Interpretation Prüfprotokoll

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Autor
Interpretation Prüfprotokoll

    







BID = 800099

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7557
Wohnort: Wien
 

  


Ich habe hier ein Prüfprotkoll liegen, das ein Elektriker für die Wohnung einer guten Bekannten erstellt hat. Das ist etwas unübersichtlich formatiert, und außerdem benützt offensichtlich jeder nach Lust und Laune unterschiedliche Abkürzungen. Deswegen würde ich euch gerne um kreativen Input bitten

Den entsprechenden Teil habe ich einfach mal abfotografiert, damit sollten sich hoffentlich keine Urheberrechtsprobleme ergeben.

tA dürfte die Auslösezeit der beiden FIs sein (übrigens handelt es sich bei FI B um einen Typ AC, nicht um Typ G, wird im selben Protokoll weiter oben als gravierender Mangel angeführt)
IK ist wohl der Kurzschlussstrom, aber irgendwie passt der da thematisch nicht ganz rein finde ich, oder? Wenn IA der Auslösestrom des FI-Schalters sein sollten, wird die Sache endgültig schräg... ein Einheitenfehler?

Nur was UF ist kann ich überhaupt nicht enträtseln... die Berührungsspannung?

Gemessen wurden die Werte laut Protokoll mit einem Chauvin Arnoux 6115N, aus dessen Anleitung dürften auch die Kürzel stammen.

Schleifenwiderstand übrigens 1,5 Ohm.


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"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"

BID = 800208

TF_tronikfan

Stammposter



Beiträge: 372
Wohnort: Stuttgart

 

  

Ich geh mal davon aus, dass er den Netzinnenwiderstand auch gemessen hat.

Kannst Du das ganze Protokoll einstellen (vorher natürlich Namen Stempel etc. schwärzen)?

Ist das ein TT-Netz?

Gruß TF


BID = 800213

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7557
Wohnort: Wien

Im Protokoll steht der Netzinnenwiderstand jedenfalls nicht...

Das entsprechend geschwärzte vollständige Protokoll gibts im Anhang.

Netzform: TT ist naheliegend, aber solide Infos gibt es keine. Haus ist Baujahr Anfang der 50er, nach meinem Blick in die Zählernische würde ich sagen die ist in den letzten 6, 7 Jahren erneuert worden, aber möglicherweise nicht die ganze Steigleitung (laut Wohnungseigentümerin stand beim Kauf eine Steigleitungserneuerung schon im Raum, das spricht für TT, ebenso die Ausführung mit selektivem FI). Das ist eine Eigentumswohnung, meiner Bekannten wurde vom Vorbesitzer glaubhaft versichert, die Installation sei erneuert worden. Mit dem Protokoll wollte sie es nachweisen, vom Ergebnis war sie nicht so begeistert, deswegen hat sie mich um eine Beurteilung gebeten. Meiner Meinung nach haben die Kollegen möglicherweise etwas überreagiert und die Kritikpunkte waren zum Errichtungszeitpunkt noch zulässig - nur ist der unbekannt. Eine ewige Streitfrage sind die Aderleitungen in Bergmannrohr - prinzipiell gilt Bergmannrohr als Isolierrohr, die breite Meinung ist aber, das Beschädigungsrisiko sei so hoch, dass man besser keine EInzeladern einzihen solle - für eine Beanstandung reicht das meiner Meinung nach bei passablem RISO aber nicht.

Die Debatte FI Typ G (kurzzeitverzögert) oder AC hatten wir hier im Forum auch schon ausgiebig... G sind für alle Stromkreise mit Kühl- und Datenverarbeitungsgeräten vorgeschrieben, aber einige hier im Forum betrachten sie als Sicherheitsrisiko und verweigern deshalb ihren Einsatz.


