Verantwortliche Elektrofachkraft widerrufen?

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Autor
Verantwortliche Elektrofachkraft widerrufen?

    







BID = 870911

Funkndraza

Gerade angekommen


Beiträge: 4
 

  


Hallo Forenuser,

ich bin Elektrotechniker bei einem Unternehmen mit ca. 250 Mitarbeitern, und bin im Bereich Vorrichtungs- und Anlagenbau tätig.
Vor kurzem hat mich mein Vorgesetzter darauf angesprochen, ob ich die Tätigkeit als "verantworliche Elektrofachkraft" übernehmen möchte.
Aus Unwissenheit was da überhaupt auf mich zukommt, hab ich den Vertrag unterschrieben.
Hab ich irgendeine Möglickeit, dies zu widerrufen?

MfG Funkndraza

BID = 870922

prinz.

Moderator

Beiträge: 8923
Wohnort: Gifhorn und Wolfenbüttel
Zur Homepage von prinz. ICQ Status  

 

  


Zitat :
Hab ich irgendeine Möglickeit, dies zu widerrufen?

Hm wenn Du dir das Leben nimmst ist der Vertrag ungültig geworden
aber nicht in oder auf dem Weg zur Firma machen sonst ist das ein
Arbeitsunfall und der bringt viel Schreiberei
Oder einfach Kündigen

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Nur für nicht Mutige
1.Freischalten
2.Gegen Wiedereinschalten sichern
3.Spannungsfreiheit allpolig feststellen
4.Erden und kurzschließen
5.Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken

[ Diese Nachricht wurde geändert von: prinz. am 28 Jan 2013 20:49 ]

BID = 870923

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17417

http://www.elektrofachkraft.de/fach.....raft/
Und bevor man etwas Unterschreibt sollte man Vorher alles Klären.

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Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!

BID = 870925

Funkndraza

Gerade angekommen


Beiträge: 4

Ich habs fast befürchtet.
Sowas passiert mir sicherlich kein zweites mal. Aber einmal ist leider einmal zu viel.

BID = 870931

prinz.

Moderator

Beiträge: 8923
Wohnort: Gifhorn und Wolfenbüttel
Zur Homepage von prinz. ICQ Status  

Und nu?
Kündigung oder Selbstmord


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BID = 870932

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17417

Da gibt es nur Drei Möglichkeiten!
Erstens Fachlich dafür ungeeignet (zu große Wissenslücken)
Zweitens persönlich Ungeeignet (Reines Nervenbündel, und in der Hose einen Kupferbolzen)
Dritte Möglichkeit Durchbeißen und den Hosenboden wetzen


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BID = 870933

winnman

Schreibmaschine



Beiträge: 1616
Wohnort: Salzburg

Ab jetzt musst den in den Papierkrieg eintreten

Alles was du feststellst möglichst beweiskräftigt niederschreiben und beweiskräftig an deine Vorgesetzten weitergeben!

und studieren wahrscheinliich auch in deiner Freizeit.

Hoffentlich wird das auch finaziell irgendwie abgegolten, da würde ich mal bevor du entsprechend den E-Vorschriften lästig wirst gleich mal nachverhandeln.

BID = 870951

Funkndraza

Gerade angekommen


Beiträge: 4

Das Nachverhandeln wird sich als schwierig erweisen, wenn man schon mal unterschrieben hat.
Die einzige Möglichkeit erscheint mir, dass ich fachlich ungeeignet bin, da ich bei VDE-Vorschriften nicht wirklich den Durchblick habe.
Oder sollte ich doch den Ratschlägen von prinz. folgen

BID = 870980

winnman

Schreibmaschine



Beiträge: 1616
Wohnort: Salzburg

Der Durchblick spiegelt sich nach oben nur durch deine vorgelegten Ausbildungsunterlagen ab (und das begreifen dort nicht alle).

