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Batteriebetrieb umleiten auf permanten Stromzufuhr? |
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BID = 449046
LaHood Gerade angekommen
Beiträge: 2 Wohnort: Wunstorf
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Hallo
hmm mist da ist was schief gelaufen, ich schreibe das nochmal neu hier kurz.
Also,
ich möchte bei mir eine Audioüberwachung durchführen da ich den Verdacht habe das mein Vermieter während meiner Abwesenheit in meiner Wohnung sich aufhält.
Ich habe einige Geräte gefunden, die relativ preiswert sind, aber alle nur im Batteriebetrieb laufen, und somit alle paar Tage die Batterien gewechselt werden müssten. Ich möchte aber eine permanente Überwachung, da ich das sonst schleifen lasse irgendwann.
Nun ist meine Frage was man beachten muss wenn man ein Gerät von der Stromversorgung 9Volt Batterie oder 1,5Volt auf permanenten Strom umschalten möchte. Meine Idee wäre das Gerät in einem anderen, zum Bsp. Radiowecker unterzubringen, und möglichst auch dort mit Strom zu versorgen. Einige elektronische Geräte laufen ja auch statt mit Strom aus der Steckdose alternativ auch im Batteriebetrieb.
Ist sowas problemlos zu realisieren, oder eher eine schwierigere Angelegenheit. Ich kenne leider keinen in meinem Bekanntenkreis der Ahnung von Elektronik hat, daher versuch ich es nun selber.
Danke
Grüße
LaHood
[ Diese Nachricht wurde geändert von: LaHood am 8 Aug 2007 18:19 ] |
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BID = 449058
dtx11-13 Stammposter
Beiträge: 202
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Wärs nicht besser statt einer Audio-Überwachung, die die ganze Zeit läuft, abgehört werden muss und auch Geräusche von Drausen aufzeichnet, einfach eine nette kleine Mini-Alarmanlage an der Tür zu verwenden, die sich bei unbefugtem Eintritt lautstark bemerkbar macht und den Alarm auch speichert? |
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BID = 449062
nabruxas Monitorspezialist
Beiträge: 9228 Wohnort: Alpenrepublik
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Wie wäre es wenn Du einen hauchdünnen Kupferlackdraht zwischen Tür und Türstock klebst?
Beim öffnen reißt der ab und Du weist das jemand in der Wohnung war.
Wenn der Vermieter Deine Wohnung alleine betritt wird er wohl kaum recht viel reden, oder?
Klar ist, das Du nicht feststellen kannst wer da drinnen war; Du weißt aber das wer unbefugt herumgelatscht ist.
Ist eine spottbillige Lösung.
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0815 - Mit der Lizenz zum Löten!
[ Diese Nachricht wurde geändert von: nabruxas am 8 Aug 2007 18:44 ]
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BID = 449066
Primus von Quack Unser Primus :) nehmt ihn nicht so ernst
Beiträge: 7371
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...oh man tausch doch einfach denn Schliesszylinder im Türschloss
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...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern!
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BID = 449067
nabruxas Monitorspezialist
Beiträge: 9228 Wohnort: Alpenrepublik
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@Primus von Quack:
Bei meinem Vermieter (Genossenschaft) ist das ausdrücklich untersagt!
Viele Nachbarn dachten das auch und mußten den Zylinder wieder zurücktauschen.
Begründung:
Keine Zutrittsmöglichkeit im Notfall, da unsere Haustüren sehr massiv (mit Stahlinnenleben und zusätzlichen Fallen) ausgeführt sind.
Abgesehen davon würde LaHood ja seinen Vermieter indirekt kundtun was er vermutet. Dann fällt der Überraschungseffekt weg.
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0815 - Mit der Lizenz zum Löten!
[ Diese Nachricht wurde geändert von: nabruxas am 8 Aug 2007 19:00 ]
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BID = 449076
Primus von Quack Unser Primus :) nehmt ihn nicht so ernst
Beiträge: 7371
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Zitat :
nabruxas hat am 8 Aug 2007 18:58 geschrieben :
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@Primus von Quack:
Bei meinem Vermieter (Genossenschaft) ist das ausdrücklich untersagt!
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...und unbefugtes eindringen ist erwünscht *komisch*
Zitat :
nabruxas hat am 8 Aug 2007 18:58 geschrieben :
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Viele Nachbarn dachten das auch und mußten den Zylinder wieder zurücktauschen.
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...leider schon weggeschmissen
Zitat :
nabruxas hat am 8 Aug 2007 18:58 geschrieben :
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Begründung:
Keine Zutrittsmöglichkeit im Notfall,
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...was fürn Notfall solln das sein falls der Vermieter kein Klopapier mehr hat vielleicht
Zitat :
nabruxas hat am 8 Aug 2007 18:58 geschrieben :
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da unsere Haustüren sehr massiv (mit Stahlinnenleben und zusätzlichen Fallen) ausgeführt sind.
