Info: Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nach BGV A3 prüfen

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Info: Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nach BGV A3 prüfen
Suche nach: betriebsmittel (583) bgv (203)

    







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Rechtliche Grundlagen und Anwendungsbereich

Die Widerholungsprüfung nach BGV A3 dient der Feststellung der elektrischen Sicherheit inkl. der Prüfung des ordnungsgemäßen Zustandes von mobilen elektrischen Arbeitsmitteln und Geräten
bzw. ortsveränderlichen Betriebsmitteln aller Art.
Arbeitgeber, Unternehmer und Betreiber elektrischer Geräte sind gesetzlich dazu verpflichtet, regelmäßige Wiederholungsprüfungen an sämtlichen Anlagen und Betriebsmitteln vorzunehmen.
Festgeschrieben ist dies in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), in den technischen Regeln für Betriebssicherheit „Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftiger Anlagen“ (TRBS 1201)
sowie in der Unfallverhütungsvorschrift für „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV A3).

Begriffsklärung: mobile Arbeitsmittel bzw. ortsveränderliche Betriebsmittel

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel werden nach BGV in ortsveränderliche und ortsfeste elektrische Geräte eingeteilt. Der Begriff „ortsveränderlich“ beschreibt dabei nicht nur, dass eine Anlage oder ein Betriebsmittel grundsätzlich von einem Standort zu einem anderen transportiert werden kann. Die Bezeichnung bedeutet auch, dass ein Gerät an einem anderen Standort mit gleicher Funktionsweise zum Einsatz kommen kann, ohne dass zu diesem Zweck Baumaßnahmen eingeleitet werden müssen. Ein Gerät das, vereinfacht gesprochen, durch eine Steckvorrichtung von einer elektrischen Anlage getrennt und an einem anderen Standort wieder angeschlossen und verwendet werden kann, zählt demnach zu den ortsveränderlichen Betriebsmitteln eines Unternehmens.
Beispiele für ortsveränderliche Geräte: Mehrfachsteckdose, Verlängerungsleitung, handgeführte Elektrowerkzeuge, Laborgeräte, Haushaltsgeräte, Computer, Drucker, Scanner, Ladegeräte aller Art und vieles mehr.

Vor der Prüfung: Schutzklasse des Prüfgegenstandes feststellen



Das Feststellen der Schutzklasse ist ein wichtiger Arbeitsschritt, der zu Ihrer eigenen Sicherheit vor der eigentlichen Kontrolle und Wertemessung des Betriebsmittels vorgenommen werden muss. Die Schutzklasse bestimmt das weitere Vorgehen der Prüfung und ist unabdingbar für den sicheren Umgang mit dem Prüfgegenstand.
Schutzklassen zeigen auf, in welcher Form ein Betriebsmittel gegen elektrische Spannungen schutzisoliert ist. Es gibt drei Schutzklassen, die sich durch ihre Symbolik voneinander unterscheiden.
Das entsprechende Symbol ist meist auf dem Gehäuse des Prüfgegenstands abgedruckt. Doch auch am Netzstecker-Anschluss des Betriebsmittels ist die Schutzklasse leicht erkennbar.



Drei Kontakte am Netzstecker-Anschluss definieren Geräte der Schutzklasse I. Während zwei der Kontakte der Stromzufuhr dienen, fungiert der dritte Kontakt als so genannter Schutzleiter.
Schutzleiter rufen bei einem defekten Gerät einen Kurzschluss hervor, sobald die elektrische Spannung auf berührbare Teile überspringen will. So beugt der Schutzleiter Verletzungen durch einen elektrischen Stromschlag vor.



Zwei Kontakte am Netzstecker-Anschluss des Prüfgegenstandes weisen auf die Schutzklasse II hin. Derartige Geräte haben keinen integrierten Schutzleiter.
Bei der Prüfung muss daher darauf geachtet werden, dass die vorhandene Schutzisolierung ausreicht, um sämtliche berührbare Teile des Prüfgegenstandes vor elektrischer Spannung zu schützen.