Falls du keine vernünftige Ausbildung nachweisen kannst wäre das natürlich ein Grund für dich da zurückzutreten (das wird aber auch dann entsprechende Konsewuenzen haben )

BID = 870988

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17417


Offtopic :
Wenn Du Prinz folgst dann nimm dir einen Strick und erschieße dich damit oder werfe dich hinter einen fahrenden Zug. "Bist Du Deines Lebens nicht mehr froh dann SAUFE H2O"


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BID = 871071

2N3055

Schreibmaschine



Beiträge: 1383
Wohnort: Sulzbach (Ts.)

Ich glaube jetzt nicht, daß Funkndraza die meisten der bisherigen Antworten weiterhelfen.
Für mich klingt das so, als hätte er (sie?) ernste Bedenken, ob er den Anforderungen gewachsen ist.

Funkndraza, es gibt noch mehr vEFK im Land als nur Dich, und die kriegen ihren Job alle irgendwie geregelt. Ich nehme mal an, Du bist auch nicht dümmer, außerdem halten Dich Deine Vorgesetzten für den geeigneten Mann/Frau.
Was an Wissen fehlt, kannst Du Dir erwerben wie jeder andere. Notfalls gibt´s ja noch dieses (und andere) Foren.

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Wo kommt nur dieses "eingeschalten" her, aus Neufünfland?
Entweder "einschalten" oder "eingeschaltet"!

BID = 871177

Lightyear

Inventar



Beiträge: 7911
Wohnort: Nürnberg

Jemanden für "geeigent" zu halten, kann aber auch niedere Beweggründe haben...
Nämlich z.B. bewusst jemanden auszusuchen, der "nicht aufmuckt" und zu allem Ja und Amen sagt. Wie das mit der Verantwortung dann aussieht, kommt nicht zuletzt auf den Text der Bestellungsurkunde an...

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Gruß aus Nürnberg,


Lightyear


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Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!

BID = 871197

powersupply

Schreibmaschine



Beiträge: 2921
Wohnort: Schwobaländle


Zitat :
Lightyear hat am 29 Jan 2013 20:03 geschrieben :
Wie das mit der Verantwortung dann aussieht, kommt nicht zuletzt auf den Text der Bestellungsurkunde an...


Hinsichtlich der Weisungsbefugnis lässt aber die Bestimmung der vEFK keinerlei Handlungsspielraum zu!
Da kann der Chef dann meckern so viel er will. Mal abgesehen von einer möglichen Entlassung der vEFK.

powersupply

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powersupply
Es gibt 10 Arten von Menschen. Solche die Binärtechnik verstehen und die anderen.

BID = 871205

Lightyear

Inventar



Beiträge: 7911
Wohnort: Nürnberg

Dass eine vEFK wirklich weisungsfrei gestellt wird, habe ich bislang noch sehr selten erlebt...
Zumeist ist man bestenfalls auf dem Paper weisungsfrei, sobald man aber mal davon Gebrauch machen will / muss, zeigt sich, wieviel der Fetzen dann Wert war...

Theorie und Praxis klaffen in kaum einem Feld so eklatant voneinander ab, wie beim Thema vEFK.

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Lightyear


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BID = 871235

winnman

Schreibmaschine



Beiträge: 1616
Wohnort: Salzburg

Drum meine Anspielung auf den Papierkrieg!

Wenn du dem Verantwortlichen eine Sachverhaltsdarstellung schickst (Nachweislich) in der auf die Fehler und die Missachtung der entsprechenden Vorschriften verwiesen ist, dann kann der gar nicht mehr aus der Spur hüpfen, vor allem wenn du das ganze noch informativ an Betriebsrat und ev andere Stellen schickst. (Je nach Betriebsgröße und Struktur musst du selber entscheiden an wen aller).

Tut sich nichts, dann gibts in A auch noch das Arbeitsinspektorat, in D wirds wohl ähnliches geben! Auch Anonyme Hinweise beweirken da oft Wunder!

Also vorerst mahl um den der Verantwortung entsprechenden Lohn verhandeln, dann verantwortungsvoll die Augen aufmachen und nicht einschüchtern lassen!

Kopf hoch! Das wird schon.
Kopfe in den Sand wird aber definitv nichts!


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