Darf ein Azubi im 2. Lehrjahr auch an Verteilungen arbeiten?

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Autor
Darf ein Azubi im 2. Lehrjahr auch an Verteilungen arbeiten?

    







BID = 769880

BenchiFD

Gerade angekommen


Beiträge: 6
Wohnort: Fulda
 

  


Hi an alle,

bin neu hier und habe mal eine Frage, darf ich als Elektrikerazubi im 2. Lehrjahr an Schaltschränken bzw. UV arbeiten und Installationen vornehmen?


Bin dazu in der Lage, jedoch möchte ich wissen, wie es mit dem Rechtlichen aussieht, wenn mal was passieren sollte?


Vielen dank an alle für die Mühe für die Beantwortung der Fragen


Gruß
Azubi Benni

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Ich bin Auszubildender im dritten Lehrjahr in dem Beruf Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik und kein Geselle, das wollte ich nur vorher angemerkt haben!

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der mit den kurzen Armen

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Beiträge: 17434

 

  

selbstverständlich ja zur Ausbildung, nur trägt der Ausbilder die volle Verantwortung !!!! Selbstständig darfst du gar nichts!

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Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!

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QuirinO

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Genau diesen Thread hatten wir schonmal, ich geh mal auf die Suche - ich glaube der Konsens damals war, dass dein Vorgesetzter bzw. der Meister immer die Verantwortung und Haftung für deine Arbeit hat - wenn er dich nicht ausreichend kontrolliert ist er schuld. Was du machen darfst und was nicht liegt aber demnach auch in seinem Ermessen.

"Das oben ist ausschliesslich eine Meinung und keine rechtsverbindliche Aussage"

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QuirinO

Schreibmaschine



Beiträge: 2205
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BID = 769888

BenchiFD

Gerade angekommen


Beiträge: 6
Wohnort: Fulda

Hab ich wohl übersehen, dass es einen anderen Thread gibt...

Wie gesagt, bin neu hier und lerne das ja auch mit der Zeit kennen, mich hier zurecht zu finden und nach einem bestimmten Thema zu suchen.

Mir gings nur darum:

Angenommen bei meinem Onkel funktioniert der Stromstoßschalter nicht mehr und dieser möchte es ausgewechselt haben aber die Kosten für den Elektriker sparen, da er ja mich hat. Darf ich ihm das dann auswechseln?


Naja ich denk, was ich mache ist ja meine Sache, aber wenn was passiert, hat das doch Folgen für mich oder?


Liebe Grüße und nochmal danke

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BID = 769892

der mit den kurzen Armen

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Beiträge: 17434

Siehe oben und Folgen sind grob fahrlässiges Verhalten deinerseits, mit allen rechtlichen Folgen
Besser du sagst da nein.

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QuirinO

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Beiträge: 2205
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Nein das darfst du nicht - rechtlich gesehen bist du nach wie vor ein Laie - Wenn dein Meister danach zu deinem Onkel kommt und das abnimmt, dann ist es eine andere Sache

[ Diese Nachricht wurde geändert von: QuirinO am  9 Jun 2011 20:02 ]

BID = 769895

BenchiFD

Gerade angekommen


Beiträge: 6
Wohnort: Fulda

Oder statt meinem Meister eine Elektrofirma, richtig?

Weil mein Meister und meine Ausbildungsstelle ist in Koblenz und mein Onkel in Fulda und ich auch, bin nur in der Woche oben in Koblenz

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BID = 769902

Bartholomew

Inventar



Beiträge: 4681

Der letzte, der vor dem Schadensfall dran rumgefummelt hat, ist vor dem Richter der Schuldige. Er haftet nicht nur für eigene Fehler, sondern auch für solche, die schon vorher drin waren, und die er bloß übersehen hat (defekte Leitung durch Nagel in Wand -> Kabelbrand usw.).

BID = 769903

BenchiFD

Gerade angekommen


Beiträge: 6
Wohnort: Fulda

Uiii....das hört sich allerdings nicht gut an....

Also darf ich gar nix machen, also auch nicht so dass am ende ein Fachbetrieb meine Montage abnimmt und auf Papier bescheinigt dass alles i.O. ist?

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BID = 769906

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17434

und mit dieser Bescheinigung übernimmt der Fachbetrieb die Verantwortung. hältst du die für so blöd , das sie dieses Risiko eingehen ?

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BenchiFD

Gerade angekommen


Beiträge: 6
Wohnort: Fulda

Nein, das war doch bloß nur eine Frage

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BID = 769943

Bartholomew

Inventar



Beiträge: 4681

Wenn man dem Fachbetrieb den Auftrag gibt, er solle die Anlage auf Fehler überprüfen, dann macht er das auch. Kostet halt Stundenlohn.

Zitat :
und auf Papier bescheinigt dass alles i.O. ist

Prüfprotokoll nennt sich der Wisch.

BID = 770245

BenchiFD

Gerade angekommen


Beiträge: 6
Wohnort: Fulda

Vielen Dank für eure Antworten.....find nur schade dass ich demnach keine E-Installationen ausführen darf und solange während ich Ausbildung mache, wohl ein Elektriker beauftragen muss, wenn was sein sollte am verteiler etc... (hohe Kosten)

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BID = 770410

Lightyear

Inventar



Beiträge: 7911
Wohnort: Nürnberg

Nicht dass Du da etwas missverstehst:
Auch nach Abschluß der Ausbildung ändert sich an der grundsätzlichen Lage nichts...
DU persönlich haftest auch dann für alles, was Du tust.

Daraus kann man sich zwar teilweise über eine entsprechende Haftpflichtversicherung "herauskaufen", allerdings musst Du dafür einen Elektrofachbetrieb eröffnen - mit allen Konsequenzen (Meistetitel, Eintagung in die Handwerksrolle, Eintragung in' Installateurverzeichnis etc.)

Solange Du im Auftrag Deines Chefs arbeitest, ist das Thema für Dich zwar wesentlich entspannter, aber im privaten Umfeld bleibt das Thema unverändert.

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Gruß aus Nürnberg,


Lightyear


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