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Was ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage? |
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BID = 804676
Topf_Gun Schreibmaschine
Beiträge: 1236
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Hallo an Alle
Wann ist der Zeitpunkt (für die Vergütung laut EEG), ab der die anlage in Betrieb ist?
- Erster Strom ins Netz (also nach Zählermontage)
oder
- Ab dem Zeitpunkt des Messstellenantrages
oder
-Fertigmeldung an EVU
Was, wenn das EVU es nicht mehr schafft, in diesem Jahr die Zähler zu montieren?
Wie würdet ihr § 21 EEG interpretieren?
§ 21 Vergütungsbeginn und -dauer
(1) Die Vergütungen sind ab dem Zeitpunkt zu zahlen, ab dem der Generator erstmals Strom ausschließlich aus Erneuerbaren Energien oder Grubengas erzeugt und in das Netz nach § 8 Abs. 1 oder Abs. 2 eingespeist hat oder der Strom erstmals nach § 33 Abs. 2 verbraucht worden ist.
(2) Die Vergütungen sind jeweils für die Dauer von 20 Kalenderjahren zuzüglich des Inbetriebnahmejahres zu zahlen. Abweichend von Satz 1 sind die Vergütungen für Strom aus Anlagen nach § 23 Abs. 3 für die Dauer von 15 Jahren zuzüglich des Inbetriebnahmejahres zu zahlen. Beginn der Frist nach Satz 1 oder 2 ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Generators, unabhängig davon, ob er mit Erneuerbaren Energien, Grubengas oder sonstigen Energieträgern in Betrieb genommen wurde.
Gruß und Danke
Topf_Gun
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nur verborgtes Werkzeug nicht!
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Topf_Gun am 19 Dez 2011 10:02 ] |
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BID = 804681
Ltof Inventar
Beiträge: 9255 Wohnort: Hommingberg
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Ein Bekannter hat letztes Jahr Ende Oktober eine Photovoltaikanlage auf den letzten Drücker (vor Änderung der Einspeisevergütung) installieren lassen. Offenbar reichte es, die Betriebsbereitschaft der Anlage zu dokumentieren. Eingespeist konnte zu dem Zeitpunkt noch nichts werden. Wie die Betriebsbereitschaft genau festgestellt wurde, weiß ich nicht mehr. Das könnte das Display des Einspeise-Wechselrichters oder ein separates Messgerät der installierenden Firma gewesen sein.
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„Schreibe nichts der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist.“
(Hanlon’s Razor) |
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BID = 804751
Topf_Gun Schreibmaschine
Beiträge: 1236
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Es gibt ja verschiedene Zeitpunkte:
Antrag auf Zählerwechsel (für den Verbrauchs/Einspeisezähler)
Antrag auf die neue Messtelle (für den Erzeugungszähler)
Fertigmeldung ans EVU
Zählermontage/Erster Strom
Der Elektriker meint, es gilt der Zeitpunkt der Fertigmeldung ans EVU.
Wenn es nur um die Stromerzeugung geht und am 31.12 kein Erzeugugszäher da ist, wird er halt gebrückt und ungezählt eingespeist. (+Zeugen und Photos)
Gruß Topf_Gun
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BID = 804755
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17417
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Doppelpost gelöscht
[ Diese Nachricht wurde geändert von: der mit den kurzen Armen am 19 Dez 2011 17:06 ]
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BID = 804756
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17417
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Zitat :
| § 21 Vergütungsbeginn und -dauer
(1) Die Vergütungen sind ab dem Zeitpunkt zu zahlen, ab dem der Generator erstmals Strom ausschließlich aus Erneuerbaren Energien oder Grubengas erzeugt und in das Netz nach § 8 Abs. 1 oder Abs. 2 eingespeist hat oder der Strom erstmals nach § 33 Abs. 2 verbraucht worden ist. |
Und Zähler sowie Einspeisung ins Netz gibt es es erst nach Fertigmeldung ans EVU.
Ein Anschluss ans Netz ohne Zähler ist unzulässig !!
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Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!
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BID = 804759
Topf_Gun Schreibmaschine
Beiträge: 1236
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Die Anlage ist fertiggemeldet ans EVU. Die Frage ist nur, schafft es ein Zählermeister bis zum 31.12. Sonnenuntergang einen Zähler anzuschließen und den Bisherigen Zähler zu tauschen.
