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Überspannung doch wie der Versicherung nachweisen ? |
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BID = 409559
lolrene Gelegenheitsposter
Beiträge: 63
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Hallo alle zusammen,
neulich hat es Gewittert, wodurch ein Blitz einschlug und an verschiedenen Punkten des Hauses Geräte defekt gingen via Überspannung.
Nun hatte ich es noch nie mit sowas zu tun und weiß auch nicht wie ich so eine Überspannung nachweisen kann da es hier überhaupt keinen Laden mehr gibt der irgendwas noch mit Reparatur zu tun hat.( Ausgerottet von Saturn,Kaufhof und anderen Monopolistischen Märkten).
Nun wollte ich euch bezüglich des Themas fragen ob mir eventuell einer Helfen kann bei dieser Sache.
Oder ob ich z.B. selbst die Überspannung nachmessen kann ( oder wie man diese auswertet) und es dann der Versicherung vorlegen kann.
Nette Grüße
[ Diese Nachricht wurde geändert von: lolrene am 25 Feb 2007 10:22 ] |
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BID = 409560
wulf Schreibmaschine
Beiträge: 2246 Wohnort: Bozen
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hallo,
wie willst du das ausmessen? die überspannung hat ja schon stattgefunden.
ich würde einfahc mit der liste der kaputten geräte zur versicherung gehen, und denen sagen, dass die geräte alle beim gewitter kaputtgegangen sind. wenn die versicherung i.O. ist, werden sie dir den schaden bezahlen (besser gesagt den wert der geräte, nicht einen neupreis). wenn die versicherung nicht zahlt, würde ich eine andere versicherung nehmen.
mfg wulf
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Simon
IW3BWH |
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BID = 409569
Marc-Andre Aus Forum ausgetreten
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Zitat :
| ich würde einfahc mit der liste der kaputten geräte zur versicherung gehen, und denen sagen, dass die geräte alle beim gewitter kaputtgegangen sind. |
Ein Versuch ist es Wert.
Als bei mir mal beim Gewitter mein Radix Receiver der Überspannung zum Opfer fiel habe ich eine Bescheinigung von ein Radio und Fernsehe Werkstatt, dass dies die Ursache einer Überspannung war, bei der Versicherung eingereicht. Und habe den Schaden bezahlt bekommen.
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Ich übernehme keinerlei Haftung für den Inhalt meiner Beiträge!
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BID = 409570
lolrene Gelegenheitsposter
Beiträge: 63
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Und wenn diese irgendwas zum nachweiß haben will ?
Z.B. eine bescheinigung das dieses Gerät wirklich nicht mehr funktioniert etc.
Gruß
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BID = 409577
hannoban Schreibmaschine
Beiträge: 1722 Wohnort: Hinter Düsseldorf die 4. Mülltonne links
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lol...rene
Dann schreibst du auf einen Zettel, daß diese Geräte nichtmehr funktionieren, unterschreibst ihn, und gibst ihn der Versicherung.
Mal ehrlich, wer soll denen denn sowas glaubwürdig bescheinigen? Wenn die wirklich ernsthafte Zweifel daran haben, und die Schadensbegleichung die kosten eines Sachverständigen weit überschreiten, dann schicken die dir einen vorbei der das eigenhändig überprüft. Aber einen Bescheinigung...
MfG hanno...
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BID = 409579
Benedikt Inventar
Beiträge: 6241
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Zitat :
hannoban hat am 25 Feb 2007 11:33 geschrieben :
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Wenn die wirklich ernsthafte Zweifel daran haben, und die Schadensbegleichung die kosten eines Sachverständigen weit überschreiten, dann schicken die dir einen vorbei der das eigenhändig überprüft.
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Genau so kenne ich das auch. Allerdings haben die bisher alles ohne viel Nachfragen bezahlt was ich gemeldet hatte.
Manchmal habe ich aber keine Lust, den ganzen Aufwand zu treiben, nämlich dann wenn der Schaden eher gering ist. Eine Überspannung auf der Telefonleitung hat mir schon ein paarmal einen MAX232 geschossen, der am RS232 Port der Telefonanlage hängt.
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BID = 409590
stephan84 Stammposter
Beiträge: 350
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Genau, einfach melden.
Uns wurden auch ohne weitere Nachfragen Sat-Multiswitch, DSL-Modem und Netzwerkkarte ersetzt, die bei einem Gewitter die Grätsche gemacht haben.
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BID = 409604
Mr.Ed Moderator
Beiträge: 36187 Wohnort: Recklinghausen
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Wenn die Versicherung irgendwelche Zweifel hat dann schickt sie dir einen Gutachter vorbei.
Einige Versicherungen trauen auch den Aussagen von Werkstätten nicht.
Melden und fertig, dann merkst du auch gleich ob du eine gute oder eine schlechte Versicherung hast. Auch da gilt nämlich das Geiz nicht immer geil ist.
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-=MR.ED=-
Anfragen bitte ins Forum, nicht per PM, Mail ICQ o.ä. So haben alle was davon und alle können helfen. Entsprechende Anfragen werden ignoriert.
Für Schäden und Folgeschäden an Geräten und/oder Personen übernehme ich keine Haftung.
