Pflicht von Fi-Schutzschaltern in Altanlagen

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Achtung immer VDE beachten !!

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Autor
Pflicht von Fi-Schutzschaltern in Altanlagen

    







BID = 716076

HPSani

Gerade angekommen


Beiträge: 3
Wohnort: Düsseldoorf
 

  


Hallo zusammen,

bei einem E-Check in einer Wohnung wurde festgestellt das kein Fi-Schutzschalter für das Bad vorhanden ist. E-Check Plakette wurde nicht erteilt. Kann sich der Eigentümer der Wohnung hier auf Bestandschutz berufen? Gibt es diesen so definiert überhaupt?

Danke für Antworten

BID = 716077

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7558
Wohnort: Wien

 

  

Wenn das Bad seit Beginn der FI-Pflicht (IIRC 1984) nicht mehr verändert wurde, dürfte es eigentlich keine Nachrüstforderung geben.

_________________
"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"

BID = 716078

Lightyear

Inventar



Beiträge: 7911
Wohnort: Nürnberg

Hi und erstmal herzlich Willkommen im Forum..!

Wie alt ist die Immobilie (Baujahr)?
Wurden seit Anfang der 1980er Jahre größere Umbauten (Badrenovierung, Erneuerung der Elektroanlage, Nachträglicher Einbau einer Zentralheizung, Nutzungsänderungen etc.) durchgeführt..?

Der Begriff des "Bestandsschutzes" existiert z.B. im regelwerk des VDE nicht. Es gibt aber soetwas wie "Anpassungsverpflichtungen".

Grundsätzlich kann eine elektrische Anlage, die zum Errichtungszeitpunkt den einschlägigen Normen entsprochen hat, auch weiterbetrieben werden, sofern keine wesentlichen Änderungen durchgeführt wurden. Dies zu beurteilen, obliegt einer Fachkraft vor Ort und ist nur schwer aus der Ferne einzuschätzen.

In welchem Verhältnis stehst Du zu dieser Wohnung?
Lade bitte einmal ein paar Bilder vom Verteiler (wenn Du es Dir zutraust, gerne mit abgenommener Abdeckung - VORSICHT NETZSPANNUNG) und dem Bad auf den Forenserver hoch. Soclhe Bilder sind, neben der Beantwortung der obigen Fragen, enorm hilfreich für eine grobe Einschätzung.

_________________
Gruß aus Nürnberg,


Lightyear


Alles unter 1000°C ist HANDWARM!

Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!

BID = 716123

HPSani

Gerade angekommen


Beiträge: 3
Wohnort: Düsseldoorf

Hallo,
danke für die Antworten.
Die Wohnung ist aus mitte bis ende der 60 er Jahre.
Aber kann diese denn ohne Fi auch den E-Check bestehen?

Gruß aus Düsseldorf

BID = 716129

wome

Schreibmaschine



Beiträge: 1252

Klar, wenn keine wesentliche Änderung vorgenommen wurde.

Aber, der E-Check an sich, wozu soll der gut sein?
Außerdem, mit FI wär' mir an deiner Stelle wohler.

BID = 716132

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Warum beantwortest Du nicht die übrigen gestellten Rückfragen???
Wir schreiben hier nicht aus Langeweile...!

Also:
Wem gehört die Wohnung? Selbst oder gemietet?
Wer hat den E-Check veranlaßt?
Liegt dessen Ergebnis schriftlich vor?


_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

BID = 716135

HPSani

Gerade angekommen


Beiträge: 3
Wohnort: Düsseldoorf

Tschuldige,
Wohnung von nem Kumpel
E-Check durch die Genossenschaft wegen Mieterwechsel beauftragt
Keine Plakette, da kein Fi im Bad vorhanden

BID = 716137

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Aha.
Es sieht so aus:

Wenn die Anlage DAMALS korrekt errichtet wurde UND heute noch die DAMALIGEN Vorschriften erfüllt UND noch in Ordnung ist UND in der zwischenzeit WEDER die Anlage erweitert bzw. wesentlich geändert wurde NOCH das Badezimmer (sanitär/fliesenseitig) nach 1984 renoviert wurde, besteht KEINE Nachrüstforderung.
Dann müßte die Plakette sehr wohl zugeteilt werden (die übrigens weder erforderlich noch gar irgendwie amtlich ist).

Aber das ist ja das Problem der Genossenschaft.
Sie schuldet in jedem Fall Deinem Bekannten als ihrem Mieter eine einwandfreie und sichere Anlage (aber NICHT nach heutigem - natürlich wesentlich höheren - Sicherheits- und Leistungsfähigkeitsniveau).

_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

BID = 716204

martin02

Stammposter



Beiträge: 496

Ich kann denjenigen nachvollziehen, der die Plakette nicht vergeben hat.

Zu bestätigen, dass die Anlage mal den Regeln entsprach, könnte ich verstehen. Aber: So eine Plakette vermittelt doch dem Laien das Gefühl "alles ist sicher". Das wäre meiner Meinung nach nicht ok, vor allem bezüglich Bad/außen.

