PE einfach aufs Gehäuse; SK I ?

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Autor
PE einfach aufs Gehäuse; SK I ?

    







BID = 803772

WIZO

Gerade angekommen


Beiträge: 5
 

  


Hallöchen,

dann leg ich mal direkt los.

Ich wollte heute eine wiederholungsprüfung nach BGV A3 ein einer BAndschleifmaschine (16A CEE 3m Zuleitung) machen.
Also wollte ich den Schutzleiterwiderstand messen. 0701/0702-Multitester Profiversion mit passendem Adapter angeschlossen und Prüfsonde ans Gehäuse.
So ziemlich überall war der kleinste Wert 0,31Ohm.
ALso habe ich alle Gehäuse entfernt und direkt an den PE-Klemmen gemessen (Motorschutz, Drehzahlwahlschalter, Motorklemmbrett) und festgestellt dass es dort 0,12Ohm sind.
Es gibt keine direkte Verbindung zum Gehäuse. Nur über den Motor besteht Kontakt zum Gehäuse.
Jetzt die Frage. Darf/kann ich einfach den PE zusätzlich auf das Gehäuse legen, damit das Gehäuse richtig "geerdet" ist?
Die Maschine ist ca 3 Jahre alt und kommt aus Dänemark. Es befinden sich auch keine Typenschilder etc auf der Maschine.

Danke im voraus.

WIZO

BID = 803775

Lightyear

Inventar



Beiträge: 7911
Wohnort: Nürnberg

 

  

Hi WIZO und erstmal herzlich Willkommen im Forum!


Ketzerische Frage:

Wie kannst Du ein Gerät prüfen, ohne jegliche Information über den Prüfling zu haben..?

_________________
Gruß aus Nürnberg,


Lightyear


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Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!

BID = 803776

WIZO

Gerade angekommen


Beiträge: 5

Das ging recht einfach. Einfach angeschlossen. Hat sich keiner gewehrt.

BID = 803779

Lightyear

Inventar



Beiträge: 7911
Wohnort: Nürnberg

Ja, schon klar...

Spaß beiseite:

Wenn Du Änderungen an der Maschine vornimmst, kann Dich diese Tatsache in die Haftung bringen - Du solltest sehr genau überlegen, ob Du DAS wirklich willst bzw. dazu befähigt bist...
Im Übrigen kann ein Gerät, dass über kein Typenschild verfügt, die Wiederholungsprüfung nicht bestehen.
Bei der Besichtigung des Prüflings vor der eigentlichen Messung ist u.A. auch nachzuweisen, dass alle Aufschriften, die der Sicherheit dienen (Typenschild: Nennspannung, Schutzklasse) vorhanden sind.
Ohne Typenschild ist demnach kein Bestehen der Prüfung möglich.

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Gruß aus Nürnberg,


Lightyear


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BID = 803780

Mr.Ed

Moderator



Beiträge: 36188
Wohnort: Recklinghausen

Zieh die Schrauben mal nach, dann hast du 0,29 oder weniger


_________________
-=MR.ED=-

Anfragen bitte ins Forum, nicht per PM, Mail ICQ o.ä. So haben alle was davon und alle können helfen. Entsprechende Anfragen werden ignoriert.
Für Schäden und Folgeschäden an Geräten und/oder Personen übernehme ich keine Haftung.
Die Sicherheits- sowie die VDE Vorschriften sind zu beachten, im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.

BID = 803786

WIZO

Gerade angekommen


Beiträge: 5



Gut wird gemacht

Die Anfrage beim Hersteller läuft ja schon.

BID = 803793

WIZO

Gerade angekommen


Beiträge: 5

doppelpost

[ Diese Nachricht wurde geändert von: WIZO am 14 Dez 2011 20:17 ]

BID = 803851

WIZO

Gerade angekommen


Beiträge: 5

Also wäre sonst alles okay (ausgenommen Typenschild).
Da alle berührbaren leitfähigen Teil, die vom Hersteller in die Schutzleitermaßnahme einbezogen wurde, ja ordnungsgemäße liefert.
Jedoch fragen ich mich, warum das restliche Gehäuse nicht direkt
angeschlossen wurde. Zumal einmal die Leitung durch ein Loch in das
Gehäuseinnere verlegt wurde.

BID = 804279

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Ist das denn eine stationäres Maschine oder ein handgeführtes Gerät?

Wenn handgeführt, wäre es in SKI sowieso unzulässig!
Das müßte dann zwingend in SKII sein.

_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

BID = 804350

ernie717

Neu hier



Beiträge: 23
Wohnort: OS


Zitat :
sam2 hat am 17 Dez 2011 17:13 geschrieben :

Ist das denn eine stationäres Maschine oder ein handgeführtes Gerät?

Wenn handgeführt, wäre es in SKI sowieso unzulässig!
Das müßte dann zwingend in SKII sein.



Wieso sollte Schutzklasse 1 bei Handgeführten Geräten unzulässig sein? Dann dürften einige Hersteller ihr Maschinen garnicht mehr verkaufen.

Das mit der Schutzklasse 2 gilt wohl nur bei Handleuchten.

Manuel

[ Diese Nachricht wurde geändert von: ernie717 am 17 Dez 2011 20:32 ]

BID = 804462

sam2

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Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Weil das seit geraumer Zeit aus Sicherheitsgründen für handgeführte Elektrowerkzeuge so vorgeschrieben ist. Wowereit!

Welche derartige Maschinen meinst Du, die angeblich noch in SKI ausgeführt werden???

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BID = 804467

ernie717

Neu hier



Beiträge: 23
Wohnort: OS

In der Firma, wo ich meine Ausbildung gemacht habe, hatten wir Winkelschleifer mit SK1 von Bosch. Diese Geräte werden immer noch von Bosch hergestellt. Link Auf Blatt 15 stehen die Technischen Daten. Sind allerdings 300Hz Geräte aber trotzdem handgeführt.

Manuel

BID = 804847

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Da werden wohl Geräte in Schutztrennung sein und der vermeintliche PE ein PA. Also ne völlig andere Schutzmaßnahme!

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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"


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