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| 1 - Freiberufliche Tätigkeit als Prüfer elektrischer Anlagen? -- Freiberufliche Tätigkeit als Prüfer elektrischer Anlagen? |
| Servus!
Gemeint war natürlich auch die gewerbliche Tätigkeit als freier Mitarbeiter, nicht die Freiberuflichkeit im Sinne der deutschen Bürokratie, man möge es mir verzeihen.... Warum ich hier frage: Weil es relativ schwierig ist am Wochenende jemanden bei der zuständigen Kammer zu erreichen und es ja sein kann dass es hier jemanden gibt der ein ähnliches Problem hatte und von seinen Erfahrungen berichten kann
An die zuständigen Stellen werde ich mich auf jeden Fall noch wenden denn im Gegensatz zu meinen bisherigen nebenberuflichen Tätigkeiten soll das hier was offizielles werden. Eine Möglichkeit wäre ja die Ausübung eines handwerksähnlichen Gewerbes als Einzelunternehmung nach Anlage B2 der Handwerksordnung. Nur das einzige was da infrage kommt wäre Kabelverleger im Hochbau (dürfen die eigentlich auch Leitungen verlegen oder meckert dann die Kammer ) aber das hat mit meinem Tätigkeitsfeld ja eher wenig zu tun Oder ich melde halt ein Gewerbe als Dienstleister in gebäudetechnischen Belangen an, das umfasst ja so gut wie alles.
@Sam: Ich könnte ja falsch verwendete Aderfarben mittels Airbrush um... |
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