Verbindungsleitung Zähler UV

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Autor
Verbindungsleitung Zähler UV

    







BID = 128856

wanders

Gerade angekommen


Beiträge: 10
 

  


Hallo zusammen,

Gegeben: Ich gelernter Energieelektroniker Fachrichtung Anlagentechnik, aber schon 2 Jahre nach der Ausbildung Beruf gewechselt und nunmehr 10Jahre nichts mehr mit E-Installation zu tun gehabt.
Einfamilienaus 1973, Umbau zum Zweifamilienhaus 2003/04. EG blieb unverändert. OG und DG wurden neu erstellt, auch die E-Installation.
Verbindungsleitung:
Zähler -> UV OG: 16mm² 8m
Zähler -> UV DG: 16mm² 12m

so weit so gut. Das dumme ist nur, daß bei der Leitung zum UV OG ca. 2m und zum UV DG 4m in einer Wärmegedämmten Wand verlaufen. Im HAK befinden sich 63A Diazed Sicherungen und die E-Installation ist ja für 63A auch auszulegen. Laut Tabelle Strombelastbarkeit für Verlegeart A2 bei 30° sind 52A erlaubt. Bei 25° währen es dann 52*1,06=55,12A was aber auch noch zu wenig ist. Ein austausch der Leitungen mit 25mm² ist leider nicht mehr möglich. Wäre es daher zulässig ein Vorsicherung von 50A zu installiren? Wiederspricht zwar der Auslegung auf 63A. Oder muß ich die Wände in denen die Leitung läuft nochmal aufmachen und die Dämmung entfernen. Was für einer Verlegeart entsricht das dann, bei Verlegung in der Wand ohne Dämmung? C? Da wären dann 63A bei 16mm² OK.

Gruß Thilo

BID = 128913

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

 

  

Hallo Wanders,

erstmal Willkommen im Forum!

Ist denn die Dämmung nachträglich hinzugekommen oder waren die Wände schon so, als verlegt wurde?

Gibt es Schalter und/oder Sicherungen unterhalbh oder oberhalb des Zählers (ggf. verplombt)?

Dann sehen wir weiter.

Welche größeren Verbraucher gibt es in den beiden Anlagen?


Gruß,
sam2



_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

BID = 129359

wanders

Gerade angekommen


Beiträge: 10

Hallo Sam2,

>erstmal Willkommen im Forum!

Danke.

>Ist denn die Dämmung nachträglich hinzugekommen oder waren die Wände schon so, als verlegt wurde?

Ist ja alles neu gemacht worden, zuerst wurden Leitungen gelegt, dann kam die Dämmung rein. Ich geb ja zu hier nicht aufgepaßt zu haben als ich 16mm² verlegt habe.

>Gibt es Schalter und/oder Sicherungen unterhalbh oder oberhalb des Zählers (ggf. verplombt)?

Unterhalb des Zählers ein Hauptschalter. Und davor 63A Diazed im HAK. Nach dem Zähler dann erst die Sicherungen im UV. Ich dachte ich könnte jetzt nach dem Zähler jeweils jede Zuleitung zum UV mit 3*50A Diazed absichern. Somit wäre der Leitungsschutz gegeben. Aber es entspricht doch nicht ganz den Vorschriften, da alles für 63A auszulegen wäre? Oder doch nicht?
Verplombt ist mitlerweile nichts mehr, mußten entfernt werden, da als das Dach ab war es in der ersten Nacht geregnet hatte und einen Kurzschluß im Hauptschalter vor dem Zähler verursachte. Wasser lief in den Zählerkasten rein. Dabei lösten die 63A Diazed Sicherungen im HAK aus. Der damalige Elektriker der den Kurzschluß beseitigt hatte, hat es bis heute nicht verplombt und ich wollte das erstmal so lassen, bis der Bau komplett abgeschlossen ist. Man weis ja nie, wann man da nochmal dran muß.

Eine Frage wäre vielleicht noch von Interesse. Da das Haus ursprünglich ein Einfamilienhaus war, gibt es ja nur einen Zähler und die Sicherungen des EG befinden sich mit im Zählerkasten. Bei Einfamilienhäuser ja zulässig. Da aber jetzt ein Zweifamilienhaus draus wurde. Müßte man ja 2 Zähler installieren. Wir wollen aber alles vorerst noch über einen Zähler laufen lassen (beide Wohnungen), zumindest solange mein Vater die Wohnung im EG und ich die Wohnung im OG/DG bewohne. Ist das überhaupt zulässig?

