Halogen-Lampe durch LED am E-Bike ersetzen

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Autor
Halogen-Lampe durch LED am E-Bike ersetzen
Suche nach: halogen (964) lampe (10696) led (32379)

    







BID = 1028168

Spültraum

Gerade angekommen


Beiträge: 5
Wohnort: Dresden
 

  


Hallo,

an unserem E-Bike Victoria e-Retro 3.5 möchten wir das Halogen-Leuchtmittel der Vorderlampe durch eine LED ersetzen, damit das Licht heller wird.

Bisher verbaut ist eine Mini-Halogen-Birne HS3 6V 2,4W (Sockel:PX13,5s) von NARVA(68103), die wohl 36 Lumen liefert.

Einbauen möchten wir stattdessen diese LED, die 220 Lumen liefern soll.

Folgende technische Daten stehen in der Bedienungsanleitung:
Akku:
  • Nennspannung 37 V Gleichstrom
Beleuchtung:
  • Nennspannung 6 V Gleichstrom
  • Leistung Scheinwerfer: 3 W
  • Leistung Rücklicht 3 W

Beim einfachen Austauschen der Halogen durch die LED blieb die LED dunkel. Der LED-Verkäufer meinte, dass es an der falschen Polung liegen könnte.
Also vertauschte ich die beiden Kabelstecker an der Vorderlampe. Nun leuchtet die LED zwar, aber zum einen viel schwächer als das bisherige Halogen-Leuchtmittel. Zum anderen leuchtet das LED-Rücklicht nicht mehr.

Testweise baute ich das Halogen-Leuchtmittel wieder ein, wobei ich die Kabelstecker noch immer vertauscht ließ. Das Halogenleuchtmittel funzelte nun nur ganz trübe. Das Rücklicht funktionierte normal. Offensichtlich mag die Schaltung der Beleuchtung nicht, wenn ich die Kabelstecker der Vorderlampe einfach vertausche.

Hat jemand eine Ahnung, woran das liegen könnte und wie ich die LED doch noch vernünftig betreiben kann?

Ich vermute, dass das Problem mit Punkt 5 der LED-FAQ zusammenhängt, aber das ist mir als Nicht-Elektroniker zu hoch.

Gruß, Spültraum

BID = 1028170

Mr.Ed

Moderator



Beiträge: 36016
Wohnort: Recklinghausen

 

  

Dir ist schon klar, daß ein Fahrrad ein Fahrzeug und keine Taschenlampe ist?
Somit unterliegt auch die Beleuchtung den Bestimmungen der Stvzo.
Ein ersetzten der Lampe ist so ohne weiteres nicht zulässig.

Mehr Licht erreichst du so auch nicht, da der Reflektor und die Streuscheibe auf die Halogenlampe ausgelegt sind. Dazu müßte man den ganzen Scheinwerfer tauschen.
Es gibt seit Jahren zugelassene LED-Scheinwerfer. Da muß man nicht mit illegalen Umbauten durch die Gegend blenden und andere Verkehrsteilnehmer gefährden!

Beim Auto wird ja auch aus dem veralteten H4-Scheinwerfer kein moderner LED-Scheinwerfer, nur weil man eine chinesische LED einbaut.

Die LED-FAQ hat damit recht wenig zu tun, diese Lampe ist ja keine reine LED sondern eine LED-Lampe. Vorwiderstand usw. sind da bereits drin.



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-=MR.ED=-

Anfragen bitte ins Forum, nicht per PM, Mail ICQ o.ä. So haben alle was davon und alle können helfen. Entsprechende Anfragen werden ignoriert.
Für Schäden und Folgeschäden an Geräten und/oder Personen übernehme ich keine Haftung.
Die Sicherheits- sowie die VDE Vorschriften sind zu beachten, im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Mr.Ed am 16 Okt 2017 13:11 ]

BID = 1028171

Offroad GTI

Urgestein



Beiträge: 12634
Wohnort: Cottbus


Zitat :
stattdessen diese LED, die 220 Lumen liefern soll.

Laut der technischen Beschreibung müsste das Teil über eine interne Strombegrenzung verfügen, anderenfalls wäre ein Betriebsspannungsbereich von 3,2 bis 9V nicht möglich. Bei 9V Eingangsspannung würden dann aber etwa 6W Verlustleistung anfallen (wenn man von etwa 3V Nennspannung für die LED ausgeht), und das ist bei dieser kleinen Bauform doch recht viel

Ist alles in allem also ein ziemlich suspektes Teil.




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Theoretisch gibt es zwischen Theorie und Praxis keinen Unterschied. Praktisch gibt es ihn aber.

BID = 1028172

Ltof

Inventar



Beiträge: 9255
Wohnort: Hommingberg

Da ist sogar ein ausgewachsener DC/DC-Wandler im Sockel. Ich hab mehrere alte Taschenlampen mit solchen Leuchtmitteln ausgestattet.

