Ist das ein Baumangel? Im Unterforum Elektroinstallation - Beschreibung: Alles über Installation
Achtung immer VDE beachten !!
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BID = 1028323
f77 Gesprächig
Beiträge: 125 Wohnort: Bielefeld
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Zitat :
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Damit geht der Kunde (Laie!!) natürlich auch davon aus, dass er ein Elektroauto laden kann. In diesem Fall kann er es aber nicht, weil der Hausanschluss ja nicht entsprechend dimensioniert ist. |
Naja ganz korrekt ist das auch nicht. Planerisch/Rechnerisch hätte man das anders machen sollen, nun ist es aber so. Ich würde es einfach mal darauf ankommen lassen. Zum einen muss man ja erstmal sehen, wer sich am Ende des Tages dann wirklich ein E-Auto anschafft und zum anderen entscheidet der tatsächliche Verbrauch (Stichwort intelligente Wallboxes) darüber, ob die Sicherung das packt oder nicht.
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BID = 1028324
IceWeasel Moderator
Beiträge: 2342
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Offtopic :
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Zitat :
Primus von Quack hat am 19 Okt 2017 00:08 geschrieben :
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...verschiedene Hersteller sollen was einheitliches machen...
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Lach nicht so laut, irgendwann wird die Menschheit feststellen müssen, das globale Zusammenarbeit die Zukunft sichert, nicht Geld, Macht und Eigenwilligkeit um jeden Preis.
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Wenn's kracht und zischt, war das nüscht!
Ich bin kein Berufsgutmensch - ich bin nur zivilisiert und weiß, mich zu benehmen. |
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BID = 1028337
frontloop33 Neu hier
Beiträge: 43 Wohnort: München
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Mittlerweile denke ich, dass der Elektroplaner richtig gearbeitet hat.
Die gesamte Installation von Zählerverteilung bis Carport ist so dimensioniert, dass jede Wohneinheit (egal ob beim Bau beauftragt oder nicht) eine Ladeleistung von 11 kW (nach DIN 18015 und VBEW-Auslegung zur Gleichzeitigkeit von ungesteuertem Laden) abrufen kann, ohne dass Komponenten überlastet werden.
Auch hat der E-Planer z.B. in den Hausverteilungen die Ladesteckdosen mit einem Typ-B FI abgesichert, was ja auch zeigt, dass er weiß, worauf es beim Laden von E-Autos ankommt.
Ich denke, dass der Bauträger sich einfach den BKZ gespart hat und deswegen nur 80 A (für 10 Wohneinheiten nach DIN) und nicht 125 A (für 10 Wohneinheiten und 3 Ladeplätze) angemeldet hat.
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BID = 1028374
mlf_by Schriftsteller
Beiträge: 880 Wohnort: Ried
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Im Grunde ist jede vorzeitige Festlegung auf einen Schuldigen ein Eigentor; auf die Art würde man höchstwarscheinlich versehentlich erst ein koordiniertes "austribbeln" erzeugen.
Da geht man m.M.n. besser her, und verschickt zwei (2x 2) Briefe. Einen an den Bauträger, und einen zweiten Brief an die ausführende Elektrofirma.
Mangelmeldung ... mit Fristsetzung von 4 oder 6 Wochen zum liefern einer Ausrede. Anschließend die beiden Ausreden auswerten, hoffen daß die sich darin verplappert haben, oder darin genau den Tip der Woche frei Haus liefern. Und dann ggf. dem jeweiligen anderen die Ausrede vorhalten ... mit nochmaliger Fristsetzung zur Nachbesserung /Behebung.
Danach bliebe nur noch eine Klage z.B. gegen den Bauträger, unter Beiladung des E-Fachbetriebes, übrig.
Der Bauträger hat ja schließlich die Wohnung und das Sondereigentum Carport verkauft. Eine Wohnung ohne Strom wäre /ist nach herrschender Rechtsprechung unbewohnbar (ergo wohl auch unverkäuflich). Im Bezug auf den Carport muß die Rechtsmeinung halt "leicht umgebogen" bzw. erweitert werden auf ´so ist der Carport für ein Elektroauto unbewohnbar´.
Nach obigen müsste also wohl oder übel der Elektrofachbetrieb im Auftrag des Bauträgers gehandelt haben. Der E-Betrieb könnte zumindest nur mit (ggf. auch nur konkluenter) Zustimmung des Bauträgers tätig geworden sein. Allerdings wäre automatisch ebenso noch zu klären, auf welches Konto das Geld für diese Zusatzleistung CEE-Steckdose geflossen ist, und warum auf dieses Konto und nicht auf ein anderes. Dann könnte sich daraus genauso noch eine andere Einschätzung ergeben, nämlich evtl. daß der zu diesem Zeitpunkt ggf. sogar erst ´Wohnungseigentümer in Spe´ mit konkluenter Zustimmung des Bauträgers den Auftrag für die (Fehl-) Installation selbst erteilt hat. Oder, daß der E-Betrieb den Mist alleine verbrochen hat ...
Bei so einer blöden Konstellation würde ich dann nicht auch noch das Fass "Elektroplaner" aufmachen. Denn wem ist der zuzuordnen? Dem Bauträger, dem E-Betrieb, gar dem späteren Wohnungskäufer?
Zusätzlich zu der Würfel-Frage ´wer von den 3 in Frage kommenden Schuldigen ist letztendlich als der Schuldige anzusehen´, sehe ich aber noch ein anderes riesiges Hindernis. Denn zu jeder Klage (und damit automatisch auch zu einem jeden Vorverfahren) muß man erst einmal eine Klagebefugnis haben.
Diese Klagebefugnis sehe ich hier noch in ganz weiter Ferne. Der Bau ist ja aus 2015, und wurde vermutlich irgendwann vom jeweiligen Käufer abgenommen. Riecht schwer nach Fristversäumnis. Außer der Mangel ist erst jetzt aufgefallen (... hier gute Begründung einfügen - warum der eben nicht früher hat auffallen können).
Die Begründung ´elektrotechnischer Laie´ zieht bei Gericht m.W.n. nicht; wer eine 100´000€ -Investition machen kann, von dem kann wohl auch verlangt werden daß er einen Sachverständigen zu Rate zieht /zur Bauabnahme hinzuzieht.
Natürlich ausschließlich meine Meinung ...
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BID = 1028534
Ronnie1958 Schreibmaschine
Beiträge: 1343 Wohnort: Taunusstein
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Zitat :
Primus von Quack hat am 19 Okt 2017 00:08 geschrieben :
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Offtopic :
| ...verschiedene Hersteller sollen was einheitliches machen... |
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Primus von Quack am 19 Okt 2017 0:09 ]
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Offtopic :
| Das tun sie doch schon lange. Die Franzosen haben angefangen, Autos so zu designen, dass man an die vorderen Lampen nur durch die Radkästen kommt. Die Deutschen können das seit einigen Jahren auch Nebelscheinwerfer und Rückfahrscheinwerfer werden dort in den Stoßfängern versenkt, wo sie am ehesten beschädigt werden können |
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