>Welche größeren Verbraucher gibt es in den beiden Anlagen?

Im DG keine, nur 2 Kinderzimmer Bad und eine Lüftungsanlage. Die Lüftungsanlage braucht aber soweit ich weis nicht über 200W.
Im OG übliche Wohnungseinrichtung. Küche mit den größten Verbrauchern, Herd 10kW, Wasserkocher, Spühlmaschine usw.

Gruß Thilo


[ Diese Nachricht wurde geändert von: wanders am 18 Nov 2004  7:52 ]

BID = 130874

wanders

Gerade angekommen


Beiträge: 10

Tach zusammen,

wirklich keiner einen Vorschlag?

Gruß Thilo

BID = 130913

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Halo Thilo,

immer mit der Ruhe, andere Fragesteller wollen schließlich auch bedient werden!

Also:
Es ist möglich, zulässig und sinnvoll, die Steigleitungen in der von Dir beschriebenen Weise abzusichern. Nimm dazu aber besser Neozed-Sicherungen oder noch besser einen Neozed-Lasttrenner. Je 35 A oder 40A wären bestimmt ausreichend.

Damit ist der Betrieb abgesichert, so daß diesbezüglich nichts passieren kann.

Die geforderte Mindest-Belastbarkeit der Leitung erreichst Du damit natürlich nicht. Aber da es eine Bestandsanlage ist, dürfte das Risiko, daß das EVU dies bemängelt, sehr gering sein. In der Praxis hat es keine Bedeutung, dient nur der Vorsorge für evtl. spätere Erhöhungen der benötigten Leistung. Wichtig ist, daß der Mindestquerschnitt von 10mm² erreicht wird, das ist ja gegeben.
Ich würde es daher so belassen und diese Absicherung nachrüsten.


Was die Frage getrennter Zähler angeht:
Solange es eine gemeinsame Kundenanlage ist und die Leistungsfähigkeit des Zählers ausreicht, ist egal, aus wievielen "Wohnungen" sie besteht.
Wenn jetzt umgebaut wird, ist es aber sehr empfehlenswert, gleich alles so auszulegen und vorzubereiten, daß später eine Trennung ganz einfach durch Einbau eines zweiten Zählers durchgeführt werden kann.

Hierzu gibt es einiges zu beachten.

Frage:
Erdverkabelte Zuleitung oder Freileitung?
Wo befindet sich der Hausanschlußkasten?
Netzform?
Wo befindet sich der bisherige Zähler? Wo befinden sich jetzt die Unterverteilungen ?
Gibt es einen Hauptpotentialausgleich? Erder?
Wieviele Adern haben Deine 16mm²-Leitungen?
Welche Belastbarkeit hat der Zähler (Angabe wie z.B. "10(30)A")?

Dann sehen wir weiter.


Gruß,
sam2

BID = 131353

wanders

Gerade angekommen


Beiträge: 10

Hallo Sam

>immer mit der Ruhe, andere Fragesteller wollen schließlich auch bedient werden!

Entschuldigung, wollte nicht aufdringlich sein.

>Wenn jetzt umgebaut wird, ist es aber sehr empfehlenswert, gleich alles so auszulegen und vorzubereiten, daß später eine Trennung ganz einfach durch Einbau eines zweiten Zählers durchgeführt werden kann.

Das hätte zur Folge, daß ein komplett neuer Zählerschrank her muß, welches ich eigentlich erstmal vermeiden wollte. Wir werden sehen.

>Erdverkabelte Zuleitung oder Freileitung?

Erdverkabelte Zuleitung.

>Wo befindet sich der Hausanschlußkasten?

Im Keller.

>Netzform?

TN-C bzw ab Zähler TN-S

>Wo befindet sich der bisherige Zähler? Wo befinden sich jetzt die Unterverteilungen ?

Der bisherige Zähler ist im EG im Flur/Treppenhaus. Der Unterverteiler des EG ist im Zählerkasten integriert. Die Unterverteiler OG und DG befinden sich auf dem entsprechenden Stockwerk weitestgehend zentral im Haus.

>Gibt es einen Hauptpotentialausgleich? Erder?

Ja. Fundamenterder.

>Wieviele Adern haben Deine 16mm²-Leitungen?

5.

>Welche Belastbarkeit hat der Zähler (Angabe wie z.B. "10(30)A")?

