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Achtung immer VDE beachten !!

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Autor
Suche Bestätigung dass jeder für sich privat am Sicherungskasten arbeiten darf

    







BID = 879019

Tobias Claren

Gesprächig

Beiträge: 151
Wohnort: Köln
ICQ Status  
 

  


Hallo.

Es ist eigentlich kein technisches Problem, aber es passt in den Bereich.

Es ist ja so, dass es kein rechtliches Verbot gibt, selbst im Sicherungskasten eine Sicherung, oder einen Hitschienen-Drehstromzähler usw. einzubauen bzw. zu ersetzen usw..
Hinter dem Drehstromzähler des Energieversorgers hat der Bürger Narrenfreiheit.

Da es kein Verbot gibt, ist es evtl. schwieriger eine gute Quelle dafür zu finden dass es erlaubt ist. Es ist ja alles erlaubt, was nicht verboten ist.

Aber leider gibt es (besonders in Deutschland) viele Rechtsirrtümer.
Was wohl auch mit dem Deutschen "vorrauseilenden Gehorsam" zusammenhängt.
Speziell bei den "einfachen" Menschen. Was aber auch 80% der Bevölkerung sein können .

Die Masse scheint hier auch Gewerberecht bzw. Meisterpflicht mit einem gesetzlichen Verbot von Arbeiten an Sicherungskästen, Anschluss von Drehstromherden durch Personen ohne Fachqualifikation bzw. Meistertitel usw. zu verwechseln bzw. gleichzusetzen.

Gesetze kann ich unwiderlegbar nachweisen, aber für so etwas ist es schwer Quellen zu finden.
Und z.B. beim VDE finde ich wahrscheinlich keinen Text der erklärt dass da jeder ran darf.
Es müsste also unparteiisch, aber trotzdem eine harte Quelle sein.


Grüße,
Tobias Claren

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Tobias Claren am 12 Mär 2013 16:13 ]

BID = 879026

:andi:

Inventar



Beiträge: 3198
Wohnort: Bayern

 

  

Quelle: Wiki,
es sind quch Quellen drin, zB NAV


Zitat :
Darüber hinaus gibt es die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten und die elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP). Eine Person, die weder Elektrofachkraft noch EUP ist, ist ein elektrotechnischer Laie. Als solcher gilt auch ein Student der Fachrichtung Elektrotechnik.

Anhang A der VDE 1000-10 weist explizit darauf hin, dass es eine „Elektrofachkraft, die umfassend für alle elektrotechnischen Arbeitsgebiete ausgebildet und qualifiziert ist“ nicht gibt. Jede Elektrofachkraft gilt nur für das Gebiet auf dem sie ausgebildet wurde als solche und für andere Gebiete als elektrotechnischer Laie.

In Deutschland sind nur Elektrofachkräfte berechtigt, elektrische Anlagen zu errichten, zu ändern oder instandzusetzen. Für Anlagen, die an das öffentliche Elektrizitätsversorgungsnetz angeschlossen sind - und dies sind nahezu alle, die mit 230/400 V betrieben werden -, muss die Elektrofachkraft zudem in das Installateurverzeichnis des Verteilungsnetzbetreibers (VNB) eingetragen sein. Gesetzlich geregelt ist dies in der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (kurz: Niederspannungsanschlussverordnung, NAV) vom 1. November 2006. Dort heißt es in § 13 "Elektrische Anlage": Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden [...] Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden...




_________________
"Gestern gings noch, da kann net viel sein"

BID = 879027

perl

Ehrenmitglied



Beiträge: 11110,1
Wohnort: Rheinbach


Zitat :
Da es kein Verbot gibt, ist es evtl. schwieriger eine gute Quelle dafür zu finden dass es erlaubt ist. Es ist ja alles erlaubt, was nicht verboten ist.
Es muß nicht gesetzlich, sondern kann vertraglich verboten sein.
Ganz schlechte Karten hast du, wenn es um haftungsrechtliche Aspekte geht und du nicht nachweisen kannst, daß der Stand von Technik und Wissenschaft berücksichtigt wurde.

_________________
Haftungsausschluß:



Bei obigem Beitrag handelt es sich um meine private Meinung.



Rechtsansprüche dürfen aus deren Anwendung nicht abgeleitet werden.



