KFZ-Sicherungsautomat Im Unterforum Bauteile - Beschreibung: Vergleichstypen, Leistungsdaten, Anschlußbelegungen .....
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BID = 278063
Ltof Inventar
Beiträge: 9334 Wohnort: Hommingberg
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Moin,
ich will die Verkabelung in meinem Womo etwas aufräumen und dabei gleich eine Vorsicherung für die Bordakkus spendieren.
Dabei bin ich über Sicherungsautomaten gestolpert, die überall für diese Auto-Endstufen angeboten werden. Auch bei "C" und "R". Teuer sind die nicht, aber es gibt Null Info über die Dinger.
Bei "C" (377379) auf dem Link zum Datenblatt steht sinngemäß, dass "...trotz umfangreicher Recherche keine Information...blabla..."
Wie kann sowas sein?????????????????????????????????
Dort:
Link
ist auch schon jemand auf diese Idee gekommen und hat nachgefragt. Die Fragestellung ist kompetenter als die Antworten.
Wird da womöglich gefährlicher Murks auf den Markt geworfen oder sind die nur zu doof die Datenblätter zu verbreiten? Fahren jetzt überall KFZ mit erloschenener Betriebserlaubnis rum, weil sowas verbaut ist?
Gruß,
Ltof
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„Schreibe nichts der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist.“
(Hanlon’s Razor) |
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BID = 278093
high_speed Schreibmaschine
Beiträge: 2073
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Hallo Ltof
HiFi – Leute habe überhaupt keine Ahnung von Elektrotechnik.
Die erfinden sogar ihre eigenen Leistungsangaben.
Hat dieser Leitungsschutzschaler überhaupt ein CE-Zeichen oder
sogar eine e-Nummer. Ohne entsprechende Spezifikation
(Datenblatt) und Prüfungen wohl kaum.
Man sollte mal speziellen Abmahnanwälten einen Tipp geben.
Wenn der Schalter einen Kurzschlussstrom schalten kann, muss
er auch einen Betriebsstrom schalten können.
MfG
Holger
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George Orwell 1984 ist nichts gegen heute.
Der Überwachungsstaat ist schon da!
Leider lernen die Menschen nicht aus der Geschichte,
ansonsten würde sie sich nicht andauernd wiederholen. |
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BID = 278190
Ltof Inventar
Beiträge: 9334 Wohnort: Hommingberg
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Keine e-Nummer, kein CE-Zeichen - nichts!
Und patzige Antworten im Forum. Bei Amazon werden die sogar als "Hersteller" dieser LS gehandelt.
Übertriebene Leistungsangaben bei Endstufen sind das eine.
Das hier ist möglicherweise verantwortungslos. Ob die Teile was taugen oder nicht, ist hier überhaupt nicht klar. Offenbar hat es bisher niemand für nötig gehalten, die einer Bauartzulassung zuzuführen. Oder ist diese hier von der StVZO nicht gefordert?
Der Link ist übrigens hinfällig. Man kommt als Gast plötzlich nicht mal mehr zum Lesen rein. Das war wenige Minuten nach Auftauchen "unangenehmer" Fragen. Wer dabei schlimmes denkt...
Gruß,
Ltof
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BID = 278204
high_speed Schreibmaschine
Beiträge: 2073
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Hallo Ltof
Was hast du den geschrieben?
Da ich davon ausgehe, dass er es löscht, hier eine
Sicherung:
Zitat :
|
Herr Sch****
Zitat :
| Original von Holger Schmatz
Die Problematik ist klar und wir haben reagiert.
Wie ich bereits geschrieben habe:
Zitat :
| Wir bereiten gerade ein Datenblatt vor. |
Ach so, auch nach Erstellung des Datenblattes ist eine Zweckentfremdung der Sicherung als Schalter nicht freigegeben!
Es ist (und bleibt) nur der bestimmungsgemäße Gebrauch als Sicherung erlaubt. |
Kann ich daraus folgern, dass ihr Unternehmen der Hersteller dieses
Produktes ist? Ihnen sollte auch bekannt sein, dass eine Sicherung ein
sicherheitsrelevantes Bauteil ist. Ohne eine Typenzulassung vom
Kraftfahrt-Bundesamt Link, das dann eine e-Nummer vergibt, ist
erst gar nicht an einen Einbau in ein Kraftfahrzeug zu denken.
Bei einem Fahrzeugbrand, wird sich die Versicherung darauf berufen, dass in
dem Fahrzeug eine nicht zugelassene Sicherung verbaut war.
