Klassische Nullung in Altbauwohnung

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Autor
Klassische Nullung in Altbauwohnung

    







BID = 461224

Bartholomew

Inventar



Beiträge: 4681
 

  


Hoi,

Es geht um eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, in dem ich eingemietet bin. Der Vermieter ist von der Sorte, die möglichst nichts mehr in das Objekt inverstieren wollen (das Haus ist BJ 1950). Dafür ist die Miete relativ günstig. Er vertritt die Meinung, dass, wenn dem Mieter der Wohnungszustand nicht gefällt, dieser gerne ausziehen kann; es findet sich schon ein neuer. Naja.

Das Haus hat im Erdgeschoss zwei Geschäfte, im ersten und zweiten OG sind jeweils zwei Wohnungen untergebracht. Der Stromversorger liefert TN-C.
Bei dem in der Wohnung (Flur) montiertem Verteiler sind folgende Sicherungskreise schaltbar:
3x25A für den Durchlauferhitzer im Bad
3x16A für den Herd
16A für den 5L-Boiler über der Spüle
16A für die Waschmaschine (hängt momentan eine Spülmaschine dran)
16A für Licht und die sonstigen Steckdosen in der Küche und den drei Zimmern sowie dem Spiegelschank im Bad

Alles olle H-Typ-Automaten. Bäh.

Ab hier wird's gruselig(er).

Zu den Steckdosen:
Der Lichtstromkreis ist zweiadrig ausgeführt.

Die Küche hat zwei Schuko-Steckdosen vom Lichtkreis, beide klassisch genullt.

Zimmer 1 verfügte wohl über zwei Schuko-Dosen mit klassischer Nullung. Davon wurde eine gegen eine Dreier-Aufputz-Steckdose getauscht, die in die in der UP-Dose montiert wurde (man kann ja nie genug Steckdosen haben). Der Mensch, der die Steckdose angeschlossen hat, hat sich wohl gewundert, dass da nur zwei scharz-graue Adern in der Wand waren und keine grün-gelbe, und somit den SL-Anschluss der Steckdosen nicht belegt. Was nicht da ist, kann man ja schließlich auch nicht falsch anschliessen, gelle?

Zimmer zwei verfügt über eine Konturendose und eine Schuko-Dose, das müsste Originalzustand sein. Ob die Schuko-Dose klassisch genullt ist, weiss ich nicht, ich gehe aber mal davon aus. Müsste ich im Zweifelsfall nochmal nachgucken.

Zimmer drei hat eine 2er-Aufputzsteckdose, auch ohne angeschlossenen SL, von der nochmal eine 2er-Aufputzdose abgeht, auch ohne belegten SL (mein Zimmer in der 3er-WG).

Als Grundlast am Lichtkreis kann man zwei Destkop-Rechner, TK-Anlage, Laptop, Kühlschrank, Audio-Anlage und natürlich Licht ansehen (Adernquerschnitt müsste 1,5mm^2 sein, die Leitungen sind in den Steckdosen durchgeklemmt). Ein paar mehr Verbraucher, und der Staubsauger lässt den Atomaten fliegen. Wie ich hier gelesen habe, ist gerade der H-Automat ziemlich suboptimal und 16A für den Querschnitt auch gewagt, aber zumindest sollte es nicht anfangen zu brennen, während ich schlafe. Falls doch, habe ich vorhin einen Rauchmelder im Flur montiert, im Treppenhaus baue ich wohl auch noch einen hin, sobald ich das OK vom Vermieter habe.

Als Deckenlampe darf ohne PE nur Schutzklasse 2 verbaut werden, richtig? Angenommen, ich kann meinen Mitbewohner nicht überreden, seine Deckenlampe (SK 1) abzubauen (ist schließlich in 2,60m Höhe ziemlich berührungssicher), ist es sinnvoll, das Gehäuse zu nullen?

Schlimmerer Grusel in der Dusche. Über der Duschtasse hing ursprünglich ein Spot (SK 1), Erdung nicht angeschlossen. Wurde zwischenzeitlich notbehelfsmäßig durch eine eckige Glaslampe (SK 1 ohne belgegte SL-Klemme an der stählernen Montageplatte) ersetzt. Ja, ich weiss, da gehört IP44 hin. Aber da hier nur Erwachsene, geistig gesunde Menschen ohne Hang zum spontanen Suizid duschen und es schwierig wird, durch den bauartbedingt stets zersprengtem Brausestrahl (kein Vollstrahl möglich) die Deckenlampe zu fluten und dazu noch eine elektrisch leitende Verbindung durch den zertröpfelten Wasserstrahl herzustellen, gibt sich mein Gewissen damit vorerst zufrieden. Zumal man die Lampe nicht durch verdrehen des Duschkopfes in Kopfhöhe oder durch einfaches Fallenlassen besprenkeln kann (wenn man nicht gerade mit 2 bar duscht).