Elektrische Geräte der Schutzklasse III dürfen ausschließlich mit einer Schutzkleinspannung (meist 24 oder 42 Volt) betrieben werden. Sie besitzen keinen Schutzleiter und sind daher mit einer verstärkten oder doppelten Isolierung ausgestattet. Weiterhin müssen elektrische Betriebsmittel der Schutzklasse III laut Gesetzgebung mit einem so genannten Sicherheitstransformator ausgerüstet sein. Dieser verhindert, dass eine Verbindung zwischen Primär- und Sekundärseite auftreten kann.

Geräteprüfungen nach BGV A3 durchführen

Je nach Feststellung der entsprechenden Schutzklasse variiert der weitere Ablauf der Geräteprüfung in einzelnen Punkten. Eine detaillierte Beschreibung der Prüfschritte für Betriebsmittel verschiedener Schutzklassen gibt es zum Nachlesen in der Publikation des DGUV Handlungshilfe – Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel.
Grundsätzlich müssen jedoch unter Beachtung der entsprechenden Grenzwerte folgende Schritte durchgeführt werden:

  • Sichtprüfung
  • Messung
  • Funktionsprobe
  • Auswertung
  • Dokumentation


Die Sichtprüfung

Die Sichtprüfung ist beinahe der wichtigste Bestandteil der Geräteprüfung nach BGV A3. Denn hier können bereits über 80% der offensichtlichen Mängel am Prüfgegenstand erkannt werden. Kontrollieren Sie bei der Sichtprüfung vor allem Gehäuse, Kabel und Anschlüsse des Prüfgegenstandes sorgfältig auf augenscheinliche Beschädigungen, Gebrauchsspuren und Verschmutzungen. Es ist festzustellen, ob sich das Betriebsmittel gefahrlos für den entsprechenden Einsatzort eignet. Weiterhin ist auf die Vollständigkeit der Schutzvorrichtungen (z. B. Abdeckhauben) zu achten.
Das Betriebsmittel sollte bei der Sichtprüfung übrigens nur dann geöffnet werden, wenn darauf ausdrücklich in der Gebrauchsanweisung des Herstellers hingewiesen wird oder wenn ein begründeter Verdacht zur Klärung eines Sicherheitsmangels besteht.
Auch die Anschlüsse elektrischer Betriebsmittel müssen besonders gründlich untersucht werden. Oftmals ist an elektrischen Handwerkszeugen eine für den gewerblichen Gebrauch ungeeignete PVC-Leitung verbaut. Achten Sie daher darauf, dass die Leitung mindestens die Qualität einer leichten Gummischlauchleitung (H05BQ-F) oder ähnliches aufweist.
In unserer Checkliste finden Sie nun noch einmal die wichtigsten Anhaltspunkte für die schrittweise Sicherheitsprüfung nach BGV A3.

Die Messung

Mit Hilfe verschiedener Messverfahren stellen Sie fest, ob der Prüfgegenstand messbar gegen elektrische Spannungen und die Gefahr eines elektrischen Schlags schutzisoliert ist. Auch hier ist es grundsätzlich nicht nötig, den Prüfgegenstand mit Werkzeugen zu öffnen.
Die Messungen müssen je nach Schutzklassen-Einteilung des Betriebsmittels unterschiedlich durchgeführt werden. Eine detaillierte Beschreibung der Messtechniken können in den Bestimmungen der VDE 0702 /29/ nachgelesen werden. Beachten Sie hierbei die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte!
In folgender Tabelle werden nun noch einmal alle Schritte der Geräteprüfung unter der Berücksichtigung der Schutzklassen-Grenzwerte aufgeführt:

Prüfumfang und Grenzwerte für Geräteprüfungen nach BGV A3

...in einer übersichtlichen Tabelle als PDF

Geräte der Schutzklasse I

  1. Sichtprüfung: Feststellung äußerlich erkennbarer Mängel / Eignung für den Einsatzort und Einsatzzweck
  2. Messen des Schutzleiter-Widerstandes: bis 5 m ≤ 0,3 Ω, je weitere 7,5 m ≤ 0,1 Ω, maximal 1 Ω
  3. Messen des Isolations-Widerstandes: ≥ 1 MΩ, ≥ 2MΩ für den Nachweis der sicheren Trennung (Trafo), ≥ 3 MΩ bei Geräten mit Hitzeelementen P ≤ 3,5 kW
  4. Messen des Schutzleiterstromes: ≤ 3,5 mA an leitfähigen Bauteilen mit PE-Verbindung, 1 mA/kW bei Geräte mit Hitzeelementen P ≥ 3,5 kW
  5. Messen des Berührungsstromes: ≤ 0,5 mA an leitfähigen Bauteilen ohne E-Verbindung
  6. Messen der Ausgangsspannung: berührbare, aktive Teile, Leerlaufspannung an Ladegeräten, Netzteilen (ggf. PELV), Stromerzeugern, Kleinspannungserzeugern (SELV) u.v.m.
  7. Erproben: sämtlicher Funktionen der Sicherheitseinrichtungen Funktionsprobe des Gerätes