[ Diese Nachricht wurde geändert von: Trumbaschl am 25 Nov 2011 19:19 ]

BID = 800223

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17417

Uf deute ich als Fehlerspannung
Die Abschaltzeiten sind klar.
Die letzte Angabe könnte der Fehlerstrom sein bei dem die Fi auslösen allerdings in mA nicht in A .
Gruß Bernd
PS: einen FI interessiert der Kurzschlussstrom nicht , deshalb ist Angabe IK völliger Unsinn.
Zi ist angegeben 1,5 Ohm Zs dürfte da FI vorhanden nicht messbar sein

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Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!

[ Diese Nachricht wurde geändert von: der mit den kurzen Armen am 25 Nov 2011 20:04 ]

BID = 800226

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7557
Wohnort: Wien

Dort steht aber eindeutig Zs und nicht Zi... könnte theoretisch(!) vor dem FI gemessen sein.
IK würde wenn es der Kurzschlussstrom ist überhaupt nicht in diesen Punkt des Protokolls gehören, aber vielleicht ist es ja der kleinste in der Wohnung gemessene IK und nur falsch eingeordnet. Die Gestaltung des Protokolls inkl. Rechtschreibung lässt ja generell etwas zu wünschen übrig.

Was ich noch ganz gerne gesehen hätte wäre der Auslösestrom des selektiven FIs...

Fehlerspannung = Berührungsspannung?


Offtopic :
Einerseits interessiert mich der konkrete Fall, andererseits versuche ich gerade, mich mit Hilfe meines Lehrbuchs etwas in diesen Bereich einzuarbeiten, nachdem Prüfung von Schutzmaßnahmen in der Schule de facto nicht vorkam und ich mit dem Gedanken spiele, doch in der Installation zu arbeiten. Da habe ich dann natürlich einen Chef oder sonstwie Verantwortlichen mit Konzession aber die Fähigkeit, eigenverantwortlich zu arbeiten schadet nie, abgesehen davon schätze ich euer geballtes Fachwissen deutlich höher ein als das vieler hiesiger Installationsbetriebe. Ein aktueller Seyr-Rösch und eine TAEV wären wohl auch gute Investitionen wenn sich in die Richtung wirklich was ergibt.


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BID = 800231

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17417

UF ist die Verbleibende Berührungsspannung < 50 V die 59mA können durchaus der Auslösestrom sein bei 111 ms

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BID = 800260

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7557
Wohnort: Wien

Danke, das wars! 58,2mA passen für einen 100mA-FI durchaus. Dann wären sowohl Bezeichnung als auch Einheit ziemlich zufällig gewählt

So viel zur Qualität des Protokolls. Würdet ihr ein umfangreicheres Protokoll machen und wenn ja mit welchen Messungen? Den Netzinnenwiderstand muss man ja eigentlich an jeder Steckdose messen, um die Einhaltung der Abschaltbedingungen im Kurzschlussfall zu überprüfen, oder? Mein Fachbuch erwähnt nur die RCD-Prüfung, Berührungsspannungsmessung und (im TN mit Abschaltung durch Überstromschutzorgane) Messung von ZS bzw. im TT RA.

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BID = 800264

Stifmaster

Schriftsteller



Beiträge: 731
Wohnort: Mainfranken

Moin,

wenn ich mich recht erinnere, besteht keine Pflicht Zi zu messen. Auch wenn ich mich dann Frage, wie man vor allem die Einhaltung des Spannungsfalls nachweisen will, da der ja fast immer das k.o-Kriterium noch vor den Abschaltbedingungen des LS ist.

Gruß Stefan

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Für meine Beiträge schließe ich jegliche Haftung aus. VDE-Vorschriften sind immer zu beachten. SICHERHEIT GEHT VOR!

BID = 800291

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7557
Wohnort: Wien

Die Logik hat was Wahres. Messung kann also nicht schaden, scheint aber nicht vorgesehen zu sein. Somit wird wohl in hiesigen Anlagen überwiegend RCD-Auslösestrom und Berührungsspannung zu messen sein. Bei Schutzerdung mit Überstromschutzorganen sollte man wohl nur noch die Nachrüstung eines FIs dringend anraten und kontrollieren, ob der Erder nicht Wasserleitung heißt, in welchem Fall seit 2001 eine Nachrüstpflicht bestünde.