So, jetzt geht die Fragerei los

Zur DuSchlampe (scnr): Als ich den Spot durch die Glaslampe getauscht habe, habe ich ja die bestehende Anlage geändert (wollte halt nicht im dunkeln duschen). Sprich, falls sich da mal jemand einen Schlag holt, bin ich Schuld, oder? Also sollte ich, wenn ich ausiehe, da eine einfache IP44-Baulampe montieren? Zieht zwar bescheiden aus und hat eine schlechte Lichtausbeute, sollte aber nach VDE tun, oder? Nicht, dass ich jetzt die Anlage im wesentlichen geändert habe und noch auf meine Kappe ein FI im Bad nachgerüstet werden muss, da müsste man dann nämlich neue Kabel ziehen und einen neuen Kasten in den Flur bauen, und dann kann muss man wohl auch die ganze Wohnung neu machen. Was ja durchaus sinnvoll wäre, aber bitte nicht auf meine Kappe. Ich wohne hier nicht ewig.

Zu den Steckdosen: Wenn ich da die graue Drahtbrücke zwischen N und SL-Klemme nachrüste, die der letzte Stümper vergessen hat, bin ich wieder Schuld, wenn doch mal jemandem was an dieser Anlage passiert, richtig? Habe hier nur Multimeter und Lügenstift, kann also keine hinreichende Prüfung machen. Also ziehe ich mir besser Gummihandschuhe an (Fingerabdrücke) und sehe zu, dass ich bei der Aktion keine Zeugen habe?

Die anderen Stromkreise sind wohl teilweise in den 70-80er Jahren nachgerüstet worden (dem Design der Steckdosen nach), z.B. der Waschmaschinenanschluss hat eine Zuleitung mit grün-gelbem SL (der wohl in dem Plastikkasten beim Zähler abgezweigt wird, Verteilerkasten möchte ich das nicht nennen).


So, also wie gehe ich jetzt als Mieter mit der Situation um? Wie ich meinen Vermieter kenne, kündigt der mir fristgerecht, wenn ich Versuche, ihm irgendwelche Kosten aufzubrummen.
Also mal durch einen Elektriker einen E-Check auf eigene Kosten durchführen lassen und das Protokoll dann dem Vermieter und meinem Nachmieter in die Hand drücken, wenn ich ausziehe? Muss der Elektriker die erkannten Mängel dann nicht eigentlich sofort beheben bzw. die Anlage ausser Betrieb setzen? Bzw. was kostet es mich wohl, wenn ich ihn die Drahtbrücken setzen und das alles prüfen lasse? Darf der Elektriker die SK 1-Deckenlampen da sitzen lassen und quasi nur die Steckdosen als ordnungsgemäß attestieren?


Abschliessend nochmal eine Zusammenfassung, wie ich die Gesamtlage verstehe:
- In meinem Zimmer und im Bad sind durch mich Deckenlampen montiert, die da nicht hingehören. Die nehme ich aber wieder mit (bzw. installiere wohl IP44 im Bad), wenn ich ausziehe. Bis dahin: Mea Culpa.
- Wenn mir nachgewiesen wird, dass ich was an den Steckdosen geändert habe, bin ich für die Steckdosen straf- und zivilrechtlich zu belangen. Richtig?
- Wenn ich die Steckdosen so lasse, wie sie sind, kostet mich das nichts, und mich trifft keine Schuld an nichts, wenn doch mal was passiert. Bin schließlich Laie und muss nicht erkennen müssen, dass die Schuko-Dose so nicht betrieben werden darf. Und das einzige, was in meinem Zimmer einen Schuko-Stecker hat, ist die externe Festplatte und der Laptop. Bei dem Alugehäuse der Festplatte kann ich die eingekoppelte Spannung mit dem Finger spüren, wenn ich darüber Streiche. Zumindest versorgt das NT die Platte nur mit 12 und 5 V (sowie dem nicht angeklemmten SL...). Das Laptop-NT gibt nur Masse und 14V raus, die NTs selber sind ja Schutzklasse 2. Also habe _ich persönlich_ eigentlich kein ernstes Problem damit, dass ich hier keinen SL habe. Bei meinem Nachmieter kann das dann wieder anders aussehen... bzw. bei meinem Mitbewohner, der einen Desktop-PC betreibt.