Für die Typenzulassung sind unter anderen ein Prüfprotokoll, die technische
Spezifikation und eine zertifizierte Fertigung nachzuweisen.
Da es für diesen Leitungsschutzschalter keine technischen Unterlagen gibt,
muss ich davon ausgehen, dass er keine e-Nummer besitzt.
Wenn sie den Schutzschalter mit einem CE-Zeichen kennzeichnen, bestätigen
Sie damit, dass er alle relevanten EU-Normen einhält. Falls diese
Kennzeichnung unzulässigerweise durchgeführt wurde, kann dass für Ihr
Unternehmen kostspielige Konsequenzen haben. Die meisten Hersteller
beugen dem vor, indem sie vor dem anbringen des CE-Zeichens
entsprechende Prüfungen durchführen.
Ein Gast
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Edit:
Ich kann das Grinsen nicht mehr sehen.
MfG
Holger
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BID = 278212
perl Ehrenmitglied
Beiträge: 11110,1 Wohnort: Rheinbach
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Bei mir funktioniert der Link noch.
Ein Boot ist natürlich auch kein KFZ und insofern nützte dem anderen User eine KBA-Zulassung wohl nicht viel. Afaik ist dafür der Germanische Lloyd Link zuständig.
@Ltof:
Für KFZ habe ich vor einiger Zeit mal was von pyrotechnischen Sicherungselementen gelesen, bei denen der bandförmige Leiter mit einer Sprengladung zerstört wird, wenn der Airbag auslöst.
Ich weiß aber nicht, ob das schon eingebaut wird.
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Haftungsausschluß:
Bei obigem Beitrag handelt es sich um meine private Meinung.
Rechtsansprüche dürfen aus deren Anwendung nicht abgeleitet werden.
Besonders VDE0100; VDE0550/0551; VDE0700; VDE0711; VDE0860 beachten !
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BID = 278232
Ltof Inventar
Beiträge: 9334 Wohnort: Hommingberg
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@high_speed
Den von Dir kopierten Teil hab ich nicht mehr lesen können. Der Beitrag ist hübsch! Kopier doch mal den ganzen Thread und schicke ihn mir per PM.
Und wieso kommt perl noch rein? An der IP kann es (eigentlich) nicht liegen. Am Browser (Cokies?) auch nicht. Hab verschiedene Varianten probiert. Was ich noch nicht getestet hatte: über Modem von irgendeinem Provider.
Gruß,
Ltof
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BID = 278239
perl Ehrenmitglied
Beiträge: 11110,1 Wohnort: Rheinbach
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Mit pm kann man nichts schicken.
Nimm das:
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BID = 278240
Ltof Inventar
Beiträge: 9334 Wohnort: Hommingberg
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Thanx!
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BID = 278292
high_speed Schreibmaschine
Beiträge: 2073
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Hallo Schmatz
Ich weiß, sie lesen hier mit.
Zitat : high_speed hat am 8 Dez 2005 12:27 geschrieben :
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HiFi – Leute habe überhaupt keine Ahnung von Elektrotechnik.
Die erfinden sogar ihre eigenen Leistungsangaben.
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Dies war nicht direkt an Sie gerichtet, es war nur eine
allgemeine Feststellung. Audiogerätschaften werden meisten
mit überhöhten Leistungsangaben beworben.
(P.M.P.O) Die ist nur ein fiktionaler Wert.
Wer ein bisschen Ahnung von Physik hat, weiß, dass aus einem
System nie mehr Energie entnommen werden kann, als man
hineinsteckt. (Energieerhaltugssatz)
Bei der e-Nummer und der CE-Kennzeichnung geht es nicht nur
um EMV (Elektromagnetische Verträglichkeit) /
EMI (electromagnetic interference).
Dies ist einer von vielen Punkten.
Es geht auch um die Gerätesicherheit, Zuverlässigkeit und ...
Wenn es für eine Gräteart keine spezielle Produktnorm oder
Produktfamiliennormen gibt, müssen die Fachgrundnomen
angewendet werden.
Sie sollten sich am besten an ein Prüflabor wenden, welches
die für eine e-Nummer nötigen Prüfungen durchführen kann.
Der Kurzschlussstrom ist der der maximale Strom, der in
einem Stromkreis fließen kann. Er wird durch den
Innenwiderstand der Quelle und der Leitungswiderstände
begrenz.
Bei der Elektroinstallation ist darauf zu achten, dass der
Kurzschlussstrom höher ist als für den Kurzschlussauslöser
nötig.