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BID = 800293

Tobi P.

Schreibmaschine



Beiträge: 2168
Wohnort: 41464 Neuss


Zitat :

So viel zur Qualität des Protokolls. Würdet ihr ein umfangreicheres Protokoll machen und wenn ja mit welchen Messungen?


Guggst du Anhang. Ich war mit den handelsüblichen Protokollen nicht zufrieden und hab dann einfach mal was eigenes entwickelt. Das im Anhang ist bereits die dritte Version und momentan ist noch eine weitere in Arbeit die auch die Prüfung von Netzersatzanlagen einschliesst.


Gruß Tobi


PDF anzeigen



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"Auch wenn einige Unwissende etwas anderes behaupten, bin ich doch der Meinung, dass man nie genug Werkzeug haben kann"

BID = 800303

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7557
Wohnort: Wien

Hübsch, danke für das Beispiel!
Ich bilde mir ein das Kuratorium für Elektrotechnik hat ein Beispielformular auf seiner Homepage, da muss ich auch mal einen Blick drauf werfen.

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BID = 800456

wome

Schreibmaschine



Beiträge: 1252

Ich würde gerne Trumbaschls Frage noch einmal aufgreifen:

Zitat :
Den Netzinnenwiderstand muss man ja eigentlich an jeder Steckdose messen, um die Einhaltung der Abschaltbedingungen im Kurzschlussfall zu überprüfen, oder?


Meine Thesen:

    Für die Abschaltung im Kurzschlussfall ist keine Zeitgrenze vorgegeben. Stattdessen muss hier nachgewiesen werden, dass in der Leitung die zulässige Grenztemperatur zu keinem Zeitpunkt überschritten wird.

    Die Prüfung, ob eine Leitung gegen die Folgen eines Kurzschlusses geschützt ist, erfolgt (im Haushaltsbereich in der Regel) ausschließlich durch Überprüfung der richtigen Zuordnung des Schutzorgans zur Leitung.

    Deshalb ist die Messung des Netzinnenwiderstandes auch nicht Gegenstand einer Installationsprüfung.

Anmerkung: Der Kurzschluss ist im Sinne dieser Prüfung etwas fundamental anderes als der Erdkurzschluss.

BID = 800460

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17417


Zitat :
wome hat am 26 Nov 2011 19:27 geschrieben :



Meine Thesen:

[list]Für die Abschaltung im Kurzschlussfall ist keine Zeitgrenze vorgegeben. Stattdessen muss hier nachgewiesen werden, dass in der Leitung die zulässige Grenztemperatur zu keinem Zeitpunkt überschritten wird.



Falsch die Abschaltbedingungen und Zeiten sind klar definiert!
Ein Fi schützt im Kurzschlussfall nicht , deshalb muss das Sicherungselement in der vorgeschriebenen Zeit auslösen !
Gruß Bernd
PS Personenschutz wird durch FI bei Erdschluss sichergestellt, aber nicht bei Leiterschluss.

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BID = 800461

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7557
Wohnort: Wien

Personenschutz im Kurzschlussfall? Klingt mir sehr indirekt und um die Ecke gedacht... würde ich eher als Brandschutz bezeichnen.

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BID = 800463

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17417

Ein Kurzschluss ist ein Leiterschluss und den interessiert der FI nicht
Nur bei einem Erdschluss löst ein FI aus.
Für den Brandschutz steht die Sicherung im Falle Leiterschluss und der FI im Falle Erdschluss.
Schutzmaßnahme in beiden Fällen Schutz durch Abschaltung.
Edit : der Schutz bei Überlast und auch bei Kurzschluß wird durch die Sicherung erreicht.

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[ Diese Nachricht wurde geändert von: der mit den kurzen Armen am 26 Nov 2011 20:00 ]


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