BID = 716231

Tom-Driver

Inventar



Beiträge: 8792
Wohnort: Berlin-Spandau
Zur Homepage von Tom-Driver

Solange der zuständige Hausverwalter der Genossenschaft vom "checkenden" Eli eine Bescheinigung über die nach damaligem Standard fehlerfreien Anlage, ergänzt um die Empfehlung, doch bitte bei passender Gelegenheit auf aktuellen Standard aufzurüsten, erhält, dies dort aktenkundig wird, sind alle weitgehend auf der "sicheren" Seite.

Der schwarze Peter liegt dann bei der Genossenschaft, da sie als Vermieter dem Wohnungsnutzer gegenüber eigentlich in der Pflicht sein sollte, eine Wohnung nach aktuellem Standard zu überlassen.

Mein Tipp: Dein Kumpel sollte von "seiner" Genossenschaft (er ist doch sicher dort Mitglied, also selber Baugenosse, und damit faktisch "Miteigentümer"!) verlangen, die Wohnung möglichst nach aktuellem Standard auszurüsten.
Dies sichert alle Beteiligten ab ("Plakette" hin oder her), und sollte, gerade bei Genossenschaftswohnungen, im allseitigen Interesse sein!

Gruß,
TOM.

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BID = 716241

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7558
Wohnort: Wien

Vorsicht!
Bei dem Baujahr könnte sich eine FI-Nachrüstung zu einem gröberen Unterfangen auswachsen, wenn klassisch genullt ist!

Wieso würde eigentlich eine Fliesen- oder Sanitärsanierung die Zulässigkeit der Elektroinstallation beeinflussen? Otto Normalverbraucher würde da denken:
Zitat :
Fliesenkleistern oder Gas-Wasser-Sch*e geht die Funkenschuster einen Dreck an!"


_________________
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BID = 716242

Tom-Driver

Inventar



Beiträge: 8792
Wohnort: Berlin-Spandau
Zur Homepage von Tom-Driver


Zitat :
Trumbaschl hat am 24 Sep 2010 13:22 geschrieben :

Vorsicht!
Bei dem Baujahr könnte sich eine FI-Nachrüstung zu einem gröberen Unterfangen auswachsen, wenn klassisch genullt ist!


Bei Ein-/Auszug des neuen/alten Nutzers kein Problem. Meist fallen ohnehin Schönheitsreparaturen an. Dann doch besser gleich die Wände aufkloppen, neue Leitungen verlegen, neuer Sicherungskasten etc. ...

Wenn der Kumpel des Themenstarters dort neu einziehen will, sollte die Genossenschaft das vorher machen!

Gruß,
TOM.

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[ Diese Nachricht wurde geändert von: Tom-Driver am 24 Sep 2010 13:30 ]

BID = 716260

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)


Zitat :
Tom-Driver hat am 24 Sep 2010 12:11 geschrieben :

Der schwarze Peter liegt dann bei der Genossenschaft, da sie als Vermieter dem Wohnungsnutzer gegenüber eigentlich in der Pflicht sein sollte, eine Wohnung nach aktuellem Standard zu überlassen.

Nein, genau dazu ist sie nicht verpflichtet.
Außer, die Wohnung wurde ausdrücklich als "(voll) saniert" angeboten/beworben.

Überlege mal:
Geschätze 95% der Mietwohnungen in D entsprechen NICHT aktuellem Sicherheitsstand, was die Elektroinstallation angeht.
Und nun?
Wohnen deswegen ab morgen alle unter den Brücken...?


@ Martin

Zitat :
Ich kann denjenigen nachvollziehen, der die Plakette nicht vergeben hat.

Ich nicht (und das nicht nur aus sprachlichen Gründen).
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, ist die E-Check-Plakette zu erteilen. Punktum!


Zitat :
So eine Plakette vermittelt doch dem Laien das Gefühl "alles ist sicher".

Richtig. Dafür (und zum Geschäftemachen, auch durch den Lizenzgeber) ist sie da.


Zitat :
Das wäre meiner Meinung nach nicht ok, vor allem bezüglich Bad/außen.

Ach was?
Wie "sicher" ist denn "alles sicher" für Dich?

Was glaubst Du, welche wichtigen sicherheitsrelevanten Punkte beim E-Bapperl-Guck alle NICHT geprüft werden???

BID = 716269

Tom-Driver

Inventar



Beiträge: 8792
Wohnort: Berlin-Spandau
Zur Homepage von Tom-Driver

@ Sam2: Ich schrieb extra eingrenzend "eigentlich ... sollte"!!! Daß sie es eben nicht sind, ist mir schon klar bewußt!
Wünschenswert wäre es schon, und nun mit dem Wohnen unter Brücken zu kommen, ist mehr als polemisch - aber ich kenne ja Deine Art...!

Ich wollte nur ausdrücken, daß die Gelegenheit eines Nutzerwechsels ideal wäre, vor Einzug alles "neu zu machen"!

Gruß,
TOM.

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BID = 716351

Martin Wagner

Schriftsteller

Beiträge: 768
Wohnort: Unterfranken
Zur Homepage von Martin Wagner


Offtopic :
Wenn alle Wohnungen beim Mieterwechsel auf "Stand der Technik" gebracht werden würden, hätten wir aber bald keine günstigen Wohnungen mehr...


Gruß Martin


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