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...hervorragend so muss das sein
Zitat :
nabruxas hat am 8 Aug 2007 18:58 geschrieben :
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Abgesehen davon würde LaHood ja seinen Vermieter indirekt kundtun was er vermutet. Dann fällt der Überraschungseffekt weg.
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...wie bedauerlich
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...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern!
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BID = 449077
Mr.Ed Moderator
Beiträge: 36137 Wohnort: Recklinghausen
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Zitat :
| Meine Idee wäre das Gerät in einem anderen, zum Bsp. Radiowecker unterzubringen, und möglichst auch dort mit Strom zu versorgen. |
Diese Idee solltest du schnell wieder vergessen, du könntest sonst Besuch von der Polizei, statt von deinem Vermieter bekommen.
In Deutschland ist die Kombination von verdeckter Überwachungstechnik mit einem Gegenstand des alltäglichen Gebrauchs, wie z.B. dein Radiowecker, strafbar.
Bestes Beispiel waren die Teddybärkameras, http://www.spiegel.de/netzwelt/spielzeug/0,1518,454388,00.html
Ein Diktiergerät o.ä. mit einem Steckernetzteil zu versorgen und sichtbar hinzulegen ist hingegen legal.
Als Überwachung ist das allerdings eine schlechte Methode, der Vermieter wird kaum singend durch die Wohnung laufen. Warscheinlich hörst du nichts, obwohl jemand da war.
Eine Videokamera + Bewegungsgesteuerter Rekorder wäre wohl die beste Lösung, allerdings auch die teuerste. Aber auch da gilt, verdeckt = illegal. Ein Gericht würde das ganze daher auch nicht als Beweismittel anerkennen.
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-=MR.ED=-
Anfragen bitte ins Forum, nicht per PM, Mail ICQ o.ä. So haben alle was davon und alle können helfen. Entsprechende Anfragen werden ignoriert.
Für Schäden und Folgeschäden an Geräten und/oder Personen übernehme ich keine Haftung.
Die Sicherheits- sowie die VDE Vorschriften sind zu beachten, im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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BID = 449079
Kleinspannung Urgestein
Beiträge: 13356 Wohnort: Tal der Ahnungslosen
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Wie wärs denn mit einer kleinen versteckten Kamera?Gibts doch auch schon fertig getarnt im Bewegungs-oder Rauchmelder.Und dann einen alten PC als Dauervideorecorder laufen lassen
Edit: Mr Ed war schneller
Aber wenn schon nicht vor Gericht,aber wenn ich dann weiß,ob wer bei mir heimlich rummacht,dann denk ich mir paar nette "Fallen" aus
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Manche Männer bemühen sich lebenslang, das Wesen einer Frau zu verstehen. Andere befassen sich mit weniger schwierigen Dingen z.B. der Relativitätstheorie.
(Albert Einstein)
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Kleinspannung am 8 Aug 2007 19:54 ]
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BID = 449081
DMfaF Inventar
Beiträge: 6670 Wohnort: 26817 Rhauderfehn
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Er braucht es ja auch nicht verstecken. Videocam auf Stativ, Recorder dran und Schluß. Allerdings sollte der Recorder 24h Endlosbänder verarbeiten können. Zwischen Türblatt und Zarge in der Ecke wo Schanier sitzt, einen kurzen Eisstiel reinstecken. Wenn man nach Hause kommt und er liegt auf dem Boden, Band abfahren.
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BID = 449082
wulf Schreibmaschine
Beiträge: 2246 Wohnort: Bozen
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Hallo,
@MR.ED: Ich versteh das nicht ganz. Wieso darf ich in meiner (wenn auch gemieteten) Wohnung keine verstecke Überwachungstechnik anbringen? Was für ein Witz ... ich spionier mich doch nur selber aus .
@Threaderöffner: Warum den ganzen Aufwand mit Kamera und so? Installier eine Alarmanlage, und der "Vermieter" kommt bestimmt nicht mehr in deine Wohnung, wenn doch, wird er die Flucht ergreifen und nicht wieder unbefugt kommen.
Grüsse Wulf
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Simon
IW3BWH
[ Diese Nachricht wurde geändert von: wulf am 8 Aug 2007 19:58 ]
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BID = 449084
DMfaF Inventar
Beiträge: 6670 Wohnort: 26817 Rhauderfehn
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Sollte aber 95dB nicht überschreiten, sonst droht nächster Ärger!
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BID = 449089
Mr.Ed Moderator
Beiträge: 36137 Wohnort: Recklinghausen
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Zitat :
| Wieso darf ich in meiner (wenn auch gemieteten) Wohnung keine verstecke Überwachungstechnik anbringen? Was für ein Witz ... ich spionier mich doch nur selber aus |
Selbst das dürftest du nicht, der bloße Besitz ist ja schon strafbar.