Vermutlich ist beim Verpolen des Scheinwerfers irgendwo ein Kurzschluss entstanden. Z.B. wenn ein Teil der Lichtanlage Kontakt zum Rahmen hat. Man hätte ja auch vorher mal messen können, ob in der Mitte plus ist. Im Rad selbst müsste auch ein DC/DC-Wandler sein, der die Spannung von 37 auf 6 Volt herabsetzt. Vielleicht mögen sich die beiden Wandler einfach nur nicht und bringen sich gegenseitig aus dem Tritt.

Ich verstehe den Ansatz ohnehin nicht, ein so teures Leuchtmittel zu kaufen, um einen nicht zugelassenen Scheinwerfer daraus zu machen. Ab 15,- bekommt man schon ganz brauchbare LED-Fahrradscheinwerfer. Ich habe an verschiedenen Rädern einen Axa Pico 30 Switch und einen Trelock LS593. Beide mit Standlicht und um ein Vielfaches heller als eine alte Halogenfunzel und sie funktionieren an Gleich- und Wechselspannung.

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„Schreibe nichts der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist.“
(Hanlon’s Razor)

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Ltof am 16 Okt 2017 13:58 ]

BID = 1028174

Goetz

Schreibmaschine

Beiträge: 1928
Wohnort: Dresden
Zur Homepage von Goetz


Zitat :
Ltof hat am 16 Okt 2017 13:49 geschrieben :

....Im Rad selbst müsste auch ein DC/DC-Wandler sein, der die Spannung von 37 auf 6 Volt herabsetzt....


Und meine sagt mir, daß der bei dem Experiment in die ewigen Jagdgründe eingegangen ist. Deshalb ist die Halogenbirne nun auch duster.

BID = 1028175

Mr.Ed

Moderator



Beiträge: 36016
Wohnort: Recklinghausen

Ich hatte das so verstanden, das die Halogenlampe nun wieder funktioniert, nachdem die Stecker nicht mehr vertauscht sind.
Kurzschluss bei vertauschtem Stecker kann durchaus hinkommen, traditionell wird ja bei Fahrrädern der Rahmen als Leitung mißbraucht und der Dynamo liefert Wechselspannung.

Letztendlich ein klassischer Fall, warum einfach, günstig und legal, wenn es auch kompliziert, teuer und illegal geht


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BID = 1028178

Goetz

Schreibmaschine

Beiträge: 1928
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Tja, da müsste sich der TE mal äußern, aber den haben wir mit unserer "Besserwisserei" bestimmt verärgert.....

BID = 1028183

Ltof

Inventar



Beiträge: 9255
Wohnort: Hommingberg


Zitat :
Mr.Ed hat am 16 Okt 2017 15:21 geschrieben :

... traditionell wird ja bei Fahrrädern der Rahmen als Leitung mißbraucht ...

Das war wenigstens eindeutig. Bei modernen Rädern wird nur noch mit zwei Adern verlegt; manchmal mit und manchmal ohne Masseverbindung. Das kommt ganz auf die verwendeten Komponenten an. Da kommt Freude auf, wenn z.B. irgendwo Masse geschaltet ist. Da gibt's Effekte, wie man sie nur von verbastelten PKW-Anhängern kannte.

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[ Diese Nachricht wurde geändert von: Ltof am 16 Okt 2017 16:42 ]

BID = 1028184

Mr.Ed

Moderator



Beiträge: 36016
Wohnort: Recklinghausen


Zitat :
den haben wir mit unserer "Besserwisserei" bestimmt verärgert.....


Besser er erfährt es so, daß seine Idee so nicht den Vorschriften entspricht, als von der "Rennleitung". Die werden nun im Herbst definitiv wieder Jagd auf un- oder falsch beleuchtete Zweiräder machen. Nur ist die Info dann kostenpflichtig.


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BID = 1028192

Spültraum

Gerade angekommen


Beiträge: 5
Wohnort: Dresden


Zitat :
Goetz hat am 16 Okt 2017 15:29 geschrieben :

... verärgert.....

Nur ein wenig. Die themenfremde Schlaumeierei hilft ja nicht, mein Problem zu klären.

Wäre mir die verkehrsrechtliche Lage unklar, hätte ich eher in einem diesbezüglichen Forum nachgefragt. Vermutlich sind die meisten blendenden Fahrradscheinwerfer zwar bauartgenehmigt, wurden aber vom Fahrer falsch eingestellt und er bemerkt es noch nicht einmal.

Ob meine neue LED mit dem alten Reflektor und der Streuscheibe harmoniert, fände ich heraus, sobald der LED die beworbenen 220 Lumen entströmen.

Dass es sehr helle, bauartgenehmigte LED-Lampen für Fahrräder zu kaufen gibt, weiß ich, denn ich habe und nutze eine solche für meine anderen Fahrräder.

Allerdings komponierte der Hersteller Victoria mit dem e-Retro 3.5 ein stilistisch unvergleichlich konsistentes E-Bike. Mit ein wenig ästhetischem Grundgefühl wird klar, dass man an diesem Gebrauchskunstwerk nur eine stilistisch passende Vorderlampe verbauen darf. Andernfalls riskiert man Konflikte mit der Sittenpolizei und mit der Fahrerin des E-Bikes

Eine zu diesem E-Bike stilistisch passende LED-Vorderlampe mit Angabe des Lichtstroms fand ich noch nicht. Ich freue mich über Empfehlungen. Deshalb riskierte ich 15,95 € für eine LED mit P13.5s-Sockel. Es geht als nicht um "günstig" & "legal", sondern um Kunst, also die Kunst, Ästhetik und Funktion zu vereinen.