So, jetzt darf geantwortet werden Bitte korrigieren, wenn ich technische bzw. juristische Sachen falsch aufgefasst habe.
Und bitte nicht zu doll für die Deckenlampen hauen.


Gruß, Bartho

BID = 461225

Bartholomew

Inventar



Beiträge: 4681

 

  

Ich finde keinen Edit-Knopf, deswegen noch ein Post.

Das mit dem SL am Festplattengehäuse ist natürlich Unsinn.
Das Kribbeln im Finger ist auch an der Platte zu spüren, wenn nur der 4-Pin-Molex (Strom vom externen Gehäuse) mit der sonst isoliert liegenden Platte (oder aber der IDE-Pfostenstecker) verbunden ist. Das muss also die schlecht geglättete Massenspannung sein.

Warum hat dann das Festplatten-Netzteil ein SK 2-Aufdruck und einen Warmgeräteanschluss, der bekanntlich in einem Schukostecker endet?
Und warum hat das Laptop-NT (Kaltgerätestecker) keinen SK 2-Aufdruck, obwohl das Gehäuse aus Plastik ist?

Der SL wird wohl zwar nur intern bei der Trafoplatine irgendwo Verwendung finden, aber mich wundert das alles... Als was sind die Dinger denn jetzt einzustufen? SK 1 oder 2?



Edit: Edit-Knopf doch gefunden, ist mir gleich nach diesem Post spontan ins Auge gesprungen. Hatte mit "Strg+F" die Seite nach dem Begriff "edit" durchsucht und natürlich nichts gefunden... Sorry, ist schon spät.

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Bartholomew am  2 Okt 2007  2:07 ]

BID = 461230

elo22

Schreibmaschine

Beiträge: 1403
Wohnort: Euskirchen
Zur Homepage von elo22


Zitat :
Bartholomew hat am  2 Okt 2007 02:05 geschrieben :

Warum hat dann das Festplatten-Netzteil ein SK 2-Aufdruck und einen Warmgeräteanschluss, der bekanntlich in einem Schukostecker endet?


SK II ist falsch denn der PE ist zwingend erforderlich alleine schon für die Filterkondensatoren im NT.

Lutz

BID = 461299

Bartholomew

Inventar



Beiträge: 4681

Auha, Danke. Bin gerade unangenehm überrascht worden. Das Netzteil ist ein CS-120/0502000-E. Aufgedruckt ist das SK 2-Zeichen (zwei geschachtelte Quadrate), das CE-Logo, FCC und ein emc-Logo.

Das Gehäuse ist ein Cooler Master XCraft. Hier:
http://www.amazon.de/gp/cdp/member-reviews/A3C74KTD22NOZQ
lese ich, dass TrekStor für externe Festplatten eine Zeit lang das gleiche Netzteil verwendet hat, aber eine Rückrufaktion wegen Sicherheitsmängeln machen musste:
http://www.vis.bayern.de/technik/he.....6.htm
http://www.trekstor.de/de/service/customerinfo.php

Zitat :
Im Dezember 2005 mussten wir feststellen, dass mit einigen unserer externen Festplatten der Serie DataStation maxi Netzteile des Zulieferers C.SA Electronics Co. LTD ausgeliefert wurden, die trotz Prüfung und Zertifizierung nach europäischen und internationalen Normen den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen nicht entsprachen.


Die Platte hat auch das Bedürfnis, Spannung in den USB-Anschluss des Rechners einzuspeisen. Das ich mir nicht mehr dabei gedacht habe, schließlich läuft es ja...

Ich gehe jetzt ordentlich Mecker verteilen. Entweder der Herrsteller tauscht mir das Ding, oder Alternate, sollte ja kein Problem sein, nachzuweisen, dass der Mangel schon seit Auslieferung bestand (24 Monate Gewährleistung...)

BID = 461301

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Widerspruch:

Zitat : elo22 hat am  2 Okt 2007 04:56 geschrieben :

SK II ist falsch denn der PE ist zwingend erforderlich alleine schon für die Filterkondensatoren im NT.

SK II kann sehr wohl richtig sein, obwohl das NT einen Schutzleiteranschluß besitzt.
Außerdem gibt es die auch ohne Schutzleiteranschluß und trotzdem mit (anders aufgebautem) Netzzfilter.

Also langsam mit den jungen Pferden!
Erst prüfen und dann meckern.