Besonders VDE0100; VDE0550/0551; VDE0700; VDE0711; VDE0860 beachten !

BID = 879040

f77

Gesprächig



Beiträge: 125
Wohnort: Bielefeld


Zitat :
Es ist ja alles erlaubt, was nicht verboten ist.


Das ist vermutlich genauso falsch wie der der Glaube es käme bei "Aussage gegen Aussage" zwangsläufig zu einem Freispruch.

BID = 879049

Surfer

Inventar



Beiträge: 3094

Und Nu ?

Surf <- der grad Popcorn holt

BID = 879470

Löek

Gelegenheitsposter



Beiträge: 66
Wohnort: Worms

DIN VDE 0100-10 Abs. 1 und Abs. 4 und Abs. 5, sowie Anmerkung zu Abs. 5.1 und DIN VDE 0105 Abs. 4.2

Dazu alle Gesetze und Normen, auf die sich in diesen Abschnitten berufen wird.

Letzendlich sind hier alle Anforderungen an Personen, die elektrotechnische Arbeiten ausführen wollen geregelt. Im Falle eines Rechtsstreits wird der Richter hier die DIN-VDE als anerkannte Regeln der Technik anführen und sein Urteil gemäß seiner Entscheidung zur Urteilsfindung abgeben.

_________________
Lass mich! Ich kann das!!
HUCH --- Kaputt !?!?!

BID = 879476

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)


Zitat :
Tobias Claren hat am 12 Mär 2013 16:12 geschrieben :


Es ist ja so, dass es kein rechtliches Verbot gibt, selbst im Sicherungskasten eine Sicherung, oder einen Hitschienen-Drehstromzähler usw. einzubauen bzw. zu ersetzen usw..

Doch, gibt es.


Zitat :
Hinter dem Drehstromzähler des Energieversorgers hat der Bürger Narrenfreiheit.

Nein, hat er nicht.


Zitat :
Da es kein Verbot gibt, ist es evtl. schwieriger eine gute Quelle dafür zu finden dass es erlaubt ist.

Verständlicherweise ist es schwierig, Belegstellen dafür zu finden, daß etwas Verbotenes erlaubt sei...


Zitat :
Es ist ja alles erlaubt, was nicht verboten ist.

Nicht einmal das.


Zitat :
Aber leider gibt es (besonders in Deutschland) viele Rechtsirrtümer.

Offenbar. Z.B. Deinen hier vorgetragenen!


Zitat :
Was wohl auch mit dem Deutschen "vorrauseilenden Gehorsam" zusammenhängt.

Meinst Du, daß sich die beiden Rechtschreibfehler gegenseitig aufheben?


Zitat :
Speziell bei den "einfachen" Menschen. Was aber auch 80% der Bevölkerung sein können

Daß etwa ein Fünftel der Bevölkerung Mehrfachmenschen sein sollen, ist mir noch gar nicht aufgefallen...


Zitat :
Die Masse scheint hier auch Gewerberecht bzw. Meisterpflicht mit einem gesetzlichen Verbot von Arbeiten an Sicherungskästen, Anschluss von Drehstromherden durch Personen ohne Fachqualifikation bzw. Meistertitel usw. zu verwechseln bzw. gleichzusetzen.

Die Mehrheit mag das ignorieren, aber vermutlich in Kenntnis des Regelverstoßes.
Du jedoch bringst hier einiges durcheinander.
Daß eine bestimmte Regel nicht greift, bedeutet ja noch längst nicht, daß keine andere es tut.


Zitat :
Gesetze kann ich unwiderlegbar nachweisen, aber für so etwas ist es schwer Quellen zu finden.



Zitat :
Und z.B. beim VDE finde ich wahrscheinlich keinen Text der erklärt dass da jeder ran darf.

Warum sollte der VDE auch so einen Unsinn verzapfen?


Zitat :
Es müsste also unparteiisch, aber trotzdem eine harte Quelle sein.

Lies den betreffenden Versorgungsvertrag, die örtlichen TAB und die NAV.


Der Schweinchenerkenner meint:
Bei was hast Du Dich denn erwischen lassen...?
Und bist Du der Meinung, diese Arbeiten fachgerecht ausgeführt zu haben?