Geräte der Schutzklasse II

  1. Sichtprüfung: Feststellung äußerlich erkennbarer Mängel / Eignung für den Einsatzort und Einsatzzweck
  2. Messen des Isolations-Widerstandes: ≥ 2 MΩ
  3. Messen des Berührungsstromes: ≤ 0,5 mA an leitfähigen Bauteilen
  4. Messen der Ausgangsspannung: berührbare, aktive Teile, Leerlaufspannung an Ladegeräten, Netzteilen (ggf. PELV), Stromerzeugern, Kleinspannungserzeugern (SELV) u.v.m.
  5. Erproben: sämtlicher Funktionen der Sicherheitseinrichtungen Funktionsprobe des Gerätes


Geräte der Schutzklasse III

  1. Sichtprüfung: Feststellung äußerlich erkennbarer Mängel / Eignung für den Einsatzort und Einsatzzweck
  2. Messen des Isolations-Widerstandes: ≥ 0,25 MΩ
  3. Messen der Ausgangsspannung: berührbare, aktive Teile, Leerlaufspannung an Ladegeräten, Netzteilen (ggf. PELV), Stromerzeugern, Kleinspannungserzeugern (SELV) u.v.m.
  4. Erproben: sämtlicher Funktionen der Sicherheitseinrichtungen Funktionsprobe des Gerätes


Die Dokumentation

Nachdem Sichtprüfung, Messung und Funktionsprobe abgeschlossen sind, werten Sie Ihre Geräteprüfung nach BGV A3 aus und dokumentieren Sie die Ergebnisse auf einem Prüfbericht. Einige Messgeräte, wie z.B. das Secutest-Messgerät, sind in der Lage, nach erfolgreicher Messung einen Prüfbericht zu generieren und direkt auszudrucken. Entsprechenden Prüfberichtvorlagen finden Sie zudem auch auf der Handlungshilfe – Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel des DGUV. Zuletzt bringen Sie die entsprechende Prüfplakette oder Prüfbanderole auf dem Prüfbericht und/oder auf dem Prüfgegenstand an. Wählen Sie hierbei am besten eine Prüfplakette, die den Zeitpunkt der nächsten Prüfung datiert. So ist auf den ersten Blick ersichtlich, wann eine erneute Geräteprüfung festzusetzen ist.


Erstellt von Prüfplaketten-Discount – www.pruefplaketten-discount.de

Materialien


  • Checkliste zur Sichtprüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel als PDF Download
  • Prüfumfang und Grenzwerte für Geräteprüfungen nach BGV A3 als PDF Download
  • BGI 5090: Handlungshilfe - Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel als PDF Download











BID = 915586

prinz.

Moderator

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Äh ja und was will er damit sagen??????????????????????
ODER
nur Werbung bzw. Spam

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Nur für nicht Mutige
1.Freischalten
2.Gegen Wiedereinschalten sichern
3.Spannungsfreiheit allpolig feststellen
4.Erden und kurzschließen
5.Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken

BID = 915587

Pruefplaketten Discount

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Beiträge: 4
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Eigentlich wollte ich vor allem Informationen weitergeben. Deswegen hat der Artikel auch eine gewisse Länge, verweist auf die Quellen und weist nicht auf unsere Produkte hin...

Ich fände es schade, wenn es nur als Spam wahrgenommen würde.

Was müsste ich denn tun, damit die Informationen hilfreich wären?

BID = 915592

prinz.