Das Austeilen moderater Stromschläge muß nicht auf einen Defekt oder eine unzulässige Auslegung hindeuten.

Zum Rest der Fragestellung (Hausinstallation) später mehr.

_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

BID = 461312

Bartholomew

Inventar



Beiträge: 4681

Auszug aus der Wikipedia, Stichwort Schutzklasse (Elektrotechnik):


Zitat :
... Bewegliche Geräte der Schutzklasse II haben keinen Schutzkontaktstecker...


Magst Du das nicht mal in was Normkonformes ändern, damit ein wenig Halbwissen aus der Welt verschwindet, sam2?

BID = 461409

Bartholomew

Inventar



Beiträge: 4681

Nachtrag:


Zitat :
Zimmer drei hat eine 2er-Aufputzsteckdose, auch ohne angeschlossenen SL, von der nochmal eine 2er-Aufputzdose abgeht, auch ohne belegten SL (mein Zimmer in der 3er-WG).


Zu diesen Steckdosen: Die erste Steckdose befindet sich ca. auf 1,20m Höhe an der Wand zwischen Fenster und Heizkörper (ja, Zentralheizung ist in jedem Zimmer). Für die Zuleitung zur zweiten Dose wurde senkrecht nach unten in der Wand ein Schlitz gestemmt, danach geht es zwei Meter nach links auf der Fußleiste entlang (Kabelschellen, übertapeziert). Die Zweierdose hat eine halb ausgerissene Wandhalterung, die Zuleitung ist reichlich knapp bemessen, vielleicht sogar flexibel (weiss ich nicht mehr), und das Gehäuse ist stark beschädigt. Die Anschlussadern sind schwarz und grau, also altes Kabel.

Und wenn da kein Sofa vorstehen würde, dass die Steckdose vor Berührung und weiterer Beschädigung schützt, hätte ich das Ding schon längst abgeklemmt.

Jetzt die Frage:
Die 2. Steckdose war ja anscheinend nie in ordnungsgerechtem Zustand.
Wenn ich als Mieter das Ding abklemme (Eigenschutz, sonst müsste ich ja den Lichtstromkreis permanent abgeschaltet haben, was nicht akzeptabel sein kann), kann der Vermieter dann von mir verlangen, dass ich da statt dessen eine ordnungsgemäße Steckdose installiere? Ich muss die Wohnung ja so verlassen, wie ich sie vorgefunden habe...
Das würde ja dann, wie ich es verstanden habe, so aussehen, dass die neue Steckdose nach neuer Norm angebracht werden muss, sprich mit FI. Da die alte "Verteilung" voll ist, muss da dann ein Kasten hin, und ein ordentliches Kabel gelegt werden. Wäre ja sinnvoll, nur bitte nicht auf meine Kappe...
Also, wenn ich das Ding abklemme und abbaue, kann mich der Vermieter dafür belangen, dass ich den so nicht zulässigen Teil der Anlage demontiert habe? Oder müsste ich nach dem Gesetz die Anlage (Lichtstromkreis) ausser Betrieb nehmen und warten, bis ein vom Vermieter beauftragte Elektriker sich die Sache anguckt? Oder muss ich mir vom Vermieter genehmigen lassen, dass ich den Pfusch abbauen darf, und so lange den Strom ausschalten?

Wobei dann ja noch nicht geklärt ist, was mit der nicht vorhandenen Nullungsbrücke in der ersten Zweifachsteckdose ist... Da sitzt eine Unterputzdose, und ich habe hier im Flur zwei einfache Unterputzsteckdoseneinsätze (Schuko) gefunden, also könnte man annehmen, dass die Anlage mal nach den damals geltenden Bestimmungen (vorhandene Nullung) in Ordnung war und dann verpfuscht wurde.

Wenn der alte Zustand wiederhergestellt werden soll, muss dann wieder eine Einfachdose montiert werden, oder darf die vorhandene Mehrfachdose gebrückt werden? Ich meine, lieber eine solide angeklemmte Mehrfachdose an der Wand als zig ineinandergeschachtelte China-Mehrfachsteckdosen, die der nächste Mieter dann hier anklemmt...

BID = 461479

waaglein

Gerade angekommen


Beiträge: 1
Wohnort: Bayern

Tja, ich habe dies hier mal kurz überflogen.

Allgemein ist es ja so, das Anlagen die zum Errichtungszeitpunkt mal vorschriftsmäßig waren über Bestandsschutz verfügen. Dies setzt vorraus, das nichts wesentliches geändert wurde. Z. B. die Nutzung der Räume sich nicht geändert hat, oder z. b. Räume durch Einbau einer Zentralheizung ihre isolierenden Eigenschaften verloren haben.