Zurück zum Thema & vielen Dank für die fachlichen Hinweise:
Die Elektrik und alle Lampen funktionieren nach wie vor fehlerfrei, wenn ich die beiden Kabelstecker an der Vorderlampe wieder wie ursprünglich anstecke.

Das E-Bike hat keinen Dynamo. Wenn der Akku leer ist, leuchten auch keine Lampen mehr.

Ob trotz der beiden verlegten Adern auf dem Rahmen Masse geschaltet ist, könnte ich mal herausfinden. Ich komme aber wohl erst am Wochenende wieder an das E-Bike. Fraglich ist, ob mir diese Erkenntnis hilft, die LED am E-Bike so zu betreiben, dass ihr die beworbenen 220 Lumen entströmen.

BID = 1028195

Mr.Ed

Moderator



Beiträge: 36016
Wohnort: Recklinghausen

Deine Wahl!
Dann ist das Thema hier erledigt, da nicht konform mit den Forenregeln.

Zur Erinnerung: Fragen zu Umbauten an Fahrzeugen, die den Vorschriften der StVZO unterliegen, werden nur beantwortet, wenn aus der Fragestellung hervorgeht, dass die o.g. Bestimmungen nicht verletzt werden. Andere Anfragen werden ebenfalls kommentarlos gelöscht.

Auch wenn du es offenbar cool findest andere Verkehrsteilnehmer zu blenden, sofern nur die Ästhetik stimmt, wir finden das alles andere als toll und Unterstützen solche Aktivitäten nicht.

Noch letzte Worte bevor das Schloss zufällt?

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-=MR.ED=-

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BID = 1028196

Ltof

Inventar



Beiträge: 9255
Wohnort: Hommingberg

Sowas geht nicht?
https://www.amazon.de/B%C3%BCchel-S.....GR11A

Wenn da steht, dass der für Nabendynamo ist, heißt das nur, dass er einen eigenen Schalter mitbringt. Ansonsten müsste man dauernd einen Wheelie machen, wenn das Licht aus sein soll. Ob so ein Scheinwerfer mit der Versorgung des E-Bikes spielt, weiß ich natürlich nicht.

Jedenfalls kannst Du Dein Leuchtmittel mal mit drei oder vier Batterien testen. Ich habe von meinen Taschenlampen-Aktionen genau so ein Leuchtmittel testweise in einen alten Fahrradscheinwerfer gebaut. So hell wie die modernen Scheinwerfer ist das nicht, heller als eine Halogenlampe schon. Das ist ein übler Blender, weil oben im Strahl der Hell/Dunkel-Übergang sehr weich ist. Das bekommt man kaum eingestellt, ohne den Gegenverkehr zu blenden.

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(Hanlon’s Razor)

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Ltof am 16 Okt 2017 19:19 ]

BID = 1028204

Spültraum

Gerade angekommen


Beiträge: 5
Wohnort: Dresden


Zitat :
Ltof hat am 16 Okt 2017 19:16 geschrieben :

Sowas geht nicht?
https://www.amazon.de/B%C3%BCchel-S.....GR11A
...
Ob so ein Scheinwerfer mit der Versorgung des E-Bikes spielt, weiß ich natürlich nicht.

Danke. Das könnte ich mal probieren.

BID = 1028205

Spültraum

Gerade angekommen


Beiträge: 5
Wohnort: Dresden


Zitat :
Mr.Ed hat am 16 Okt 2017 19:08 geschrieben :

Deine Wahl!
... wenn du es offenbar cool findest andere Verkehrsteilnehmer zu blenden, ...

Woraus ist ersichtlich, dass ich es cool finde, andere Verkehrsteilnehmer zu blenden? Als passionierter Radfahrer hasse ich das Blenden geradezu (Achtung! Hasskommentar).

Ich möchte keine blendende Lampe im öffentlichen Straßenverkehr verwenden. Ich möchte lediglich eine Lampe umbauen. Das ist nicht illegal. Erst, wenn ich damit im Bereich der StVO fahre, würde es illegal. Wenn aber bereits der Umbau nicht konform zu den Regeln dieses Forums erscheint, dann kannst du die Diskussion gern schließen und meinetwegen auch löschen.

BID = 1028210

IceWeasel

Moderator

Beiträge: 2342

§67 Abs 6 der StVZO sieht Leuchtmittelalternativen definitv nicht vor.

Nicht öffentlicher Straßenverkehr - wozu dann der Aufriß über Ästhetik und Kunst, wenn das Ding ohnehin im Wald steht?

Nicht besonders glaubwürdig, aber ich diskutiere da auch nicht drüber.

_________________
Wenn's kracht und zischt, war das nüscht!

Ich bin kein Berufsgutmensch - ich bin nur zivilisiert und weiß, mich zu benehmen.


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