Frage zu Sicherungsautomat

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Autor
Frage zu Sicherungsautomat
Suche nach: sicherungsautomat (568)

    







BID = 952283

Primus von Quack

Unser Primus :)
nehmt ihn nicht so ernst




Beiträge: 7339
 

  


...erstmal dürfen Plomben wenn dann nur im Notfall von nicht berechtigten Elektrokräften geöffnet werden,
das austauschen eines LS ist kein Notfall ausserdem ist der LS schon länger defekt, also eine planbare Reparatur

...desweiteren gibt es diese alten HAK mit NH und mit E33 Diazed

_________________
...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern!

BID = 952297

Otiffany

Urgestein



Beiträge: 13749
Wohnort: 37081 Göttingen

 

  

...erstmal ist es schon ein Notfall, wenn der LS am Wochenende rausspringt und sich ohne erkennbaren Grund nicht mehr einrasten läßt, wie es neulich passiert ist. Wer will denn das Gegenteil beweisen? Besonders unangenehm ist dann, daß es die Sicherung für das Wohnzimmer und die Küche betrifft.
Zu dumm nur, daß ich ohne Entfernen der Plombe nicht feststellen kann, welche Art Sicherungen in dem HAK eingebaut sind. In meinem Keller hängt übrigens genau der gleiche HAK an der Wand.

Gruß
Peter

BID = 952298

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7557
Wohnort: Wien


Zitat :
Otiffany hat am  1 Feb 2015 11:39 geschrieben :

Zu dumm nur, daß ich ohne Entfernen der Plombe nicht feststellen kann, welche Art Sicherungen in dem HAK eingebaut sind. In meinem Keller hängt übrigens genau der gleiche HAK an der Wand.


Das ist ein Geyer KH00, da sind sicher NHs drin!
Auf Wikipedia gibt es ein Bild des selben Modells mit nachgerüstetem Klarsichtdeckel, da ist das unübersehbar!

http://upload.wikimedia.org/wikiped.....9.jpg

_________________
"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"

BID = 952300

andreas-86

Nimmt Sicherheit nicht so genau




Offtopic :


Zitat :
dl2jas hat am  1 Feb 2015 04:11 geschrieben :

Woher hast Du diese Information?

Aus dem verlinkten Beitrag aus einem juristischen Fachforum, dort sind auch weitere Referenzen genannt.

Zitat :
dl2jas hat am  1 Feb 2015 04:11 geschrieben :

Kirchen, nicht irgendwelche sebsternannten Sekten, sind siegelberechtigt.

Wenn es sich bei der Kirche um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt, ja. (Dies ist z.B. bei den Bistümern der römisch-katholischen Kirche oder bei den evangelischen Landeskirchen der Fall; jedoch ist der Islam z.B. keine Körperschaft des öffentlichen Rechts).

Zitat :
dl2jas hat am  1 Feb 2015 04:11 geschrieben :

Ich habe mir schon mehrfach Zeugnisse, etc. bei der Kirchengemeinde beglaubigen lassen.

In wie weit solche Beglaubigungen im außerkirchlichen Bereich anerkannt werden müssen ist umstritten:

Zitat :
www.service-ekiba.de/html/media/dl.html?i=29362 hat am  0 0000 00:00 geschrieben :

Im Ergebnis ist zu empfehlen, dass kirchliche Dienststellen angesichts unklarer Akzeptanz ihrer Beglaubigungen im weltlichen Rechtskreis mit Beglaubigungen in Bezug auf außerkirchliche Dokumente sehr zurückhaltend verfahren. Denn eine solche Beglaubigung gehört in der Regel nicht zum pfarramtlichen Auftrag. Überdies kann eine Gewähr für die Anerkennung der Beglaubigung nicht übernommen werden. Mit einer Beglaubigung ohne Garantie der Anerkennung ist aber niemandem gedient.

Hier wurden kirchliche Beglaubigungen z.B. nicht anerkannt: http://www.juraforum.de/forum/t/beg.....9116/, http://www.talkteria.de/forum/topic-54797.html

In Bezug auf die hier diskutierten Plomben dürfte dies aber ohnehin wenig relevant sein, da es sich wohl bei den meisten Energieversorgungsunternehmen nicht mehr um Körperschaften des öffentlichen Rechts handelt.

BID = 952324

Lightyear

Inventar



Beiträge: 7911
Wohnort: Nürnberg

Da nun mehfach erwähnt wurde, dass sich in dem HAK NH-Sicherungen befinden, ist die weitere Diskussion hier entbehrlich.
Otiffany schrieb, dass er weder über einen geeigneten NH-Griff, noch über die erforderliche PSA verfügt. Somit sollte das Thema erledigt sein, wie ich finde.



Zitat :
Otiffany hat am 30 Jan 2015 22:28 geschrieben :

Sollten wirklich Messer im Kasten sein, fehlt mir natürlich der Griff zum rausheben der Sicherungen. PSA sollte hier von untergeordneter Bedeutung sein, denn wenn ich alle Automaten ausgeschaltet habe, sollt sich kein Lichtbogen mehr aufbauen können.


Dieser letzte Satz lässt mich sehr an der fachlichen Eignung (egal, welceh Ausbildung Du mal genossen hast) zweifeln...


Und woher hast Du das denn )(interessiert mich wirklich!):

Zitat :
Otiffany hat am 30 Jan 2015 22:28 geschrieben :

Da ich gelernter Elektroinstallateur und statlich geprüfter Elektrotechniker bin darf ich wohl seit einiger Zeit solche Arbeiten ausführen.


Um's mal gebetsmühlenartig zu widerholen - das Folgende gilt in aller Regel bei allen Versorgungsnetzbetreibern und wird mit dem Anschlußvertrag auch seitens des Endkunden so akzeptiert:

An Anlagen, die mit dem Versorgungsnetz verbunden sind, dürfen nur Mitarbeiter des Versorgungsnetzbetreibers (VNB) arbeiten.
Als Ausnahme hiervon dürfen Fachbetriebe, die in das Installateurverzeichnis des VNB eingetragen sind, ebenso derartige Arbeiten durchführen. ENDE.

Wer wann mal was gelernt hat, ist hier zweitrangig. Ohne Fachbetrieb verstößt der Kunde gegen seinen Vertrag, den er mit dem VNB hat. Welche Konsequenzen das hat, ist von VNB zu VNB unterschieldich.
Dass der Ausführende straf- und zivilrechtlich vollumfänglich für sein tun haftet, steht außer Frage.

Dass zum Austausch eines Leitungsschutzschalters auch die erforderlichen Messungen nach VDE zwingend dazugehören, ist wohl hoffentlich klar, oder?!?


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Gruß aus Nürnberg,


Lightyear


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BID = 952326

Lightyear

Inventar



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Und bevor hier Topicfremde Ewigsinnolsdiskussionen weiter aufflammen, mache ich hier dicht.

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