Moderator

Beiträge: 8923
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Die jenigen die Prüfen kennen das
und
dem Laien der rumbastellt gehen irgendwelche Prüfungen
am Arsch vorbei kann man hier oft lesen

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BID = 915653

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17430

Erstens sind Deine Rechtlichen Grundlagen schon Falsch den die BGV A3 Prüfung ist nur ein Mittel die Arbeitschutzrichtlinien einzuhalten. Zweitens such dir eine andere Möglichkeit Werbung zu verbreiten.
Drittens dürfen BGV A3 Prüfungen nur Elektrofachkräfte durchführen und die kennen die Rechtlichen Forderungen!

Zitat :
Doch auch am Netzstecker-Anschluss des Betriebsmittels ist die Schutzklasse leicht erkennbar.

Auch diese Aussage ist falsch den auch ein Gerät mit Schutzisolierung kann den PE in der Zuleitung mitführen als Überwachungsleiter für die Zuleitung er darf aber im Gerät keinerlei Verbindung zum Gerät haben.

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Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!

[ Diese Nachricht wurde geändert von: der mit den kurzen Armen am 29 Jan 2014 17:48 ]

BID = 915656

admin

Administrator



Beiträge: 5023
Wohnort: Heilbronn
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Hallo Alle,

der Beitrag von Pruefplaketten Discount ist von mir genehmigt.

Baldur


[ Diese Nachricht wurde geändert von: admin am 29 Jan 2014 17:50 ]

BID = 915674

:andi:

Inventar



Beiträge: 3198
Wohnort: Bayern

ich find den Beitrag nicht schlecht...

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"Gestern gings noch, da kann net viel sein"

BID = 915689

Lightyear

Inventar



Beiträge: 7911
Wohnort: Nürnberg

Hmmm, ich sehe das eher zwiespältig...
Wozu diese Anleitung, außer um den Nutzernamen publik zu machen..?
An wen soll sich die Anweisung denn richten?
An Laien..? Fragt sich nur, welcher Laie über ein geeignetes Prüfgerät verfügt und welcher Laie tatsächlich eine Wiederholungsprüfung an seinen privaten Geräten macht und dokumentiert...

Da jedoch im Text explizit die gewerbliche Umgebung erwähnt wird, sollten wohl eher Fachkräfte angesprochen werden, die Wiederholungsprüfungen z.B. als Dienstleistung anbieten.
Und da wird's schon haarig, denn der Autor verweist lapidar u.A. auf die TRBS 1201, welche ihrerseits z.B. auf die TRBS 1203 verweist. In dieser TRBS1203 wird definiert, wer überhaupt zu Prüfungen befähigt ist.
Liest und versteht man die TRBS 1203, dann wird klar, dass diese "Prüfanweisung" hier blanke Makulatur ist, denn eine "befähigte Person" nach TRBS1203 wird sich sicherlich nicht in einem Forum über die Basics (die obendrein teils mindestens unvollständig sind) erkundigen müssen, sondern hat dies in seiner Ausbildung gelernt.
Zu guter Letzt dann noch der Hinweis darauf, eine Prüfplakette anzubringen, die den Zeitpunkt der nächsten Prüfung datiert.
Das Thema "Prüffristenermittlung" wird geflissentlich übergangen, dafür aber der Eindruck erweckt, die Prüfung wäre nur vollständig, wenn eine Plakette (oder besser gleich mehrere, sowohl auf dem Gerät, als auch auf dem Prüfbericht) aufgeklebt wird, was so definitiv nicht stimmt.

Wer soll also von dieser Anleitung profitieren..?


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Gruß aus Nürnberg,


Lightyear


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powersupply

Schreibmaschine



Beiträge: 2921
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OK er hat seinen NAmen mit ins Spiel gebracht. Aber...

Es gibt in der Tat soo viele die zwar einen Meister, viele auch einen Fachmeister als Vorgesetzten haben der, wenn es darum geht die Ausführung ins Detail zu beschreiben, auch auf dem Schlauch steht.
Daher sehe ich solche Beiträge, die nicht nur auf TRBS blabla und Norm Sowieso verweisen als super super hilfreich an.
Vor allem auch für diejenigen die nicht immer die aktuellsten Vorschriften zur Hand haben und ggf ihrem Chef auch mal etwas "zeigen" möchten!
Daher an dieser Stelle von mir für den Beitrag