10(40)A. Was bedeuten eigentlich die Zahlen? Ich vermute mal eine nax. Belastung bei Drehstrom mit 40A und bei Wechselstrom mit max. 10A. Wobei die 10A etwas zu wenig wären bei Wechselstrom, das kann eigentlich nicht sein.

>Dann sehen wir weiter.

Gut.

Gruß Thilo

[ Diese Nachricht wurde geändert von: wanders am 23 Nov 2004  7:48 ]

[ Diese Nachricht wurde geändert von: wanders am 23 Nov 2004  7:52 ]

[ Diese Nachricht wurde geändert von: wanders am 23 Nov 2004  7:53 ]

BID = 131376

gretel

Schreibmaschine



Beiträge: 1169
Wohnort: Deutschland

Bedeutung Zählernummern :

Angabe der Stromstärken
Generell werden auf dem Leistungsschild eines Elektrizitätszählers zwei Stromstärken angegeben, z.B. 10(60)A, wobei es sich bei der ersten Angabe um den sogenannten Nennstrom und bei der zweiten um den Grenzstrom handelt.
10 Nennstrom
(60)A Grenzstrom
-
Nennstrom
Der Nennstrom hat vorwiegend prüftechnische Bedeutung, da die bei der Eichung vorgeschriebenen Prüfpunkte in Prozent vom Nennstrom angegeben werden,

Z.B. Nachlaufprüfung (Induktionszähler)

Vorgeschriebener Prüfpunkt : 0,5 % * IN (IN=10A)

Grenzstrom
Der in Klammern angegebene Wert z.B. (60)A, gibt den messtechnischen Grenzwert an, d.h., bis zu diesem Wert hält der Zähler seine vorgeschriebene Messgenauigkeit auch bei Dauerlast ein. Bei Überschreiutng dieses Wertes vergrößert sich der Messfehler.
Da diese Zähler thermisch höher ausgelegt sind, dürfen sie auch ständig mit dem Grenzstrom belastet werden.
-
Mit Wechsel- bzw. Drehstromangabe ist es also nichts - entweder Du hast einen Wechsel- oder einen Drehstromzähler !
-..
Genauigkeitsklassen geben die Abweichungstoleranz in Prozent (+/- bezogen auf den Nennstrom)an.
-

Gruss Gretel

BID = 131450

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Was Dich dann zu der Erkenntnis bringen sollte, daß die bisherige Situation (HA-Sicherung mit 63A, keine Zählervorsicherung, keine Zählernachsicherung, 3 UV mit in Summe sicherlich mehr als 40A möglicher Außenleiterlast) schon nicht ganz in Ordnung war!

Wenn Du Dir den neuen Zählerschrank vorerst sparen willst, so geht das in Ordnung (wenn die bisherige Zählertafel noch einwandfrei ist). Solltest halt die neuen Steigleitungen mit ausreichend Lose verlegen, daß man sie später an geeigneter Stelle getrennt anschließen kann.

Aber dann bitte alles über Zählernachsicherungen führen, auch die EG-UV. In Summe nicht mehr als 40A. Am einfachsten also zuerst 40A, dann z.B. 3x25A für jede Etage. Oder eben nur die 40A und bei Bedarf 2 bis 3 Schalter für die Etagen.

BID = 131479

wanders

Gerade angekommen


Beiträge: 10


Zitat :
sam2 hat am 23 Nov 2004 14:11 geschrieben :

Was Dich dann zu der Erkenntnis bringen sollte, daß die bisherige Situation (HA-Sicherung mit 63A, keine Zählervorsicherung, keine Zählernachsicherung, 3 UV mit in Summe sicherlich mehr als 40A möglicher Außenleiterlast) schon nicht ganz in Ordnung war!


Ja das ist mir schon klar. Was dann aber bedeutet, daß der Hausersteller (Fertighaus Schwörer) 1973 hier einen Fehler begangen hat. Denn die 63A Hauptsicherung und der Zäher 10(40) Sind da schon seit 1973 drin. Die Wohnung im EG hat auch einen Herd usw. und die Früherer Dachwohnung ebenfalls. Also so viel mehr Strom wird durch die Wohnhausaufstockung auch nicht verbraucht. Die 2 Küchen (größten Verbraucher) gab es also vor dem Umbau auch.


Zitat :

Aber dann bitte alles über Zählernachsicherungen führen, auch die EG-UV.

