Hallo Peo
Bevor du Elektrogeräte Inverkehrbringen darfst, musst du
dich bei der
http://www.stiftung-ear.de registrieren lassen.
Die Gebühren entnimmst du der Gebührenordnung. Des weiteren
wird eine Insolvenzabsicherung gefordert.
Die Mitgliedsbeiträge sind unabhängig vom tatsächlichen
Müllaufkommen. Jemand der 10g zukünftigen Elektronikschrott
produziert muss das gleiche bezahlen, wie Konzerne, die 100t
produzieren.
Von der Stiftung-ear werden nach einen unbekannten Verfahren
(wahrscheinlich die Kleinen zuerst, siehe Vorstand der ear)
unter den Mitgliedern die Entsorgung der Container verlost. Die "Gewinner" müssen dann irgendwo in Deutschland Container
zur Entsorgung bereitstellen, die sie im Anschluss entsorgen
"dürfen".
http://de.wikipedia.org/wiki/ROHS
Für die RoHS gibt es auch einige Ausnahmen.
In sicherheitskritischen Anwendungen darf noch mit
bleihaltigen Loten gearbeitet werden. Beispiele dafür
währen: Autoindustrie, Medizin, Luftfahrt, Militär, ..
Bei Reperaturen von Altgeräten ist bleihaltiges Lot
ebenfalls erlaubt.
Auf den Bastelbereich hat dieses Gesetz keinen Einfluss, nur
wenn man Wahren neu Inverkehrbringt.
MfG
Holger
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George Orwell 1984 ist nichts gegen heute.
Der Überwachungsstaat ist schon da!
Leider lernen die Menschen nicht aus der Geschichte,
ansonsten würde sie sich nicht andauernd wiederholen.