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Fragen zu Hager-Klemmen... Suche nach: hager (1249) |
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BID = 375911
pino Achtung Dieser user postet unter verschiedenen Namen
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Hallo,
ich brauche bitte eure Hilfe!
Ich habe drei Fragen zu den Hager-Klemmen (siehe Anhang!).
1)Für was ist die einzelne (durch Steckbrücke) abgeteilte blaue Klemme gedacht?
2)Darf in den großen Klemmen (glaube Klemmbereich bis 25mm²) jeweils immer nur eine Ader geklemmt werden, oder auch mehrere?
3)Dürfen in den kleinen Klemmen (1,5-4mm²) auch flexible Adern ohne Aderendhülse geklemmt werden?
Vielen Dank für eine Beantwortung meiner Fragen…
pino
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BID = 375917
Primus von Quack Unser Primus :) nehmt ihn nicht so ernst
Beiträge: 7340
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zu 1 ...für N - FI (Brücke raus und stattdessen über den FI einspeisen)
zu 2 ...ja, nur eine Ader
zu 3 ...flexible Adern müssen ohne Aderendhülse sein (verdrillen, mit kleinem Schraubenzieher durch die dafür vorgesehene Öffnung die Feder aufdrücken, Ader einschieben und Schraubenzieher rausziehen, fertig -- starre Adern einfach reinstecken)
(steht aber auch auf dem Zettel den Hager beilegt )
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...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern! |
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BID = 375998
pino Achtung Dieser user postet unter verschiedenen Namen
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Danke Primus für deine Antworten;
aber 1) verstehe ich nicht ganz:
Diese durch Steckbrücke abgeteilte Klemme ist doch im Grunde nur eine erweiterte Klemmstelle.
Normalerweise fahre ich doch mit dem N-Ausgang des FI-Schalters die N-Klemme an – warum muss (soll) ich dann die Brücke rausnehmen?
Also von HV kommender N an FI-Eingang und N vom FI-Ausgang an diese Einzelklemme, die dann über die Steckbrücke mit den anderen N-Klemmen verbunden ist… stimmt das nicht?
Oder wie hast du das gemeint???
pino
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BID = 376003
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Die geteilte N-Klemme ist für veraltete Installationen gedacht, wie sie leider noch mancherorts in Deutschland auch neu ausgeführt werden (dürfen).
Nämlich, bei TN-Systemen (ohne weitergehende Forderungen des VNB) nur die absolute Mindestanforderung des VDE zu erfüllen.
Also wenn man lediglich die Stromkreise von Badezimmer (u. ggf. Keller/Außensteckdosen) über den FI führt und den Rest lediglich "modern" nullt.
Dabei wird der ankommende N (bzw. die PEN-Brücke von der PEN-Schiene) auf den größeren Teil geführt. Dort gehen dann sowohl die nicht FI-geschützten Endstromkreise ab als auch die N-Einspeisung zum FI. Der N-Ausgang des FI geht dann zum kleinen Teil der N-Schiene, welcher dafür durch Ziehen der Brücke abzutrennen ist. Von dort weg folgen die FI-geschützten Endstromkreise.
Wenn die Klemmbereiche ausreichend große Adern aufnehmen, kann man die Sache aber auch sinnvoll umgekehrt verwenden:
Nämlich, den ankommenden (möglichst reinen) N dort auflegen und auf die Eingänge mehrerer FI verteilen...
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"
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BID = 376004
123abc Schreibmaschine
Beiträge: 2190 Wohnort: Hamburg
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Stell dir einfach vor du hast einen FI nur für das Badezimmer.
Zum Badezimmer liegen 2 Leitungen für Licht und Steckdosen.
Wo klemmst du den N in der SV an.
Diese N Leiter kommen auf die rechte Seite der N Schiene.
Brücke raus und die rechte Seite mit dem N vom FI einspeisen.
123abc
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BID = 376009
psiefke Schreibmaschine
Beiträge: 2636
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BID = 376015
Heimwerker. Stammposter
Beiträge: 268
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Zitat :
sam2 hat am 8 Okt 2006 08:30 geschrieben :
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Die geteilte N-Klemme ist für veraltete Installationen gedacht, wie sie leider noch mancherorts in Deutschland auch neu ausgeführt werden (dürfen).
Nämlich, bei TN-Systemen (ohne weitergehende Forderungen des VNB) nur die absolute Mindestanforderung des VDE zu erfüllen.
Also wenn man lediglich die Stromkreise von Badezimmer (u. ggf. Keller/Außensteckdosen) über den FI führt und den Rest lediglich "modern" nullt.
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Volle Zustimmung.
So treffend hat das noch keiner formuliert
Man kann die abgeteilte N-Klemme naürlich auch verwenden, wenn man 2 RCD einbaut.
Dann kommen die Neutralleiter der Stromkreise, welche durch RCD1 geschützt sind, auf die große Klemme und die Neutralleiter der Stromkreise, welche durch RCD2 geschützt sind auf die abgeteilte kleine Klemme.
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Viele Grüße,
Heimwerker
Alle Angaben sind ohne Gewähr und unverbindlich zu verstehen, ich übernehme auch keine Haftung für entstehende Schäden.
Ich bin kein Fachmann und meine Meinung muss nicht den Normen entsprechen.
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BID = 376052
shark1 Inventar
Beiträge: 4878 Wohnort: DACH
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Also wer für (Besonders Endstromkreise) keinen FI (RCD) (10mA/30mA) einbaut, weil es in DE gerade noch zulässig ist, beteibt auch in meinen Augen groben Unfug!
Shark1
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BID = 376148
pino Achtung Dieser user postet unter verschiedenen Namen
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Vielen Dank für eure Erklärungen...
Jetzt ist alles klaro!