Das wird schwierig, denn da ist mitlerweile kein Platz mehr um da noch was unterzubringen. Es war schon sehr mühevoll die Abzweigklemmen für die 2 neuen UV unterzubringen.
Hier ist wahrscheinlich erst mal ein Besuch bei meinem Elektriker angesagt. Der soll mal ein Angebot für einen neuen Zählerschrank machen. Dann aber gleich richtig mit mindestens 4 Zählerplätzen. 2 für die Wohnungen, 1 für Allgemeinstrom und 1 für eventuelle Solarstromeinspeisung.

Wärst du bzw. ihr alle an einem Foto des Zählerkastens interessiert, da es für mich schon wichtig wäre damit das alles korrekt gemacht ist. Ich habe nämlich keine Lust darauf, wenn ich wieder einziehe und die neue Wohnung Strommäsig dann bealstet wird irgendwann abfackelt. Wenn ihr also Lust habt dann gebt bescheid. Ansonsten bedanke ich mich für eure Hilfe.

PS: Ist es eigentlich vorgeschrieben das ein neuer Zählerschrank von einem vom EVU zugelassenen Elektriker installiert wird? Oder darf man das auch selber machen und das EVU macht dann die Abnahme?

Gruß Thilo

[ Diese Nachricht wurde geändert von: wanders am 23 Nov 2004 15:37 ]

BID = 131526

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Foto ist immer gut! Also her damit.

Eigentlich schreibt das EVU sogar vor, daß sämtliche Arbeiten an der gesamten Kundenanlage nur durch eingetragene Fachbetriebe ausgeführt werden dürfen. Die Praxis sieht etwas anders aus...

Aber beim Zählerschrank bedarf es Meldungen seitens eines Berechtigten. Außerdem muß dazu ja in den verplombten Vorzählerbereich eingegriffen werden.
Daher ist das Sache des Installateurs.


Du kannst aber gut Geld sparen, indem Du den Zählerschrank samt SLS etc. selbst besorgst. Bei eby findet man immer wieder erstaunlich günstige Angebote. Aber abklären, daß die jeweilige Ausstattung auch den (örtlich unterschiedlichen) Anforderungen Deines EVU entspricht.


BID = 131856

wanders

Gerade angekommen


Beiträge: 10


Zitat :
gretel hat am 23 Nov 2004 10:17 geschrieben :

Grenzstrom
Der in Klammern angegebene Wert z.B. (60)A, gibt den messtechnischen Grenzwert an, d.h., bis zu diesem Wert hält der Zähler seine vorgeschriebene Messgenauigkeit auch bei Dauerlast ein. Bei Überschreiutng dieses Wertes vergrößert sich der Messfehler.
Da diese Zähler thermisch höher ausgelegt sind, dürfen sie auch ständig mit dem Grenzstrom belastet werden.


Hallo nochmal,

Du schreibst beim Grenzstrom das bei Überschreitung die Messgenauigkeit darunter leidet. Bedeutet das, daß der Grenzstrom auf keinen Fall überschritten werden darf? Oder darf er auch überschritten werden und der Zähler mißt dann eben nicht mehr genau?

Gruß Thilo

BID = 131874

gretel

Schreibmaschine



Beiträge: 1169
Wohnort: Deutschland

...ja genau das heisst es :

Der Zähler ist nur für max. Klammerstromwert ausgelegt, bei höheren Werten wird das interne Zählwerk überlastet und damit heiss .... bis Exodus.
Die Genauigkeitsklasse z.Bsp. 2 besagt dann auch bei Belastung Klammerwert eine Genauigkeit +/- 2% des Zählers aus.
Abhilfe hier : Zählerwechsel auf z.Bsp. 10(60)A oder gar in speziellen Fällen , wobei auch interne Verdrahtung erhöht werden muss 25(100)A .

Gruss
Gretel

BID = 132007

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Richtig, wobei die meisten EVU ab 60A schon nur noch Meßwandlerzähler anbieten!

BID = 132117

Teletrabi

Schreibmaschine



Beiträge: 2317
Wohnort: Auf Anfrage...

Wobei der Avacon Nienburg (Nds) die Zähler dann wohl nich sonderlich wertvoll sind - die haben nichts gegen den Betrieb ihrer 10(50) Zählern hinter lediglich einer 63er NH als Schutz.

BID = 132133

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Wenn da die Bude abbrennt, haftet ja auch nicht das EVU, sondern der Elektriker, welcher die Kundenanlage einfach so dahinter gehängt hat...

Wobei bei 10(50)ern und 63A NH sicher selten was passiert. In welcher Privatkundenanlage werden schon deutlich mehr als 3x50A gezogen...


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