_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

BID = 879477

shark1

Inventar



Beiträge: 4878
Wohnort: DACH

Wenn man ganz genau ist, und das willst du ja sein, darf man am öffentlichen Versorgungsnetz (dazu gehöhrt auch die letzte Steckdose) nur arbeiten, wenn man ins Installateurverzeichnis des jeweligen VNBs eingtragen ist!
Also weder ein Laie noch ich als Meister dürfen im Verteiler einen Hutschienen-Zähler einbauen.
Bei einem Inselnetz sieht das vielleicht anders aus.

Natürlich interessiert das keinen, ob du eine Steckdose installierst oder nicht, solange nichts passiert ist das allen egal. Verboten bleibt es trotzdem.

[ Diese Nachricht wurde geändert von: shark1 am 14 Mär 2013 18:51 ]

BID = 879496

super999

Stammposter



Beiträge: 374
Wohnort: Neustadt am Kulm

Und man bedenke auch daß die Arbeiten die gemacht werden ja auch evtl. jeden Besucher - Nachbesitzer treffen können. Daher trifft die Aussage selber machen - selber schädigen hier nicht zu.

Auch freut sich die Versicherung im Schadenfall wenn da selbst etwas gebastelt wird was entgegen jeglicher Vorschriften ist. Im schlimmsten Fall Personenschäden oder Brand greift auf Nachbarhaus über und somit geht von einer falschen Installation Gefahr für andere aus. Und das soll durch Fachleute vermieden werden.

Sonst könnte sich jeder Laie ins Installateurverzeichnis aufnehmen lassen...

BID = 879521

Tobias Claren

Gesprächig

Beiträge: 151
Wohnort: Köln
ICQ Status  

Ich verstehe das nicht ganz.
Die Regeln des VDE, oder der Handwerkskammer usw. sind keine Gesetze.
Ja, wer gewerblich handelt, ist den Regeln der Handerkermafia unterworfen, und kann evtl. bei Nichteinhaltung (kein Meister...) auch "weltlichen" Ärger bekommen.

Man kennt ja die Geschichten des Meister-*Selbstzensur* der einen Konkurrenten (z.B. einen sehr viel günstigeren "Allesmacher") denunziert, weil der ihm ein paar Herdanschlüsse, oder einen Drehstromsteckdosenanschluss usw. "gestohlen" hat.
Aber dagegen scheint schon eine Gewerbeanmeldung in einem EU-Land ohne Meisterpflicht zu helfen.
Der darf dann auch in Deutschland ohne Meistertitel an den elektrischen Anlagen arbeiten (ausgenommen das Netz eines Energieversorgers, der nur nach seinen Regeln zugelassene Handwerker akzeptiert).
Firmen in der EU dürfen nicht durch so etwas wie die nationale Meisterpflicht benachteiligt werden. Dabei ist es irrelevant, ob das ein Handwerker aus dem fremden Land ist, oder ein Deutscher der nur dort sein Gewerbe angemeldet hat.




Zitat :
Anlagen, die an das öffentliche Elektrizitätsversorgungsnetz angeschlossen sind...


Ja, aber hinter dem Zähler des Energieversorgers beginnt der Hoheitsbereich des Eigentümers.
Vergleichbar mit dem Telefonnetz hinter der Postglocke.
Da hat damals die Post sogar noch monatlich kassiert, wenn jemand einen zweiten Telefonanschluss oder eine Telefonklingel im Haus hatte (heute betrachtet eigentlich dreist).
Es gibt keinen rechtlichen Unterschied zwischen dem Unterputz verlaufenden Kabel vom Sicherungskasten zu den Steckdosen, und einem Verländerungskabel oder einer Tischsteckdose die man daran anschließt.
Demnächst verlangen die Elektriker noch, dass man sie ruft, wenn man einen Fernseher an die Steckdose anschließt .
Mit der Sicherheitskeule kann man ja viel fragwürdiges verkaufen. "E-Check" usw..