Bei Erweiterungen solcher Anlagen, deren Bestandschutz noch gegeben ist, geht man häufig so vor, das man das alte so läßt wie es ist, und vom Erweiterungspunkt nach den neuen Vorschriften arbeitet.

Also wenn ich eine weitere Steckdose benötige, kann ich nach meinem Verständnis von der alten 2 adrigen Dose zur neuen mit einer dreiadrigen Leitung zur neuen weiter gehen. In der alten nulle ich, dies darf nur einmal am Anfang der Leitung geschehen, am Ende schließe ich normal nach neuen Vorschriften an.

In einem anderen Beispiel könnte ich mir folgende Vorgehensweise vorstellen.

Es muß eine Elekrofachkraft kommen und diese wird vermutlich:

1.) Bei erkennbaren Bestandschutz die Nullungsbrücken nachrüsten

2.) Fehlerhaft monierte nachträglich erstellte Anlagenteile nach neuen Vorschriften instandsetzten/austauschen.

3.) Bei Leuchten der Schutzklasse 1 die Nullungsbrücke ebenfalls nachrüsten.
(Durch den Ausstausch oder Reparatur von Leuchten geht der Bestandsschutz ja nicht verloren, und die vorhergehende Leuchte kann ja eine Brücke gehabt haben, das kannst Du ja nicht wissen.

-----------------------------------------------------------------

Du selber bist nicht befugt die Anlage zu:

Ändern
Erweitern
Instandzusetzen.

Außerdem könnte ich mir vorstellen, das dich der Hauseigentümer wegen Sachbeschädigung belangen kann, wenn Du selber Änderungen vornimmst.

Außerdem bist Du nicht in der Lage, nach Einlegen der Brücke den Schleifenwiderstand zu messen, was für dich Sicherheit erforderlich ist. Könnte ja sein das die Leitung etwas lang ist, schlechte Klemmstellen vorhanden, oder vielleicht eine 10A Sicherungen gegen eine 16A getauscht wurde, und nun die Abschaltbedingungen nicht mehr eingehalten werden, wodurch nach Einlegen der Brücke eine Gefährdung beseitigt ist, aber andere Gefährungen folgen.


------------------------------------------------------------------

Außerdem sage mal deinem Hauseigentümer, das seit 1999 die Regelung nicht mehr zutrifft, das Privatwohnungen von regelmäßigen Überprüfungen ausgenommen sind.
Wenn was passiert, möchte ich nicht in seine Haut stecken.

----------------------------------------------------------------


Meine Antwort hier ist eher allgemein, Du mußt selber entscheiden welche Punkte in deinem Fall zutreffen.

BID = 461509

Bartholomew

Inventar



Beiträge: 4681

Danke für die Antwort.


Zitat :
Allgemein ist es ja so, das Anlagen die zum Errichtungszeitpunkt mal vorschriftsmäßig waren über Bestandsschutz verfügen. Dies setzt vorraus, das nichts wesentliches geändert wurde. Z. B. die Nutzung der Räume sich nicht geändert hat, oder z. b. Räume durch Einbau einer Zentralheizung ihre isolierenden Eigenschaften verloren haben.


In der Hinsicht dürfte sich nichts geändert haben.


Zitat :
Bei Erweiterungen solcher Anlagen, deren Bestandschutz noch gegeben ist, geht man häufig so vor, das man das alte so läßt wie es ist, und vom Erweiterungspunkt nach den neuen Vorschriften arbeitet.

Also wenn ich eine weitere Steckdose benötige, kann ich nach meinem Verständnis von der alten 2 adrigen Dose zur neuen mit einer dreiadrigen Leitung zur neuen weiter gehen. In der alten nulle ich, dies darf nur einmal am Anfang der Leitung geschehen, am Ende schließe ich normal nach neuen Vorschriften an.


Also kein Zwang, für die neue Dose einen FI nachzurüsten. Dann müsste die alte zweiadrige Leitung raus aus der Wand, und durch eine dreiadrige ersetzt werden. Wenn man nicht stemmen will, kommt die neue Leitung Aufputz mit Kabelschellen. Und dann kann man sich eigentlich gleich eine Mehrfachsteckdose mit Schukostecker an die Wand Schrauben und in die alte Dose einstecken... Dürfte sogar besser aussehen, und weniger Zeit/Geld kosten. Also frage ich mal den Vermieter, ob ich den Teil der Anlage totschalten darf.