Das Kurzschlussschaltvermögen besagt nur, dass der Schalter
in der Lage ist, diesen Strom sicher zu trennen. Es besagt
nicht, dass er danach noch funktionieren muss.
Im Normalfall wird auch nie 8kA in einem Haushalt als
Kurzschlussstrom fließen können. Dafür bräuchte es einen
Netzinnenwiderstand von 28,75mOhm bei 230V am Fehlerort.
Ein Cu- Leiter mit einem Querschnitt von 1,5mm^2 und einer
Länge von 2,5m hat einen Widerstand von 28,7µOhm.
2,5mm^2 -> 4,16m
...
MfG
Holger
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BID = 278344
Onra Schreibmaschine
Beiträge: 2488
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Hallo,
Antworten findest Du wahrscheinlich hier:
Link
Gibts u.a. bei RS, Schnäppchen auch mal bei Oppermann.
Manche sind in der Leistung echt bescheiden: unter 50 Auslösungen!!
O.
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BID = 278374
Ltof Inventar
Beiträge: 9334 Wohnort: Hommingberg
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Moin!
Interessant, wenn man sich den Thread mal genauer ansieht und mit dem Team bei P. abgleicht:
Die erste kommt von dem Techniker (einer von elf Mitarbeitern) der Firma:
"...liegen uns keine genaueren technischen Daten vor...".
Hmm - also doch ein Zukaufteil? Aber woher? Ich finde den Artikel anderswo nicht. Exclusivverträge mit dem Hersteller?
Danach beteiligt sich nur noch der Geschäftsführer höchstpersönlich und lässt den Leser im Unklaren, ob Kaufteil oder Eigenproduktion.
Seine Antworten lassen Vermuten, dass er über die Funktionsweise und notwendige Eigenschaften eines LS nicht allzuviel weiß.
Den finde ich am besten:
"Der Kurzschlußstrom kann aber gar nicht fließen,
denn er wird ja durch die Sicherung unterbrochen.
Das ist ja der Sinn einer Sicherung ..."
Aaaah ja!
Dennoch behauptet er steif und fest, dass die Qualität dieses Produktes einwandfrei ist. Ich frage mich, wie man sowas behaupten kann, wenn man nicht weiß nach welchen Kriterien sowas entschieden wird.
Wenn dem so ist, sollte schnellstmöglich eine Bauartzulassung angestrebt werden - die ja bei der guten Qualität ein Selbstgänger sein sollte. Mit Bauartzulassung und entsprechenden Dokumenten würde ich keine Sekunde zögern, das Ding sogar für den dreifachen Kaufpreis einzusetzen. Aber so?!
Dennoch: letzte Zweifel, ob die Behauptungen des Herren S. bezüglich Zulassungspflichtigkeit stimmen, bleiben. Nach dem Blick auf zwei verschiedene Flachsicherungshalter zeigen: keine e-Nummern...
Gruß,
Ltof
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(Hanlon’s Razor)
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BID = 287672
high_speed Schreibmaschine
Beiträge: 2073
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Ich habe jetzt selber eine Anfrage ans KBA
(Kraftfahrt-Bundesamt) gestellt.
Von Herrn S* werden wir wohl nichts mehr hören.
Ich rate jedem, der auf Schrott aus China reingefallen ist,
das Gleiche zu tun. Wenn ein Prüfzeichen von VDE, GS, TÜV, ...
drauf ist, sich direkt an die Prüfinstitute wenden, ansonst an
eine Behörde. Ansonsten wird sich der sicherheitsgefährdende
Schrott immer mehr vermehren.
Wenn ein Hersteller auf sein Produkt ein CE-Zeichen klebt,
bestätigt er damit, dass es alle relevanten Normen einhält.
Ohne ein CE-Zeichen darf das Produkt in der EU nicht frei
gehandelt werden.
MfG
Holger
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BID = 287692
Ltof Inventar
Beiträge: 9334 Wohnort: Hommingberg
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Zitat : high_speed hat am 6 Jan 2006 19:29 geschrieben :
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Ich habe jetzt selber eine Anfrage ans KBA
(Kraftfahrt-Bundesamt) gestellt.
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Bin sehr gespannt!