Der Netzbetreiber kann auch Guerilla-Photovoltaik (und Windkraft) nicht verbieten.
Dabei stecken die Nutzer (auch Mieter) einen Spannungswandler in irgendeine Steckdose, und in diese speist z.B. ein 245W-PV-Panel (auch auf dem Balkon möglich) den Strom in das Wohnungsnetz ein (der wandler synchonisiert sich mit dem von außen kommenden Strom). Da hat nicht mal der Vermieter etwas zu sagen.
OK, ist jetzt kein hantieren an offenen Leitungen, aber doch schon ein Eingriff ins System. Evtl. läuft auch mal Strom nach draußen, wenn man weniger braucht als gerade erzeugt wird. Da die meisten Zähler heute aber eine Rücklaufsperre haben, hat man als Nutzer nichts davon (dem Energieversorger ungefragt geschenkt...).
Ansonsten wäre es praktisch gesehen ein Zwischenspeichern des selbst erzeugten Stromüberschuss im Versorgernetz .
Ich sähe da aber auch keinen direkten Schaden für den Netzbetreiber.
Wenn mal weniger auf dem Zähler stünde als beim letzten Ablesen, kommen aber wohl Fragen auf ;-D .



Mir geht es aber nicht um gewerbliches handeln, sondern z.B. um den Hauseigentümer der sich z.B. selbst einen zusätzlichen Drehstrom-Hutschienen-Zähler montieren will.




@f77
"Aussage gegen Aussage" ist etwas anderes (ein Polizist zählt vor Gericht mehr als zehn zivile Zeugen die sich nicht kennen und einen tadellosen Leumund haben. Wenn die Pech haben, werden sie weil sie die Wahrheit aussagten noch wegen Meineid bekangt, so eine Story las ich mal...) als "es ist alles erlaubt was nicht verboten ist.
Denn das ist ein absoluter Rechtsgrundsatz.





@Löek

Aha, "DIN" und ein "Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.".
Die haben für ihre Mitglieder ihre Regeln, welche zugegeben auch gesetzlich auf das Gewerbe Anwendung finden.
Was aber die nichtgewerblichen Arbeiten nicht betrifft.

Hinter dem Zähler des Energieversorgers beginnt "Petoria" ("Peter Griffin" alias "Family Guy" erklärt sein Grundstück zur unabhängigen Nation) ;-D .
Man kann sich auch eine dicke PV-Anlage auf das Dach den Einfamilienhaus setzen, ohne einen einzigen Meister und den Netzbetreiber beteiligt zu haben.
Ist eigentlich das Gleiche wie die oben genannte Photovoltaik-Guerilla (den Begriff gibt es) , aber auf dem Niveau, wo normalerweise Handwerker, der Netzbetreiber und evtl. Kredite bzw. Förderungen beteiligt sind.
Meine Eltern verbrauchen z.B. im Jahr 12MW. Am hellichten Tag evtl. 17,5kWh (abgelesen). Da würde eine PV-ANlage (160m² Flachdach wären vorhanden) wahrscheinlich eh nicht zum einspeisen kommen. Rechnern zufolge deckt eine Anlage maximal den Tagesbedarf.
P.S.: Das hat aber nichts mit der Frage hier zu tun.



@sam2
Ohne Quellen sind das nur Behauptungen.
Das Netz im Haus gehört dem Hauseigentümer.
Da hat der Netzbetreiber "nichts zu melden".


Zitat :
Verständlicherweise ist es schwierig, Belegstellen dafür zu finden, daß etwas Verbotenes erlaubt sei...

Hä? Wenn es verboten wäre, müsste es Belegstellen dafür geben dass es verboten ist.
Gibt es die nicht, ist es nicht verboten, also erlaubt.
Die Regeln des VDE gelten nur für die gewerblich handelnden Handwerker und für Netze bei denen der Netzbetreiber Vorschriften hat, wer an ihnen arbeiten darf. Ein Netzbetreiber wie die RWE hat aber nur Weisungsmacht in ihrem eigenen Netz.



Zitat :
Es ist ja alles erlaubt, was nicht verboten ist.

Nicht einmal das.


Das ist jetzt aber üble Polemik.
Wir leben zwar im BRD (ja, "im"), aber soweit ist das Regime noch nicht, dass sie ganz offen Dinge nach belieben bestrafen können.
Dass alles was nicht verboten ist, erlaubt ist, ist ein grundlegender Rechtsgrundsatz. Da gibt es auch keine Interpretationen.