Wenn ich die Zuleitung der 2. Dose in der 1. Steckdose abklemme, bin ich dann auch für die Sicherheit der 1. Steckdose verantwortlich?

Ach ja: Das Bad ist auch mal neu gemacht worden. Beim Spiegelschrank kommt NYM aus der Wand (mit gelb-grünem SL, der auch angeschlossen zu sein scheint). Ich nehme mal an, der wurde in der Verteilerdose wie beschrieben an den Mittelleiter angeklemmt. Da in der Schukodose nur SK2-Geräte betrieben werden, wäre das so oder so praktisch relativ unkritisch (imho).


Zitat :
In einem anderen Beispiel könnte ich mir folgende Vorgehensweise vorstellen.

Es muß eine Elekrofachkraft kommen und diese wird vermutlich:

1.) Bei erkennbaren Bestandschutz die Nullungsbrücken nachrüsten

2.) Fehlerhaft monierte nachträglich erstellte Anlagenteile nach neuen Vorschriften instandsetzten/austauschen.

3.) Bei Leuchten der Schutzklasse 1 die Nullungsbrücke ebenfalls nachrüsten.
(Durch den Ausstausch oder Reparatur von Leuchten geht der Bestandsschutz ja nicht verloren, und die vorhergehende Leuchte kann ja eine Brücke gehabt haben, das kannst Du ja nicht wissen.


Vielleicht hing da ja mal SK 2 oder 0, aber das sagt mir der Elektriker dann schon, was er machen will.


Zitat :
Du selber bist nicht befugt die Anlage zu:

Ändern
Erweitern
Instandzusetzen.

Außerdem könnte ich mir vorstellen, das dich der Hauseigentümer wegen Sachbeschädigung belangen kann, wenn Du selber Änderungen vornimmst.


Gilt das auch für Gefahr im Verzug? Ich meine, bei der maroden Dose muss ich nur mal ohne Schuhe dagegen-/drauftreten, schon habe ich schwarze Füße...



Zitat :
------------------------------------------------------------------

Außerdem sage mal deinem Hauseigentümer, das seit 1999 die Regelung nicht mehr zutrifft, das Privatwohnungen von regelmäßigen Überprüfungen ausgenommen sind.
Wenn was passiert, möchte ich nicht in seine Haut stecken.

----------------------------------------------------------------


Jetzt bin ich neugierig. Der Eigentümer ist verpflichtet, regelmäßig den ordnungsgemäßen Zustand der Elektrik der Wohnung überprüfen zu lassen? Wo steht das?
Ich meine, wenn ich die Wohnung gemietet habe, darf ich dem Vermieter ja generell den Zutritt zum inneren verwehren. Reinlassen muss ich doch imho nur den Schornsteinfeger (wenn es hier eine Feuerstelle gäbe), den Zählerablesemenschen und Polizei mit Durchsuchungsbefehl? Somit müsste diese Überprüfungspflicht doch dann beim Mieter liegen?
Also das will ich jetzt genauer wissen


Danke nochmal,
Bartho

BID = 461518

wome

Schreibmaschine



Beiträge: 1252

Da hast du 'was falsch verstanden:

http://www.forumromanum.de/member/f.....rch=1

BID = 461539

Bartholomew

Inventar



Beiträge: 4681

Danke für den Link Sehr informativ.

Wenn der Vermieter das Recht auf Besichtigung einklagen kann, wie können sich dann Mietnomaden eigentlich halten? Oder dauern diese Klagen zu lange, bis der Vermieter tatsächlich legalen Zutritt zur Wohnung bekommt? Naja, anderes Thema.

Also stellt sich mir das jetzt so dar, dass ich als Mieter nur Schönheitsreparaturen durchzuführen habe. Die Elektroinstallation gehört beileibe nicht zu meinen Aufgabengebieten, dafür ist dann eigentlich der Vermieter zuständig (also auch für die resultierenden Kosten).

Jetzt interessiert mich, ob ich meinem Vermieter sagen kann, dass nicht ich, sondern er für den Murks haftet, den irgendwelche (nicht mehr zurückzuverfolgende Vormieter) vor 20-30 Jahren hier verzapft haben, oder ob das aus der Luft gegriffen ist.

Vielleicht kann ich ihn dazu überreden, dass er mal einen Elektriker durch das ganze Haus gehen lässt, falls es so sein sollte, dass im Brandfall die Versicherung nicht zahlen müssen wird, wegen einer unsachgemäßen Elektroinstallation... Dann muss ich ihm aber auch genau sagen können, warum das dann so ist.