Vielleicht noch etwas zu MEINER Erfahrung zu diesem Thema:
Ich hab vor 30 Jahren mal Energieanlagenelektroniker in einem großen Industrieunternehmen gelernt wo ich auch heute noch beschäftigt bin.
Wir machen nun seit ca 8 - 10 Jahren erst die BGV A3 an unseren Anlagen und Ihr, die sich hier so gewandt mit den Thema gebt macht Euch kein Bild was das für ein Rumgeeiere war bis bei uns ein Blatt erstellt war damit alle was in der Hand haben nach dem sie vorgehen sollen. Und es gab KEINEN der Kraft seiner Ausbildung mal eben einen Handlungsleitfaden aus dem Ärmel schütteln konnte! Kein (Industriemeister und keinen Techniker. Eine VEFK hatten wir bis dahin mangels allgemeiner Vorschriftenkenntnis auch keine! Die heutige, ein junger Industriemeister könnte ic auch nicht fragen...
Daher bitte zu dem Thema ein wenig den Ball flach halten und ggf auch mal überlegen ob jemand sogar wirklich um Hilfe sucht und nicht nur in der Schule nicht aufgepasst hat.

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powersupply
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[ Diese Nachricht wurde geändert von: powersupply am 29 Jan 2014 21:14 ]

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Tom-Driver

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Zitat : Lightyear hat am 29 Jan 2014 20:13 geschrieben :
Wer soll also von dieser Anleitung profitieren..?


Naja - das ist doch ganz einfach, oder?

Wie und von wem auch immer diese Prüfungen, gerade in Betrieben (hallo powersupply!) durchgeführt, protokolliert und/oder dokumentiert werden
- ein gemeinsames, oftmals unabdingbares Element der BGV A3 Überprüfung leuchtet einem doch nun geradezu entgegen:
Es ist das Prüfetikett !!!

Und damit sollten wir alle wissen, daß es einen "Discount-Shop für Prüfetiketten" gibt, bei dem wir - zumindestens mal Preisanfragen stellen könnten. REINE WERBUNG ALSO!


Offtopic :
Baldur wird schon wissen, wem er hier Werbefläche einräumen kann und möchte, und wem nicht - er hat nun mal das Hausrecht...


Aber es kann ja sein, daß so manch eifrige Betriebselektrikertruppe, die besonders fleißig Prüfsiegel verteilt, beim Fred-Ersteller
vielleicht noch mal so richtig sparen kann...

Also: Preisliste anfordern!

Gruß,
TOM.

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der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17430

bei diesen Preisen würde sich unser Einkäufer völlig Quer stellen

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Tom-Driver

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Offtopic :
Die Beurteilung - preiswert oder überteuert - bleibt stelbstversändlich jedem selbst überlassen.
Auch hier gilt wieder einmal das Gesetz der freien Marktwirtschaft ...


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Lightyear

Inventar



Beiträge: 7911
Wohnort: Nürnberg

@Powersupply:

Ja, es ist mir durchaus bewusst, wie's "Draussen" aussieht bzw. zugeht...

Allerdings sind solche (vielleicht ja wirklich gut gemeinten) "Fachbeiträge" imho bestenfalls am Rande zweckdienlich.
Wie Du vielleicht am eigenen Leib erfahren hast, gehört zu den Wiederholungsprüfungen eben doch wesentlich mehr Know-How, als man in solch einer kurzen Beschreibung zusammenfassen kann.

Oder meinst Du wirklich, ein "Entscheider" lässt sich ernsthaft beeindrucken, wenn man ihm den Link auf den Beitrag mit den Worten "Schauen Sie einmal, es steht sogar im Netz" zeigt..?
Ich bin den "Kampf gegen Windmühlen" seit Jahren gewohnt und selbst wenn bei Verantwortlichen der grundsätzliche Wille zu den Prüfungen besteht, werden die Folgen einer fach- und sachgerechten Prüfung zumeist völlig unterschätzt.

Man kann sicher sagen, dass so eine "Handlungsbeschreibung" dem blutigen Laien aufzeigen kann, dass es die Notwendigkeit zur Prüfung gibt und dass es mit einem "an's Prüfgerät anschließen, Start drücken und vergessen" nicht getan ist - das war's dann aber auch schon.
Wichtige Punkte, wie "Wer darf prüfen", "wie oft ist zu prüfen" werden unangetatstet gelassen, ja nichtmal erwähnt. Einzig einige Verweise auf weiterführende Bestimmungen existieren - deutlich zu wenig, wie ich finde!