Grüße
pino
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BID = 376317
Heimwerker. Stammposter
Beiträge: 268
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Zitat :
sam2 hat am 8 Okt 2006 08:30 geschrieben :
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Die geteilte N-Klemme ist für veraltet
Also wenn man lediglich die Stromkreise von Badezimmer (u. ggf. Keller/Außensteckdosen) über den FI führt und den Rest lediglich "modern" nullt.
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Hallo,
ich muss dazu noch was loswerden:
Der Preisunterschied zwischen einem 2- und einem 4-poligen RCD ist meist recht gering. Und der Aufwand, da einige Stromkreise mehr als Bad und Außen auzulegen, auch.
Habe ich erst letztens wieder gesehen. Kleiner Ferienbungalow mit neuer Elektrik:
Lediglich für die eine Badsteckdose wurde ein RCD gesetzt.
Da es keine Außensteckdosen gibt, wo wird der Laie seine Kabeltrommel zum Rasenmähen, Hecke schneiden etc. einstecken?? Richtig. In die tolle modern genullte Steckdosen auf 1,10m gleich neben der Tür. Bravo.
Wurde von einer Fachfirma so erledigt, die paar Euro mehr für einen 4-poligen RCD, der alles schützt, hätte der Kunde, nicht die Firma zahlen müssen. Noch nicht mal Warmwassergeräte oder einen elektrischen Herd hat die Bude. Die Ersatzableitströme würden gegen 0 gehen.
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Viele Grüße,
Heimwerker
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Ich bin kein Fachmann und meine Meinung muss nicht den Normen entsprechen.
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BID = 376358
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Du hast völlig Recht.
Und dieser Betrieb hat sogar klar vorschriftswidrig gehandelt!
Denn wenn es in solchen Fällen (also bei Anlagen mit Garten, Garage etc.) keine Außensteckdosen gibt, dann sind die Steckdosen wie Außensteckdosen zu behandeln, welche den Gebäudeöffnungen am nächsten liegen.
Es hätten also zumindest die von Dir genannten Steckdosen mit 30mA-FI-Schutz versehen werden müssen. Oder eben besser gleich die ganze Hütte!
Daß ein 30mA außerdem einen vorzüglichen Brandschutz darstellt, scheint sich auch noch nicht allgemein herumgesprochen zu haben...
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BID = 376758
Heimwerker. Stammposter
Beiträge: 268
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Hallo,
die Betriebe da handeln alle nicht ganz VDE-konform.
Man muss wissen, dass es sich um Mecklenburg-Vorpommern handelt, TN-C lässt grüßen.
Habe auch nicht schlecht gestaunt, als ich gesehen hab, wie die so mit Netzsystemen umgehen.
TN-S -> RCD -> 2adrige Leitung ("Pen" an N-Ausgang RCD) -> klassische Nullung in Steckdosen
Die Installation, auf der wir rumhacken ist für dortige Verhältnisse fast Luxus.
Gute Nacht
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Viele Grüße,
Heimwerker
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BID = 376871
Stifmaster Schriftsteller
Beiträge: 731 Wohnort: Mainfranken
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Auch wenns etwas am Topic vorbeigeht:
Mal ne allgemeine Frage:
Darf man eigentlich einen FI ins TN-C System einbauen?
Zwar löst er dann nicht aus wenn ein geringer Fehlstrom über das Gehäuse des betreffenden Gerätes abfließt, aber wenn jetzt beispielsweise eine Person ein unter Spannung stehendes Gehäuse berührt und der Strom über sie abfließt löst er ja aus. Is doch besser bei 30mA fliegt der FI wie wenn man drauf wartet, dass die Sicherung fliegt (zudem ich mir kaum vorstellen kann, das die Erdungsbedingungen gut genug sind um die Sicherung auszulösen und wenn ja der Mensch kaum 16A aushält).
Bitte um Aufklärung
Der Stifmaster
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Für meine Beiträge schließe ich jegliche Haftung aus. VDE-Vorschriften sind immer zu beachten. SICHERHEIT GEHT VOR!
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BID = 376890
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Ist klar unzulässig!
Schon allein deswegen, weil ein PEN nicht schaltbar oder abgesichert ausgeführt werden darf.
Dürfte auch in der Praxis zu häufigen Fehlauslösungen kommen, wenn Geräte mit natürlicher Erdung angeschlossen werden (WaMa, WW-Speicher. Pumpen, Zentralheizung etc.).
Daher glaube ich auch nicht, daß dies in großem Stil tatsächlich so ausgeführt wird!
Mecklenburg hin, Vorpommern her...
Was in Neufünfland übergangsweise nach der Wende für ein paar Jahre (die allerdings auch längst rum sind) zulässig war, ist der Einsatz von zweipolig angeschlossenen FI für Installationen der Schutzklasse 0 (mit nicht mehr funktionstüchtiger Standortisolierung).
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BID = 377086
Fentanyl Fentanyl mit Overkill Volle Kanne !
Beiträge: 1912
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Gut, aber jetzt mal davon abgesehen, dass ein PEN nicht schaltbar sein dürfe, stelle ich folgendes Gegenüber:
PEN ist schaltbar, aber auch nur mit Außenleiter und voreilend sowie verzögert (kennt man ja aus dem Drehstrombereich). In dem Fall würde z.B. eine Steckdose denselben Status haben, als wäre sie überhaupt nicht angeschlossen. Der RCD funktioniert zwar nicht bei Isolationsfehlern, aber bei Körperschluss (direkter/indirekter Berührung tut er dies recht gut! Diese Vorschrift ist mir irgendwie nicht so ganz nachvollziehbar, da die potentielle Gefahr ohne RCD doch eigentlich viel höher ist *?*
MfG, Fenta
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