Welche "Rechtschreibfehler"? Auf Rechtschreibfehler einzugehen ist übrigends ein deutliches Zeichen von Hilflosigkeit und ein "Argumentum ad Hominem" (was auch ein zeiuchen für Hilflosigkeit ist).



Was sind "Mehrfachmenschen"?
Ist das Kinderargumentatorik?
Einfach mal das Gegenteil schreiben? Wenn es wenigstens Sinn machen würde (?).
"Einfache Menschen" sind z.B. Menschen die ihre Arbeit aufgeben würden, wenn sie 25Mio gewinnen würden.
Die ihre Arbeit nur des Geldes wegen machen.
Aber vorher noch in einem Interview behaupten ihnen würde ihre Arbeit Spaß machen.

Die Frau in diesem Artikel hier erzeugt in mir z.B. großes Mitleid (bzw. die von "Lisa Simpson" als Deutsch eingestufte Mischung aus Mitleid und Verachtung):
http://www.derwesten.de/service/ber......html
Das typische schönreden über die "Umgang mit Menschen"-Schiene. Diese "einfachen" Menschen halten diese Art der Argumentation für eine absolute Keule. Im glauben Niemand traut sich etwas dagegen zu sagen, wenn sie mit etwas emotionalem kommen.

Auch Knastbedienstete bzw. deren Interessenvertreter reden sich ihre Arbeit "schön" (deren Gewerkschaft verwendete auch mal das Wort "hochqualifiziert" ;-] ), dabei ist es ganz eindeutig Drecksarbeit die nur wegen des Geldes gemacht wird.
OK, Friseur ist auch Drecksarbeit (die zudem nicht mal zwingend nötig ist, ich war auch seit Jaaaahren nicht mehr beim Friseur), aber es kann auch welche geben, die das gerne machen. Unabhängig von der Verdiensthöhe.
Natürlich wären die einfachen Schnippeldrohnen mit einem ordentlichen Lohn auch glücklicher als zuvor, aber es würde nicht automatisch zu einer Arbeit, die mehr ist als nur Erwerbsarbeit.





Der "Versorgungsvertrag" regelt ob jemand im eigenen Haus an den eigenen Leitungen etwas machen darf?
Das glaube ich nicht. Zumahl Klauseln ungültig sein können.
Ob jemand eine Steckdose oder einen Lichtschalter wechselt, oder im Sicherungskasten (der auch dem Hausbesitzer gehört) etwas ändert macht keinen Unterschied.


Was ist denn ein "Schweinchenerkenner" bzw. ein "schweinchen"?
Ist das akzeptabel für den Betreiber so einer Webseite?
Evtl. verstehe ich das ja falsch, aber das wirkt wie eine Beleidigung?
Nein, ich habe NICHTS gemacht, es will mir keiner Ärger machen.
Aber es gibt halt immer wieder mal diese typisch Deutschen "Hackenklacker" die ohne Beleg Behauptungen aufstellen was sicher verboten sein muss.

Natürlich würde ich jederzeit solche Arbeiten ausführen ohne eine vermeintliche "Autorität" um Erlaubnis zu bitten.
Ich habe mir vor Jahren auch selbst den Drehstromherd angeschlossen. Und später einen Gasherd selbst über Rohr, Schlauch, Hanf usw. mit einer Propangasflasche verbunden.



@shark1

Nein, das "öffentliche Versorgungsnetz" endet mit dem Zähler des Versorgers.

Aber ich werde da gerne mal eine schriftliche Anfrage z.B. an die RWE schreiben.
Was natürlich nicht heißt, dass das was die Antworten auch richtig sein muss. Schließlich steht deren Unparteiischkeit zumindest in Zweifel. Aber eigentlich können sie auch ehrlich antworten, denn die haben ja wohl keinen finanziellen Vorteil davon wenn ein Gewerblicher daran arbeitet. Möglich wäre aber, dass ein Mitarbeiter des Versorgers aus vorrauseilendem Gehorsam im Glauben im Interesse des Versorgers zu handeln einfach mal eine Behauptung aufstellt.

Irgendwo gab es eine Webseite da kann man echten Juristen kkostenlos eine Frage stellen, mal sehen ob ich die noch finde.
Nein, ich meine nicht "frag einen Anwalt", wo man einen Einsatz machen kann.