Deshalb @waaglein: Wo steht diese seit 1999-Regelung?

Genauso die 16A H-Typen-Automaten, die hier wohl mehrfach für den Lichtstromkreis in den jeweiligen Wohnungen verbaut sind. Wie ich hier gelesen habe, lassen die dauerhaft über 22A durch -> Leitungen werden heiss -> PVC verkrümelt sich -> Leitungsbrand. Wenn man weiss, dass man die Steckdosen nicht überlasten darf, passiert ja nichts. Wenn doch irgend jemand im Haus Mist baut, hab ich Rauchmelder. Dann können hoffentlich wohl zumindest die Menschen raus, bevor das Haus abbrennt, was mich nicht stören würde (und den Vermieter wohl auch nicht, solange die Versicherung zahlt).
Also, wenn die getauscht werden sollten, macht das nur Sinn, wenn das im ganzen Haus geschieht, und dafür ist der Vermieter zuständig.
Ich muss es ihm halt nur irgendwie schmackhaft machen, und das funtkioniert bei ihm nur über das Geld-Gewissen (es wäre wirtschaftlich klüger, die Elektrik nachzurüsten).


Gruß, Bartho



Nachtrag:
Habe hier: www.mieterschutzbund-berlin.de/data.....6.pdf
was gefunden. Da heisst es u.a.:


Zitat :
Der mit der Revision der Elektroanlage verfolgte Zweck liege vor allem im
Interesse des Vermieters, der sich auf diese Weise vor einer etwaigen Inan-
spruchnahme wegen Mängeln der Elektroanlage schützen könne und lediglich
der ihm ohnehin obliegenden Verkehrssicherungspflicht nachkomme. Anders
als bei Wartungsarbeiten, von denen auch der Mieter profitiere, wie z.B. von
einer optimalen Einstellung der Heizungsanlage durch niedrige Energiekosten,
habe der Mieter von der Revision der Elektroanlage - abgesehen davon, dass
die Erfüllung der dem Vermieter obliegenden Verkehrssicherungspflichten auch
in seinem Interesse liege - keinen weitergehenden Nutzen.


Mein Mietvertrag ist recht überschaubar, da handschriftlich abgefasst, weil gerade kein Formular zur Hand war Bei mir ist also alles gesetzlich geregelt, keine Zusatzklauseln von wegen Kostenumlegung.

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Bartholomew am  3 Okt 2007 16:12 ]

BID = 461563

Heimwerker.

Stammposter



Beiträge: 268

Ja, es macht Sinn, dem Vermieter das mal so darzulegen. Wenn er dir nicht glaubt, kann er gerne mal seine Versicherung anrufen. Die werden dem das sicherlich bestätigen können.

Es gibt deutschlandweit noch zig tausende H-Automaten, trotzdem brennen nicht alle Wohnungen ab. Außerdem ist der einzig "gefährdete" Stromkreis dein Licht/Steckdosenkreis. Wenn der Vermieter es scheut, die restlichen Automaten auch tauschen zu lassen, ist das nicht besonders tragisch, finde ich, da eine Überlast ja ausgeschlossen ist, solange niemand WaMa und SpüMa da anklemmt....

Also: wenn ein Elektriker kommt, dann soll der
a) alle Steckdosen prüfen, gegebebenfalls die "Kölner Brücke" ergänzen
b) gleiches bei den Leuchten
c) marode Steckdosen abbauen, durch neue ersetzen (natürlich dann Fi-Steckdosen oder mit Fi im Verteiler und neuer Leitung)
d) wenigstens den einen H LS tauschen, aber bitte nicht "ungerechnet" B16
e) ein Messprotokoll für den Vermieter erstellen

Du kannst du deiner eigenen Sciherheit bzw. der deiner Mitbewohner solche Gerätschaften kaufen:
www.conrad.de/goto.php?artikel=620605
www.conrad.de/goto.php?artikel=622306
Die machen Sinn bei SK1 Geräten, die hinter klassisch genullten Steckdosen hängen, z.B. Küchengeräte.

_________________
Viele Grüße,
Heimwerker

Alle Angaben sind ohne Gewähr und unverbindlich zu verstehen, ich übernehme auch keine Haftung für entstehende Schäden.
Ich bin kein Fachmann und meine Meinung muss nicht den Normen entsprechen.

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Heimwerker. am  3 Okt 2007 17:57 ]

BID = 461628

Bartholomew

Inventar



Beiträge: 4681

Für WaMa und SpüMa gleichzeitig ist kein Platz, es sei denn, man fängt an zu stapeln WaMa steht daher im Keller an neuer separat gesicherter (B16) Steckdose.