Darüber hinaus hinterlässt der Beitrag eben leider den schalen Nachgeschmack, dass jemand seine Prüfplaketten verkaufen möchte und das reduziert den Nutzen des Beitrags als anerkannt "unabhängige" Quelle doch erheblich.

Zusammenfassend erscheint mir das Thema "Prüfen" in dem Beitrag fast kriminell "verniedlicht". Nicht umsonst gibt es Bergeweise Sekundärliteratur zu dem Thema und dennoch wird man als Prüfer tagtäglich vor neue Herausforderungen gestellt, die weder in er gängigen Literatur, noch in so einem Forumsbeitrag behandelt werden.

Mein Fazit:
Nett gemeint, aber leider zu Weit am Ziel vorbei.



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Gruß aus Nürnberg,


Lightyear


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powersupply

Schreibmaschine



Beiträge: 2921
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Zitat :
Lightyear hat am 30 Jan 2014 06:53 geschrieben :

@Powersupply:

Nicht umsonst gibt es Bergeweise Sekundärliteratur zu dem Thema und dennoch wird man als Prüfer tagtäglich vor neue Herausforderungen gestellt, die weder in er gängigen Literatur, noch in so einem Forumsbeitrag behandelt werden.


Und genau das ist das Problem an der Sache. Bergeweise.
Erst heute haben wir/ich wieder eine, meiner Meinung nach, unsinnige Diskussion zum Thema Not-Aus Prüfung führen müssen.
Die Prüfung ist wichtig und dass geprüft wird ist auch richtig.
Aber mittlerweile gibt es Kollegen, die wollen ALLES haarklein vorgeschrieben bekommen. Mir persönlich reicht ein Formblatt dem ich entnehmen kann an welcher Anlage(alle mit PNOZ) ich welchen Bereich ich zu prüfen habe.
Andere wollen wissen woher ich denn wissen will ob denn nicht auch noch zusätzlich Messungen durchgeführt werden müssen, wollen wissen ob nicht auch noch die Abschaltung der SPS-Ausgangsmodule überprüft werden muss. Ich bin nicht Chef. Und die VEFK weis mir auch keinen Punkt wo genau steht was denn zu prüfen ist.
Und genau so läufts bei der BGV A3-Prüfung. Für diese hab ich zu unserem Secutest mal einen Leitfaden erstellt welcher aber trotzdem immer wieder hinsichtlich der Handlung infrage gestellt wird.
Eine genaue Handlungsanweisung auf die ich verweisen könnte gibts eben nicht... Und dann kommen, auch weil man sonst für jeden Scheiß unterschreiben muss dann auch immer wieder Zweifel bei den Kollegen "Was ist wenn die Anleitung nicht stimmt und ich etwas falsch mache?"
Manchmal könnte ich bei dem Thema

_________________
powersupply
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[ Diese Nachricht wurde geändert von: powersupply am 30 Jan 2014  8:05 ]

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Pruefplaketten Discount

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Ihr habt natürlich Recht, es ist eine grobe Zusammenfassung. Das ist aber auch ganz klar: Wir sind Experten in unserm Bereich, aber keine Elektriker.
Ich hoffe einfach, dass es manchem als Auffrischung und Erinnerung dienen kann. Vielleicht gibt es ja auch Azubis, die erstmal in das Thema reinkommen müssen?

Vielleicht kann ja auch jemand etwas mit den beiden PDFs, der Checkliste und den Grenzwerten anfangen?

Sinn der Sache ist es natürlich, einen positiven Eindruck zu hinterlassen, weil wir uns auch mit dem Fachgebiet unserer Kunden befassen.
Und ehrlich gesagt finde ich es schon gut, dass ich hier überhaupt eine Diskussion zu dem Thema lostreten konnte. Ich kann dadruch ja auch höchstens etwas lernen.

Was unseren Shop angeht brauch ich euch nichts erzählen: Wer Bedarf hat kann reinschauen und sich seine eigene Meinung bilden.
Alle Anderen können den Text einfach nehmen wie er ist, und zu dem Thema diskutieren. Vielleicht können wir hier ja auch gerade zu den strittigen Bereichen ein paar Informationen sammeln?





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