Hintergrund ist wohl das Unterbinden von Spionage. Denk dir den versteckten Rekorder im Radiowecker mal nicht in deiner Wohnung, wobei ich mich dann frage was das verstecken soll, sondern im Schlafzimmer deiner Ex, im Büro deines Mitbewerbers o.ä.
Auch diese Kameras im Bewegungsmelder sind problematisch. Bei meinem Ex-Arbeitgeber hat das zu einem mittleren Aufstand geführt. Da tauchte in der Küche plötzlich ein neuer Bewegungsmelder auf, anderer Typ als die anderen, keine Liniennummer, keine Funktion der Kontroll-LED, dafür aber eine Bonusbohrung. Unter den Deckenplatten dann grüne 75Ohm Koaxleitung. Kameras in einer Halle voller Fernsehtechniker zu verstecken ist keine gute Idee
Auf dem Video waren dann Gruppenbilder winkender Monitor- und PC-Techniker zu sehen, bis das gute Stück mit einem nagelneuen Garantiesiegel versehen wurde
Der Betriebsrat fand das alles andere als lustig, am nächsten Tag war das Ding verschwunden, das Band einkassiert, das Betriebsklima mal wieder ein paar Grad kälter.
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-=MR.ED=-
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BID = 449097
Primus von Quack Unser Primus :) nehmt ihn nicht so ernst
Beiträge: 7371
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...so, >>> hier <<< gibt es Einbruchsschutz zum selberbauen mit einfachen mitteln da kannste noch was lernen
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...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern!
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BID = 449172
wulf Schreibmaschine
Beiträge: 2246 Wohnort: Bozen
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Hallo,
@Mr.ED: Ja, schon klar. Und in einem Betrieb auch verständlich. Dennoch dachte ich, dass das "Zuhause" vorm Gesetz eine gwisse Sonderstellung habe.
@Thread: Ich sehe kein Problem mit den 95dB, eine gekaufte Alarmanlage dürfte den Anforderungen ja entsprechen.
Ich hätte noch eine Idee: Eine billige Webcam an einen PC anschliessen. Es sollte eigentlich Programme (bin mir nicht sicher!!) geben, die die Aufzeichnung nur bei "Bewegung im Bild" starten.
Grüsse Wulf
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Simon
IW3BWH
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BID = 449183
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Zitat : nabruxas hat am 8 Aug 2007 18:58 geschrieben :
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Bei meinem Vermieter (Genossenschaft) ist das ausdrücklich untersagt!
Viele Nachbarn dachten das auch und mußten den Zylinder wieder zurücktauschen. |
Zur ostmärkischen Gesetzeslage kann ich nichts sagen.
Aber in D wäre eine solche mietvertragliche Regelung schlicht unwirksam!
Im Gegenteil ist es jedem Wohnungsmieter jederzeit gestattet, den Schließzylinder der Wohnungstüre durch einen eigenen zu ersetzen. Der Vermieter hat KEINEN Anspruch, einen Schlüssel zur vermieteten Wohnung zu besitzen.
Es besteht selbst dann, wenn der vorhandene Schließzylinder belassen wird, kein Recht des Vermieters, einen Schlüssel einzubehalten, schon gar nicht ohne Wissen des Mieters.
Daß es vielfach trotzdem so gehandhabt wird, ist eine andere Frage.
Jedoch muß sich kein Mieter damit abfinden.
Aber die Methode "Primus von Quatsch" ist natürlich auch unzulässig...
Denn der vorhandene Zylinder ist Eigentum des Vermieters und darf daher nicht weggeworfen werden. Ansonsten macht man sich schadenersatzpflichtig, was insbesondere bei Schließanlagen halbwegs teuer werden kann. Also einfach den demontierten Zylinder aufheben, dann kann bei Auszug problemlos rückgerüstet werden.
Ich kann jedem Mieter (und auch Eigentümer) nur dringend empfehlen, die Schließzylinder an Außentüren von Zeit zu Zeit zu ersetzen. Und zwar durch hochwertige Typen mit kopiergeschütztem Profil (z.B. Wendeschlüssel von KESO, DOM etc.). Denn auch wenn man dem Vermieter vertraut, ist häufig selbst diesem gar nicht bekannt, wieviele Schlüssel existieren und wer sie in Besitz hat. Die meisten Profile sind nämlich inzwischen frei kopierbar, auch wenn die Schließung/Anlage ursprünglich mit Sicherungskarte ausgerüstet waren!!!
Im Falle des Abhandenkommens von Gegenständen aus der Wohnung zahlt dann nichtmal die Versicherung, weil es mit Schlüssel kein Einbruchdiebstahl ist, sondern nur ein (unversicherter) Einsteigediebstahl (also wie durch offengelassene Balkontüre etc.)!
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