@super999


Zitat :

Und man bedenke auch daß die Arbeiten die gemacht werden ja auch evtl. jeden Besucher - Nachbesitzer treffen können. Daher trifft die Aussage selber machen - selber schädigen hier nicht zu.


Ein solches "Gefühl" ändert aber nichts an der rechtlichen Situation.
Das ist das beschriebene "das muss doch so sein", was viele Deutsche dazu veranlasst einfach mal zu behaupten etwas ist (rechtlich) so, weil es ihnen selbstverständlich erscheint.
Ich müsste noch mal suchen, aber die Fälle die ich las wo es zu Schäden kam, sind die, wo da ein Meister gepfuscht hat.
Und meist werden die Handwerker nach x oder xx Jahren auch gar nicht mehr identifiziert.

In Deutschland darf man auch das eigene Haus bauen (ohne einen Meister), wenn man danach selbst darin wohnt.

Übrigens: In Frankreich darf man sich selbst einen Hubschrauber oder evtl. auch nur Autogiro (Tragschrauber) bauen, wenn man ihn danach nur selbst fliegt. Man darf ihn dann aber auch nicht verkaufen.



Zitat :
Sonst könnte sich jeder Laie ins Installateurverzeichnis aufnehmen lassen...

Ich verstehe den Zusammenhanhg nicht. Dieses "Installateursverzeichnis hat keinen rechtlich bindenden Charackter.
Das ist für Netzbetreiber usw., die Kontrolle über die Qualifikation derer haben wollen, die an deren netz arbeiten. Verständlich und in Ordnung.

Um das verständlicher zu machen, ich mache jetzt eine Liste mit Leuten denen ich das Recht zu leben abspreche.
Haltet ihr euch daran, wenn ihr da drauf steht .

_________________


[ Diese Nachricht wurde geändert von: Tobias Claren am 14 Mär 2013 21:10 ]

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Tobias Claren am 14 Mär 2013 21:12 ]

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Tobias Claren am 14 Mär 2013 21:14 ]

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Tobias Claren am 14 Mär 2013 21:16 ]

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Tobias Claren am 14 Mär 2013 21:17 ]

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Tobias Claren am 14 Mär 2013 21:18 ]

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Tobias Claren am 14 Mär 2013 21:19 ]

BID = 879532

perl

Ehrenmitglied



Beiträge: 11110,1
Wohnort: Rheinbach


Zitat :
Meine Eltern verbrauchen z.B. im Jahr 12MW. Am hellichten Tag evtl. 17,5kWh (abgelesen).
Dem, aus dessen Feder dies stammt, könnte man schon bescheinigen, daß er für Elektroarbeiten nicht qualifiziert ist.

BID = 879571

SPS

Schreibmaschine



Beiträge: 2848


Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung

§ 13 Elektrische Anlage


Zitat :
Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen.


http://www.gesetze-im-internet.de/nav/__13.html


Die Verordnung kommt nicht vom VDE oder Stromversorger sondern dem Gesetzgeber



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Mit freundlichem Gruß sps

BID = 879580

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Beiträge: 1704

in meinem Vertrag mit meinem Energierliefranten steht da auch ein ganz nettes Gsatzl......

BID = 879583

Wienstrom

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Bei den Verteilereinbaugeräten steht z.B dabei , das eine Montage nur durch eine Elektrofachkraft durchgeführt werden darf . Das schliesst ungelernte aus .

BID = 879585

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Zitat :
Wienstrom hat am 15 Mär 2013 10:02 geschrieben :

Bei den Verteilereinbaugeräten steht z.B dabei , das eine Montage nur durch eine Elektrofachkraft durchgeführt werden darf . Das schliesst ungelernte aus .

Gut, wie rechtswirksam ist das? Ich würde vermuten, dass das höchstens eine Haftung des Herstellers im Fall unsachgemäßen Einbaus ausschließt.

Aber die NAV und etwaige Verträge mit dem Stromlieferanten sind eindeutig genug, auch wenn unser lieber Threadstarter das nicht wahr haben will.

Ich würde ja sagen hier ist eher ein Jurist gefragt als ein Techniker.

_________________
"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"


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