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(Hanlon’s Razor)
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BID = 290998
high_speed Schreibmaschine
Beiträge: 2073
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Hier die Antwort des Kraftfahrt-Bundesamtes:
Zitat :
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Sehr geehrter Herr *******,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Fahrzeuge und Fahrzeugteile müssen den internationalen Vorschriften der EU bzw. der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen. Für elektrische/elektronische Bauteile gelten die Regelungen des § 55a StVZO über die elektromagnetische Verträglichkeit von Kraftfahrzeugen und Bauteilen, die zum Einbau in diese bestimmt sind. Der § 55a verweist hinsichtlich der technischen Anforderungen für Pkw z. B. auf die EG-Richtlinie 72/245/EWG.
Die Richtlinie über die elektromagnetische Verträglichkeit beurteilt nur, ob die Komponente in der elektronischen Umwelt zufrieden stellend funktioniert, ohne dabei selbst elektromagnetische Störungen zu verursachen, die für alles in dieser Umwelt unzumutbar wären.
Passive Baugruppen, wie z. B. Zündkerzen, Kabel oder passive Antennen oder einfache Sicherungen, unterliegen dieser Richtlinie daher nicht.
Die StVZO beinhaltet keine weitergehenden speziellen Regelungen für die Nachrüstung bzw. Umrüstung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich passiver elektrischer bzw. elektronischer Komponenten.
Eine Umrüstung der handelsüblichen Schmelzsicherungen gegen Automaten erfolgt, wie übrigens jede andere Umrüstung auch, daher in der Verantwortung des Fahrzeughalters. Die Vorschriften des § 19 Abs. 2 der StVZO (Erlöschen der Betriebserlaubnis) sind zu beachten.
Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
********
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Unabhängig von der Antwort:
Ich frage mich trotzdem, wie dieser Leitungsschutzschalter
entwickelt wurde, wenn es keine Spezifikationen gab, nach
dem man ihm im Anschluss prüft.
Aus der Spezifikation und den Prüfergebnissen, hätte man
ohne weiteres ein Datenblatt erstellen können.
Spezifikation -> Entwicklungsarbeit -> 1. Prototyp ->
Messen/Prüfen -> Entwicklungsarbeit -> 2. Prototyp ->
Messen/Prüfen -> ... -> Produkt mit Datenblatt
MfG
Holger
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BID = 291027
profihifi Gerade angekommen
Beiträge: 2
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Zitat :
| Unabhängig von der Antwort: |
Trotz also nun offizieller Bestätigung,
ich frage mich so langsam warum meine Antworten noch immer in Frage gestellt werden ...
Vielleicht wäre eine Entschuldigung, bzw. eine Richtigstellung angebrachter,
denn verschiedene Aussagen könnte man als unrechtmäßige Schmähkritik auslegen ...
zumal man den Anschein erweckt die Sinuslive-Produkte wären nicht gesetzteskonform.
Schon alleine eine Anspielung oder Andeutung, die so verstanden werden könnte, ist zweifelsfrei rechtswidrig.
Ich will hier aber nicht ´rumstressen, sondern nur ins Bewusstsein rufen, dass wir sehr genau wissen was wir tun.
Im Zweifelsfall entscheiden wir uns ganz klar dafür ein Produkt nicht auf den Markt zu bringen,
anstatt eine fragwürdige Lösung zu verkaufen.
Wir sind natürlich auch weiterhin für Fragen und Anregungen dankbar.
Zitat :
| Ohne ein CE-Zeichen darf das Produkt in der EU nicht frei gehandelt werden. |
Das ist auch eine Falschaussage, offensichtlich begründet durch Unwissen.
Ich hatte es auch schon richtig erklärt,
aber wie schon in vorangegangenen Posts wird meine Meinung, bzw. mein Wissen nicht aktzeptiert. Schade.
Zitat :
| letzte Zweifel, ob die Behauptungen des Herren S. bezüglich Zulassungspflichtigkeit stimmen, bleiben. |
Warum?
Zitat :
| Nach dem Blick auf zwei verschiedene Flachsicherungshalter zeigen: keine e-Nummern...
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Aha, der Groschen ist also schon gefallen ...
Zitat :
| Dennoch behauptet er steif und fest, dass die Qualität dieses Produktes einwandfrei ist. Ich frage mich, wie man sowas behaupten kann, wenn man nicht weiß nach welchen Kriterien sowas entschieden wird.
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Wer sagt dass ich die Kriterien nicht kenne?
Zitat :
| Manche sind in der Leistung echt bescheiden: unter 50 Auslösungen!! |
Und genau aus diesem Grunde verbieten wir den Einsatz als Schalter!
Ich hoffe das "leidige Thema" ist hiermit beendet,
und artet nicht in einer "Ich-möchte-alles-besser-wissen"-Diskussion aus ...
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Zum Ersatzteileshop
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