Habe mich mal auf die Suche nach dem HAK gemacht, damit der LS getauscht werden kann. Der scheint sich im Keller hinter einer verschlossenen Tür zu verbergen.

Nachdem, was ich hier gelesen habe, sollte der H16A-LS für Licht/Steckdosen gegen einen B13A (~6-7Euro) getauscht werden, richtig? Wenn es kein C-Typ sein soll, der das doppelte kostet, aber bei den Eltern hält der 1,4kW-Dyson ohne Sanftanlauf mit anderen aktiven Verbrauchern auch am B16, da bin ich mal optimistisch

Dann werde ich mal meinen Vermieter einladen und mir eine schriftliche Einverständnis für die Demontage der maroden Steckdose holen (wenn er keine neue bezahlen möchte, ich selbst brauche das Ding nicht).

Den DI-Zwischenstecker für die Küche werde ich mir mal genauer angucken. An der einen Steckdose hängt nur eine Kaffeemaschine, an der andere eine Mehrfachsteckdose mit Kühlschrank, Waffeleisen, Baguetteofen, 2,2kW Wasserkocher, 500W Mikrowelle und noch eine Mehrfachsteckdose, die in den Flur geht und da Telefon und Router speist (und wo auch ab und an der Saugstauber dran hängt). Und nein, die größeren Verbaucher werden nicht zeitgleich betrieben.

BID = 461656

Heimwerker.

Stammposter



Beiträge: 268


Zitat :
Bartholomew hat am  3 Okt 2007 21:43 geschrieben :

Habe mich mal auf die Suche nach dem HAK gemacht, damit der LS getauscht werden kann. Der scheint sich im Keller hinter einer verschlossenen Tür zu verbergen.


Gibt es denn sonst keine Abschaltmöglichkeit??


Zitat :
Nachdem, was ich hier gelesen habe, sollte der H16A-LS für Licht/Steckdosen gegen einen B13A (~6-7Euro) getauscht werden, richtig?


Das ist gut möglich, solange die max. Länge von der UV nicht mehr als 22 m beträgt müsste das passen. Evtl. geht auch B16, da aber wie Fenta immer so schön schreibt, über längere Zeit ein Strom von 23 fließen kann, ist das nicht empfelenswert. Immehin hängen bei euch ja praktisch alle Geräte bis auf die Großgeräte dadran.

_________________
Viele Grüße,
Heimwerker

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Ich bin kein Fachmann und meine Meinung muss nicht den Normen entsprechen.

BID = 461690

Bartholomew

Inventar



Beiträge: 4681

Es sind von der UV zu jeder Steckdose und zu jeder Deckenleuchte weniger als 22m.


Zitat :
Gibt es denn sonst keine Abschaltmöglichkeit??


Wenn, dann habe ich sie noch nicht gefunden

Ich beschreibe einfach mal den Teil der "gewachsenen" Anlage, den ich kenne:

Neben der Hauseingangstür sind zwei Unterverteilungen. Ein Hager-Kasten von 1974, wo 3x WaMa im Keller dranhängt, zwei Treppenlichtautomaten samt Absicherung, Heizung, Außenbeleuchtung und Gemeinschaftszähler. Dazu kommt ein weiterer Zähler für das linke Geschäft, dazu drei große Schmelzsicherungen und ein Automat für das Büro.
Der andere Schrank ist nach 1994 montiert (neue PLZ, wahrscheinlich erst ein paar Jahre alt) und enthält nur einen Zähler für das andere Geschäft (ein Kiosk) und einen Hager-HT335E SLS-Schalter. Zuleitung kommt aus dem 1. Schrank. Wo der seine weg hat, ist mir nicht ersichtlich.

Die beiden Wohnungen im 1. OG sind symmetrisch, an der mittleren Trennwand ist jeweils der Zähler mit UV (Plastikbox, kein Schrank) in den Wohnungen angebracht. Die Zuleitung kommt aus dem Keller und verschwindet hinter o.g. abgeschlossener Tür.

Die Sicherungen für die drei Wohnungen im Obergeschoss sind Aufputz ohne Schrank samt Zähler im Treppenhaus montiert. Die dicke Zuleitung geht irgendwo bei den anfangs genannten UV-Kästen in die Wand. Da ist ein bunter Mix aus vielen Aufputz-Kabeln, Schelzsicherungen und H- sowie B-Automaten. Eine gewachsene Anlage halt



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