Die Sicherheits- sowie die VDE Vorschriften sind zu beachten, im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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BID = 409685
nabruxas Monitorspezialist
Beiträge: 9266 Wohnort: Alpenrepublik
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Aber ACHTUNG!
Das Gewitter sollte tatsächlich stattgefunden haben.
Die Versicherungen sind nicht dumm. Sie prüfen auf Plausibilität zB. hier: http://www.wetteronline.de//eurobli.htm
Allerdings können die noch viel viel genauer einen Einschlag feststellen (wenn sie wollen).
Wer etwas erfindet, gerät schnell unter dem Verdacht einen Versicherungsbetrug zu begehen.
Zu mir kommen regelmäßig Kunden, die so einen "Bericht" möchten. Ich schaue zur Sicherheit immer nach ob das auch stimmt und vorallem mit dem Fehlerbild übereinstimmt.
Trotzdem lege ich mich nicht fest, denn wenn ein anderer Gutachter einer anderen Auffassung ist, geht der Ärger los.
Allerdings sind bei Kleingeräten die Versicherungen, zumindest die die ich kenne (Österreich) recht kulant, da der Aufwand den Nutzen übersteigt.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: nabruxas am 25 Feb 2007 19:41 ]
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BID = 409824
stego Schreibmaschine
Beiträge: 2467
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Das ist sehr viel von der jeweiligen Versicherung abhängig.
Kulante Versicherungen zahlen den Schaden nach schriftlicher Bestätigung durch eine Fachwerkstatt (Schaden durch Überspannung infolge von Gewitter), andere Vers.-Gesellschaften haben schon die beantragten Geräte von der bestätigenden Fachwerkstatt abgeholt (!) und von ihren eigenen (oder von ihnen beauftragten) Technikern überprüfen lassen, ob der Fehler tatsächlich von gewitterseitiger Überspannung herkommen kann! Angeblich wollen die damit dem Versicherungsbetrug vorbeugen...
Meiner Meinung nach wird kein seriöser Techniker einfach eine Bestätigung ausstellen, ohne sicher zu sein, daß es wirklich Überspannung ist....
Gruß
stego
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BID = 409833
Benedikt Inventar
Beiträge: 6241
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Zitat :
stego hat am 26 Feb 2007 13:26 geschrieben :
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Meiner Meinung nach wird kein seriöser Techniker einfach eine Bestätigung ausstellen, ohne sicher zu sein, daß es wirklich Überspannung ist....
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Es ist bei einem kleineren Überspannungsschaden an einem Gerät eigentlich kaum möglich nachzuweisen, dass es wirklich Überspannung war.
Ein mir bekanntes Beispiel:
Während eines Gewitters knallt es und es explodiert ein Elko in einem PC Netzteil.
Hier würde wohl jeder das Netzteil als Blitzschaden bei der Versicherung melden.
Allerdings ist mir beim gleichen Modell auch der Elko explodiert, ohne dass es eine Überspannung gab.
Meistens sind bei einem Überpsannungsschaden Gleichrichter + Transistor des Schaltnetzteils defekt. Solch ein Fehler kann aber auch von alleine auftreten wenn das Gerät älter wird und z.b. irgendwelche Elkos austrocknen die das Steuersignal für den Transistor übertragen. Sowas kann man eigentlich nie nachweißen, dass das es wirklich aufgrund von einem Blitzschlag passiert ist.
Versicherungen schauen daher eher ob es in der Nachbarschaft zu diesem Zeitpunkt noch andere Überspannungsschäden gab. Das ist nicht nur viel sicherer, sondern auch erheblich einfacher und somit ohne viele Unkosten für die Versicherung möglich.
Daher bezahlen die meisten Versicherungen bei kleineren Summen und nicht allzu auffälligem Verhalten des Versicherten ohne Überprüfung der Geräte.
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BID = 409834
nabruxas Monitorspezialist
Beiträge: 9266 Wohnort: Alpenrepublik
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Zitat :
| Techniker einfach eine Bestätigung ausstellen, |
Wie ist eigentlich in Deutschland die Lage?
In Ösiland darf ein Gutachten (oder Bericht, es ist eine Auslegung des Wortspiels) nur ein gerichtlich beeideter Sachverständiger durchführen.
Somit kann einen Techniker (bzw. Betriebsinhaber), der im guten Glauben und Gewissen ein Papier verfasst, unangenehmes widerfahren.
Als wenn ein Sachverständiger eine andere bessere Ausbildung hätte als ein Dipl.Ing. oder Ing. oder auch Meister. Da kann man ja nur noch und und sowiso
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0815 - Mit der Lizenz zum Löten!
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BID = 410447
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Da sich in D JEDER Sachverständiger nennen darf (der Begriff ist nämlich in keiner Weise geschützt), kann der sogar weit weniger Ahnung haben als ein Meister oder Techniker!
Daher auch die umgangssprachliche Bezeichnung "Schwachverständiger".
Insofern darf in D auch JEDER ein Gutachten erstellen.
Bonmot:
Dies gilt sogar für juristische Gutachten...
Im Gegensatz zur Rechtsberatung (die per Gesetz seit der Nazizeit Anwälten vorbehalten ist), darf JEDERMAN juristische Gutachten erstellen, selbst wenn er keinerlei juristische Ausbildung genossen hat.
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