ist der Lehrling eine Elektrofachkraft? |
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BID = 722811
TF_tronikfan Stammposter
Beiträge: 372 Wohnort: Stuttgart
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Zitat :
| Darf diese Lehrling eigentlich bei dieser Arbeit als erst Helfer fungieren? |
Warum nicht - solange er sich nicht in den Gefahrenbereich begeben muss.
Er ist hoffentlich von Dir - der Du im Gefahrenbereich warst entsprechend unterwiesen worden --- und wie soll er es sonst lernen.
Zitat :
| Das andere ab welchen Lehrjahr ist der Lehrling eine Elektrofachkraft? |
Nie er ist höchstens elektrotechnisch unterwiesene Person.
Elektrofachkraft ist er, wenn er die Gesellenprüfung fertig hat und im Arbeitsbereich genügend Erfahrung gesammelt hat. Die Fetischisten gehen da von ca. einem Jahr aus.
Aber es ist eine hohe Verantwortung, wenn er für Dein Leben als Schutzschalter dient. --- Und unter uns , wie soll es es sonst lernen wenn er nicht zuschaun darf.
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BID = 722845
Ltof Inventar
Beiträge: 9325 Wohnort: Hommingberg
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Zitat :
Iceberg hat am 26 Okt 2010 21:56 geschrieben :
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...als erst Helfer...
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Was soll das sein?
Meinst Du Ersthelfer? Das hat doch überhaupt nichts mit der beruflichen Qualifikation zu tun.
http://de.wikipedia.org/wiki/Ersthelfer
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„Schreibe nichts der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist.“
(Hanlon’s Razor)
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BID = 722881
prinz. Moderator
Beiträge: 8930 Wohnort: Gifhorn und Wolfenbüttel
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Moin
Zitat :
| ich habe letzten Arbeiten unter Spannung durchführen müssen und habe einen Lehrling 3 Lehrjahr als erst Helfer zugeteilt bekommen.
Der Lehrling ist 18 Jahre alt. |
Du schreibst nicht um was es sich für Arbeiten gehandelt haben.
Hab auch schon Steckdosen und Schalter unter Saft getauscht weil Ich zu faul war alles Spannungsfrei zu schalten außerdem möchte der Mensch ja ordentlich Licht haben zum arbeiten.
mfg
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Nur für nicht Mutige
1.Freischalten
2.Gegen Wiedereinschalten sichern
3.Spannungsfreiheit allpolig feststellen
4.Erden und kurzschließen
5.Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken
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BID = 722936
Iceberg Neu hier
Beiträge: 23
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Ich habe den Lehrling natürlich darauf hingewiesen was er zu tun hat falls ein Unfall passiert.
Er hat von mir Gummihandschuhe bis 1000V erhalten auch gab es eine Standort isolierte Matte.
Ersthelfer hat natürlich nichts mit der Qualifikation zu tun, er wird aber für bestimmte Tätigkeiten verlangt.
Bei uns im Betrieb verlangt der Arbeitgeber das bei Arbeiten unter Spannung ein Ersthelfer anwesend sein muss.
Das bedeutet es ist egal ob nur eine Steckdose gewechselt wird oder eine Einspeiseleiste an eine vorhanden unter Spannung stehende NH-Verteilung.
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BID = 722972
TF_tronikfan Stammposter
Beiträge: 372 Wohnort: Stuttgart
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In der Zeit meiner Tätigkeit mit Azubis hat meist der Hinweis, dass er meine 3 Frauen erbt, falls mir was passiert, für volle Aufmerksamkeit gesorgt.
Eine gut unterwiesenen Lebensversicherung kann nicht schaden!
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