Gruß Topf_Gun
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BID = 804772
Dani CEE Stammposter
Beiträge: 264
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Link
Du musst nur den Generator Inbetriebnahmen, theoretisch reicht eine Glühbirne die Leuchtet (3x230V/100W in Reihe)
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BID = 804777
Topf_Gun Schreibmaschine
Beiträge: 1236
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Wenn ich das Schreiben also richtig verstehe, an jeden der beiden Strings ausreichend Glühobst?
Das ist machbar!
Gruß Topf_Gun
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BID = 804842
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Exakt so ist es:
Als Inbetriebnahme im Sinne des EEG gilt der Zeitpunkt, an dem die Anlage erstmals elektrische Energie geliefert hat.
Es ist NICHT Bedingung, daß diese Energie gezählt oder ins öffentliche Netz eingespeist wird.
Es muß auch nicht Wechselspannung sein.
Da die verwendeten Wechselrichter bei PV-Anlagen weit überwiegend nicht für Inselbetrieb geeignet sind, macht man das sinnvollerweise aus der Gleichspannungsseite.
Also passendes Glühobst anschließen, dessen Aufleuchten protokollieren und das vorzugsweise vom Eli abzeichnen lassen.
Es genügt ein ganz kurzer Betrieb. Danach kann die Anlage bis zum Setzen der Zähler wieder außer Betrieb bleiben.
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"
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BID = 804950
un23 Stammposter
Beiträge: 399 Wohnort: Neckartenzlingen
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Zitat :
sam2 hat am 19 Dez 2011 21:06 geschrieben :
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Es genügt ein ganz kurzer Betrieb.
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Dann reicht ja auch ein Glüobst
Duck und Weg
un23
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BID = 805013
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Offtopic :
| Ja. Eines pro Strang!
Selbst die Bemessungsspannung ist nicht wesentlich. Hauptsache, man sieht das kurze Aufleuchten, bevor sich die große Rauchwolke bildet und einem die Splitter entgegenfliegen... :80: |
Knapp 1000V bei Stromlieferfähigkeit von (je nach Anlagengröße) einigen Ampere geben schon ein nettes Feuerwerk. Daher Sicherung nicht vergessen!
[ Diese Nachricht wurde geändert von: sam2 am 20 Dez 2011 16:26 ]
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BID = 805445
ergster Stammposter
Beiträge: 379 Wohnort: Nähe Dortmund
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BID = 805487
Topf_Gun Schreibmaschine
Beiträge: 1236
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8A Kurzschlussstrom und 30V pro Modul (9 und 18 Module in Reihe).
Also 3*75W in Reihe
Zahnarzt kam dazwischen, Morgen wird es aber durchgezogen, Photos kommen noch.
Gruß Topf_Gun
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BID = 805658
Topf_Gun Schreibmaschine
Beiträge: 1236
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Hier die versprochenen Photos.
Das EVU ist (laut telefonischer Auskunft) aber mit der Fertigmeldung zufrieden.
Das ganze bei trüben Himmel
Gruß Topf_Gun
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[ Diese Nachricht wurde geändert von: Topf_Gun am 23 Dez 2011 12:31 ]
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BID = 805750
high_speed Schreibmaschine
Beiträge: 2073
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Wenn Du den Zählermonteur entführt hättest, könntest Du mit der Zeitung zeigen,
das es Ihm an dem Tag noch gut ging. Hier ist die Dokumentation aber gerade
anders herum. An alte Zeitungen kommt man einfacher als an zukünftige.
Aber mit dem Hochladen auf den Server müssen die Bilder zumindest vor dem
Hochladen entstanden sein.
Ich frage mich gerade, warum SAM2 noch nichts zu der Kontaktierung der
Prüfeinrichtung geschrieben hat. Warum sind die Enden noch offen, nachdem der
Generator angeschlossen worden ist? Ich hatte die Leitungen schon beidseitig mit
Steckvorrichtungen versehen, bevor die Module aufs Dach gelegt worden sind.
An alle: Nicht nachmachen!
MfG
Holger
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George Orwell 1984 ist nichts gegen heute.
Der Überwachungsstaat ist schon da!
Leider lernen die Menschen nicht aus der Geschichte,
ansonsten würde sie sich nicht andauernd wiederholen.
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